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Zweckentfremdung der Rentenbeiträge

Das ARD-Magazin Plusminus packt ein heißes Eisen an

Die Rente mit 63. Die Mütterrente. Wahlgeschenke, für die sich die Regierung gerne feiern lässt. Sie ist ja auch fein raus. Politiker zahlen ja nicht in die Rentenkasse ein. Da fällt es leichter, die Rentenversicherten selber zur Kasse zu bitten. . .

Griff in die Rentenkasse

Zusätzliche Kürzungen in Form von versicherungsfremden Leistungen. Die alle ihre Berechtigung haben und auch gezahlt werden müssen! Nur sollte dafür die Gesamtgesellschaft aufkommen und nicht nur zu einem Großteil die gesetzl. Rentenversicherten. Der so genannte "Bundeszuschuss" der kein Zuschuss ist, deckt nur einen Teil der entnommen Gelder aus der GRV.
Die etwa 80 Mrd. - der sogenannte [viel zu geringe] Bundeszuschuss - sind Ersatzleistungen, die der Bund zahlen muss [§213 SGB VI], weil der Finanzminister aus den Rentenbeiträgen allgemeinstaatliche, gesamtgesellschaftliche Aufgaben finanziert! Und weil seit 1957 jedes Jahr zuwenig an die gRV zurück erstattet wurde, schuldet der Bund der gRV, also den Rentenversicherten, bis heute rund 700 Mrd. Euro!!! Der Staat bedient sich, nicht umgekehrt. Anschaulich erklärt an einem Beispiel

Versicherungsfremde Leistungen
Eine unvollständige Liste, da die Verwalter der Rentenbeiträge der gesetzl. Rentenversicherten nicht verpflichtet sind, sämtliche Ausgaben zu bilanzieren.

Neben diesen über den allgemeinen Haushalt zu finanzierenden Posten hat der Bund im Rahmen seiner Finanzverantwortung außerdem Bundesmittel bereitzustellen für:

1. Wiedergutmachung von NS und SED Unrecht
2. Rentenzahlungen aus einer Beschäftigung in einem Ghetto während des Krieges
3. Kriegsfolgelasten, Kriegerwitwen, Kriegswaisen, Kriegsversehrtenrenten
4. Rentenleistungen für Vertriebene und Spätaussiedler
5. Entschädigung für Sinti und Roma
6. Familienlastenausgleich bei Kindererziehungszeiten
7. Frühverrentung wegen Arbeitslosigkeit
8. Erwerbsminderungsrente, arbeitsmarktbedingt
9. Rententechnische Höherbewertung von niedrigen Arbeitsverdiensten
10. Anerkennung von Ausbildungszeiten (Schule, Studium etc.)
11. Deutsch israelisches Abkommen sich rückwirkend ab 1957 in die RV einzukaufen
12. Mütterrente
13. Rehamaßnahme
14. Transfere in die neuen Bundesländer
15. Vorgezogene Renten (z. B. Altersteilzeit)
16. Mindestrenten
17. Ansprüche von behinderten Menschen in geschützten Einrichtungen
18. Krankenversicherung der Rentner (KVdR), die Pflegeversicherung der Rentner (PVdR) tragen Rentner selbst
19. Zusatzabkommen mit den USA, Israel, Kanada
20. Rentenanteile, soweit sie in der Höhe des Barwertes der Rente bezogen auf die Lebenserwartung einer Mannesrente ab 65 bzw. 67 Lebensjahren abweichen
21. Durchlaufende Posten, bei den die GRV nur als Verwalter tätig ist (Knappschaftszuschüsse, DDR Zusatzversorgung
22. Bundesmittel für demografische Last
23. Organisation – und Gestaltungsmöglichkeit durch den Bund
Anteilige Verwaltungskosten für versicherungsfremde Leistungen
Auch die Werbung für private Versicherungsprodukte (Riester) wird aus Rentenbeiträgen bezahlt, illegal versteht sich, und damit für die Konkurrenz.

Ein Beispieljahr:
Anhand der Veröffentlichung der Deutschen Rentenversicherung im Heft 1/12 werden nicht beitragsgedeckte Entnahmen und so genannte Bundeszuschüsse in der Rentenversicherung veröffentlicht und als Beispiel das Jahr 2009 herangezogen.
- Die Rentenausgaben betrugen rd. 207,6 Milliarden Euro.
- Versicherungsfremde Leistungen nach DRV: rd. 55,6 Milliarden Euro
- Transferleistungen [RV-Bericht 2009] rd. 14,3 Milliarden Euro
- Summe der versicherungsfremden Leistungen 2009 rd. 69,9 Milliarden Euro
- Deutsche Rentenversicherung am 7.5.2012: 26,8 % der Rentenversicherungs-Ausgaben sind versicherungsfremd. Bundeszuschuss zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen: [DRV-Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2012, Seite 218]
- Bundeszuschuss 38,6 Milliarden Euro
- Zusätzlicher Bundeszuschuss u. a. aus Ökosteuer 18,7 Milliarden Euro
- Summe der Bundeszuschüsse 57,3 Milliarden Euro [nur Rentenkasse]
- Defizit zu Lasten der Gesetzlichen Rentenversicherung:

***** 12,6 Milliarden Euro! *****

[Quelle: Aus der Veröffentlichung in der Zeitschrift, "Die Rentenversicherung" Heft 1 von März/April 2012: Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse in der allgemeinen Rentenversicherung. Die kommen dabei für 2009 auf einen Anteil der versicherungsfremden Leistungen von 34,0 Prozent der Rentenausgaben.]

