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Was ist faul an unserem Rentensystem?

  • Der sogenannte Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung am Beispiel 2008
  • hochgeladen von Ingeborg Steen

Zum Schwarzbuch Rente,
http://www.adg-ev.de/Dokumente/Infos/Schwarzbuch%2...
mit freundlicher Genehmigung von Immanuel Schaich, hier seine Kurzversion:

a) Bundeszuschuss
Die Zahlungen des Bundes an die Renten-Versicherung (RV) werden als "Bundeszuschuss" bezeichnet, obwohl es kein Zuschuss ist, sondern eine ungenügende Ersatzleistung für die Rentenzahlungen ohne Beitragseinnahmen. Man nennt diese Renten "beitragsfremde Leistungen" (bfrL). Es handelt sich im wesentlichen um Kriegsfolgelasten (Wehrdienst, Vertriebene, Spätaussiedler, DDR-Renten, Leistungen nach dem Fremdrentengesetz usw.) sowie Kinderzulagen und ähnliches.

siehe hier:
https://dl.dropbox.com/u/20500045/Versfr.leistunge...

Die Zahlungen des Bundes haben in den letzten 50 Jahren in keinem Jahr die Aufwendungen der RV für die bfrL gedeckt. Die Verwaltung der RV hat auch noch nie eine genaue Höhe dieser Ausgaben ermittelt und diese mit den erhaltenen Zahlungen verglichen. Ein grobes Versäumnis, weil dies zu den vornehmsten Aufgaben einer gewissenhaften Verwaltung der Beitrage gehören dürfte. In einem Schreiben vom 16.9.2008 behauptet die DRV Bund sogar, dass die Ermittlung der bfrL nahezu unmöglich sei. Siehe:
http://www.rentenreform-alternative.de/versifr-buc...

Im Zeitalter des Computers ist dies eine faule Ausrede und ein Zeichen der Unfähigkeit und des Mangels an gutem Willen. Bei entsprechender Programmierung des Riesen-Rechners der RV müssten die Zahlen auf Knopfdruck vorliegen. Das will man offensichtlich gar nicht, weil es sonst kaum möglich wäre, die Rentenkasse so zu plündern wie das über die ganzen Jahre geschehen ist.
Dahinter steckt also System.
Nach §§ 290 ff. 5GB VI ist festgelegt, dass bestimmte Leistungen durch den Fiskus zu ersetzen sind. Die Verwaltung der RV ermittelt aber diese Leistungen gar nicht und fordert sie auch nicht an. Die Zahlungen des Bundes werden nach § 213 5GB VI berechnet und sind völlig unabhängig von den tatsächlichen bfrL.
Durch § 213, Abs. 3, wurde einfach bestimmt, dass die bfrL durch einen zusätzlichen Zuschuss abgedeckt seien, jedoch ohne dies zu beweisen.
Siehe dazu auch Abschnitt "Gesetzgebung".

b) Selbstverwaltung
Nach § 295GB IV sind die Sozialversicherungsträger Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. In der Wahlwerbung für die Sozialwahlen 2011 wird diese Selbstverwaltung in höchsten Tönen gelobt.
http://www.sozialwahl.de/
http://www.flegel-g.de/2011-04-14-sozialwahl-2011....
Tatsächlich ist die Selbstverwaltung nur vorgetäuscht.
In Wahrheit besteht eine Monopolverwaltung durch Beamte, Minister und "Experten", die alle nur im Sinn haben, die Zahlungen des Bundes möglichst nieder zu halten. Die Vertreter-Versammlung (W) wird über wichtige Vorgänge, wie z.B. beitragsfremde Leistungen gar nicht informiert und genehmigt die Jahresrechnungen "blind" ohne kritische Prüfung. Es ist deshalb fraglich, ob die Genehmigungen der Jahresrechnungen rechtlich wirksam sind, wenn die VV wichtige Vorgange gar nicht erfährt. Zu einer ordnungsmäßigen Berichterstattung gehört auch ein Nachweis darüber, inwieweit die bfrL durch den "Bundeszuschuss" gedeckt sind. Die VV ist eine harmlose Einrichtung ohne tatsächliche Kontrollfunktion. Wenn die Selbstverwaltung funktionieren würde, müsste es auch möglich sein, leitende Angestellte, die nicht fähig sind, die bfrL zu erfassen, durch bessere Mitarbeiter zu ersetzen.

c) Presse-Seminare
Von Zeit zu Zeit hat die RV Presse-Seminare veranstaltet. Bei einem solchen Seminar im Nov. 1994 hat Prof. Dr. Franz Ruland, Geschäftsführer VDR, auch das Thema versicherungsfremde Leistungen in der GRV ausführlich behandelt. Er hat dargelegt, dass 25-30% der Rentenzahlungen beitragsfremd seien. Im Jahr 1993 seien rund 33 Milliarden DM zu wenig Zuschuss gezahlt worden = 12% des Rentenvolumens. Siehe:
https://dl.dropbox.com/u/20500045/was%20ist%20faul...

Im Nov. 2005 fand ebenfalls ein Presse-Seminar in Würzburg statt.
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae...
Frau Dr. Engelen-Kefer DGB) legte dabei ebenfalls das leidige Problem der bfrL dar. Es ist also nicht so, dass dieses Problem bei den Organen der RV nicht bekannt wäre. Die nötigen Konsequenzen wurden leider in den ganzen Jahren nicht gezogen. Es wurde weitergewurstelt zum Schaden der RV.
Während andere Staaten ihre Rentenversicherungen subventionieren, wird sie bei uns geplündert.

d) keinerlei Prüfung und Kontrolle
Das Bundesversicherungsamt in Bonn hat die Aufgabe, die Sozialversicherungen zu überwachen.
Dieses Amt hat aber noch nie ihrer Aufgabe gemäß, die Geschäftsführung und den Vorstand kritisiert. Das würde ja bedeuten, dass der Staat mehr zahlen müsste.
Die RV hat ein Haushalts-Volumen von über 200 Milliarden Euro und unterliegt keinerlei Prüfungspflicht. Jeder größere Betrieb muss sich einer Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfer unterziehen. Die staatliche RV hat dies nicht nötig, obwohl erhebliche Beträge durch die ungenügende Erstattung der bfrL verloren gehen.

Zusammenfassung:
Nach § 266 StGB ist die Vortäuschung falscher Tatsachen ein Straftatbestand, wenn fremde Vermögens-Interessen etwa die der RV) verletzt werden und dem Betroffenen ein Nachteil zugefügt wird. Die RV und damit die Versicherten wurden in den letzten Jahrzehnten erheblich geschädigt, weil ein Zuschuss vorgetäuscht wurde und dieser angebliche Zuschuss ständig in Frage gestellt und gekürzt wurde. Es handelt sich um mehrere hundert Milliarden Euro. Das ist kein Pappenstiel und kein Kavaliers-Delikt, sondern eine fortgesetzte strafbare Handlung.
Alle Arbeits- und Rentenminister haben in der Vergangenheit versagt und sollten zur Rechenschaft gezogen werden. Der Diensteid eines Ministers lautet:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." [GG Art. 56 und 64(2)]
Da hat anscheinend Gott selten geholfen.
Die Rentengesetzgebung weist erhebliche Mangel auf. Man kann dies nur als schlampige Gesetzgebung bezeichnen.

a) Die Erstattung der bfrL ist nur undeutlich geregelt und bedarf einer präzisen Formulierung. Außerdem muss festgelegt werden, wie die Betrage zu erfassen sind und wie die Erstattung zu erfolgen hat. In den §§ 290 ff. SGB VI sind zwar Erstattungen angeordnet. Die Verwaltung hat aber bisher noch nicht einmal die Beträge ermittelt. Der Gesetzes-Murks verleitet zu lässiger Handhabung.

b) Der Bundeszuschuss ist pauschal geregelt in § 213 SGB VI und berücksichtigt die tatsächlichen Vorleistungen der RV überhaupt nicht.
Der § 213 gehört abgeschafft und dafür ein Erstattungs-Paragraf eingeführt, der genau regelt, was und wie zu erstatten ist. Es fehlen außerdem Strafbestimmungen für den Fall, dass hier nicht korrekt abgerechnet wird.
Dass die Gesetze ziemlich einseitig zu Lasten der RV formuliert sind, beweist § 214 SGB VI.
Dort ist für den Fall zuviel gezahlter Zuschüsse eine Rückzahlung vorgesehen. Der umgekehrte Fall, dass zu wenig gezahlt wurde, ist nicht geregelt.