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6 Kommentare

> "Es ist schon bemerkenswert, dass sich Beamte und Pensionäre angegriffen fühlen."

Ich bin weder noch...
Und ich werde wahrscheinlich weniger Rente kriegen, als die heutigen Rentner, die ständig jammern und neidisch über Beamte hetzen...

> "Ich werde immer wieder und bei jeder Gelegenheit diese schreiende Ungerechtigkeit ansprechen, immer wieder."

Mach doch... hält dich doch keiner von deiner Beamtenhetze ab... aber hier geht's nicht darum sondern um die obige Geschenkeliste... *gebetsmühledreh*

> "Es ist kein Neiddenken..aber warum werden hier Unterschiede gemacht ??"

Natürlich ist das Neid.

Und die Beamten haben doch nichts mit der Frage zu tun, ob man die Fruchtbarkeits- bzw. sog. Mütterrente, die oben als Wahlgeschenk in der Liste ist, direkt aus der Rentenkasse finanziert und notfalls muss aus der Steuerkasse zugeschossen werden - oder ob man das direkt aus der Steuerkasse finanziert.

Für meine Brieftasche ist das Hose wie Jacke... Wurscht... völlig schnuppe... ganz egal...

Es ist schon erstaunlich, dass das Aufmerksam machen auf eklatante Schieflagen als "Hetze" verstanden wird.
Es werden nicht Äpfel mit Birnen verglichen, sondern Euro um Euro.
Der Apfel-Birnen-Vergleich ist stets das abgedroschene Totschlagargument der Privilegierten.
Den Beamten wird jeder Cent gegönnt, aber warum nicht auch den Rentnern, die das auch noch doppelt und dreifach aus ihren Löhnen stemmen müssen?
Solange die Beamtenpensionen stärker als die Rente steigen und bis zu 72,6% des letzten Gehalts betragen können, während die Rente auf 43% des durchschnittlichen Gehaltsniveaus abgeschmolzen wird (jeweils nach 45 Dienst-/Arbeitsjahren), solange ist es völlig unangemessen, ausgerechnet die Rentner als Profiteure zu bezeichnen.

Einschneidende Reformen immer nur bei gesetzl. Versicherten – bei Beamten „ steht uns doch zu „. Wenn es um Veränderungen geht, wird auf das uralte bestehende Beamtenrecht verwiesen, dagegen werden alle Annehmlichkeiten der Neuzeit eingefordert und weitgehend durchgesetzt. Schließlich begründet doch sogar das BVerfG in einem Urteil v. 27.09.2005 2 BvR 1387/02; "Hergebrachte Grundsätze" des Beamtentums im Sinne des Art.33 Abs.5 GG Und verweist hier in den Abs. 86/87 (von 148) auf den § 10 des preußischen Pensionsgesetzes vom 27.3.1872 !! Und das im 21. Jahrhundert!

Renten sind keine Geschenke, mit der Finanzierung der jeweiligen Rentner, aus den Löhnen der jeweilig gesetzl. Rentenversicherten, erarbeiten sich selbige ihre Anwartschaften. Die diversen anderen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die aus den Rentenbeiträgen finanziert werden, müssten nur vollständig zurück erstattet werden. Hätten wir, wie auch in anderen Ländern, eine Rentenversorgung, in die alle Einkommen einzahlen, würden sich auch alle an den allgemeinstaatlichen Aufgaben beteiligen. So aber finanzieren allein die gesetzl. Rentenversicherten einen Großteil der Aufgaben, gleich einer extra Steuer.
Und deshalb ist es eben nicht Jacke wie Hose.

Es bedarf einer Erwerbstätigen, bezw. Bürgerversicherung, die alle Einkommen erfasst, ohne private Saugnäpfe dazwischen ohne Beitragsbemessungsgrenze, Auszahlungen nach unten wie oben gedeckelt. Wäre der Riester-Rürupbetrug, die Teilprivatisierung der gRV und die vielen anderen Rentenkürzungen durchgesetzt worden, wenn alle Einkommen gleichermaßen von rentenpolitischen Entscheidungen betroffen wären? Ein wirkliches Solidarsystem erfordert die Einbindung aller Bürger in allen drei Lebensphasen. Denn alle Bürger profitieren in jungen Jahren von dieser Solidarität (Schule, Ausbildung) ebenso wie im Alter (Rente, Pension), aber diejenigen, die im Alter am meisten von dieser Solidarität profitieren, klinken sich während ihres Berufslebens kraft eigener Entscheidungsbefugnis aus dem Solidarsystem aus.

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