c. Die Rentenanpassungen wurden in den letzten Jahren durch gesetzliche Eingriffe erheblich gedrückt. Natürlich ohne die Selbstverwaltung zu beachten. Allein der § 255e SGB VI bewirkt auf Dauer eine Kürzung der Renten um ca. 6%, insgesamt um etwa 10 Mrd. € jährlich. Diese Kürzung wird mit der Einführung der "Riester-Rente" begründet. Es ist aber völlig absurd, die Rente bei denen zu kürzen, die keine Riester-Rente haben und auch keine Gelegenheit dazu hatten. Der § 255e ist eine reine Willkür und eine Kürzung nach Lust und Laune.
Ähnlich verhalt es sich mit den obigen Kürzungen. Man kann sich nur darüber wundern, dass die Gerichte solche §§ gerecht finden. Die Gerichte sollen neben Legislative und Exekutive die dritte Säule unseres Staates sein.
Sie entscheiden aber in der Regel zugunsten des Staates und gegen die Bürger. Sie tun sich schwer mit ihrer angeblichen Unabhängigkeit.
Die Renten-Anpassungen hängen weit hinter der allgemeinen Lohnentwicklung her und auch hinter den Lebenshaltungskosten. Trotzdem werden Widersprüche und Klagen am laufenden Band abgeschmettert.
Nach Artikel 20 GG ist die BRD ein sozialer Bundesstaat. Die Praktiken in der Rentenpolitik lassen da erhebliche Zweifel aufkommen. Wenn das GG nicht zu einem Märchenbuch werden soll, müssen sich die Politiker und Richter etwas anderes einfallen lassen.
Bezeichnend ist, dass der § 255e nur bei den Rentnern angewandt wird, nicht aber bei den Beamten-Pensionen, anders berufsständisch Versicherte oder Politiker, obwohl dieselben Verhältnisse vorliegen und der Staat hoch verschuldet ist.

BEGRIFFE WIE EHRLICHKEIT, KORREKTHEIT UND GERECHIGKEIT
SIND IN DER RENTEN-POLITIK ZU FREMDWÖRTERN GEWORDEN
ARMES DEUTSCHLAND, WIE TIEF BIST DU GESUNKEN!

Nachtrag von Immanuel Schaich:
In einem Kommentar unserer Zeitung (GEA) mit der Überschrift "Da sollte man schon ehrlich sein" wurden die Sozialrenten (GRV) mit den Beamten-Pensionen verglichen. Als Maßstab für die Renten wird die so genannte Standardrente von z.Zt. € 1236 (1.7.03 = 1175 €) verwendet. Bei den Beamten wird von einer Durchschnittspension von Euro 2.570 ausgegangen. Bei der Standardrente handelt es sich um einen Bruttobetrag, den ein Rentner nach 45 Jahren mit jeweils Durchschnittsverdienst bekommen kann. Dafür müsste er nach heutigem Recht rund € 280.000 an Beiträgen bezahlen (AG u. AN). Die Standardrente ist allerdings nur ein fiktiver Wert und hat mit der Durchschnittsrente nichts zu tun. Laut einer Statistik der Rentenversicherung (Rentenversicherung in Zahlen 2011) beläuft sich die Durchschnittsrente auf E 664 netto/Monat, Stand 2010; im Jahr 2003 waren es € 741. Bei der Pension von E 2570 dürfte es sich um eine Nettopension handeln. Dieser Pensionsbetrag, dessen Richtigkeit nicht sicher ist, ist also fast das vierfache der Durchschnittsrente. Die Bruttopensionen dürften im Schnitt höher sein. Genaue Zahlen sind kaum zu bekommen. Die Tatsache, dass die Rentner hohe Beiträge gezahlt haben, spielt anscheinend keine Rolle, abgesehen von der ungerechten Besteuerung.
Auch hier also: Vortäuschung falscher Tatsachen.

Bücher zum Thema:
Klaus j. Klumpers, Die Enteignung der Alters-Rentner,
Torsten Ermel, Faktor2,
Diana Wehlau, Lobbyismus und Rentenreform

weitere Informationen:
https://dl.dropbox.com/u/20500045/Zeitreihen-aktue...

https://dl.dropbox.com/u/20500045/Brutto-Netto-Bea...

Altersversorgung in Deutschland:
http://dl.dropbox.com/u/20500045/Struktur%20Alters...

Rentenkürzungsfaktoren:
http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pd...

Demografie- Lügen mit Zahlen:
http://www.tele-akademie.de/begleit/video_ta120401...

http://www.houseofobjects.de/FotoPage/pages/Praese...

1997-Rudolf Dreßler zu den versfr.Leistungen:
http://www.youtube.com/watch?v=ExUoS11v9q0

http://www.adg-ev.de/Dokumente/Infos/vfL10Januar.p...

http://www.adg-ev.de/aktivitaeten/aktionen/informa...

http://www.gerechterente.net/index.php?id=46

http://www.nachdenkseiten.de/wp-print.php?p=3436

. . . um nur wenige Informationen zu nennen.

  • Der sogenannte Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung am Beispiel 2008
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2 Kommentare

Also ich denke, der Staat hat einfach seine Aufgabe nicht erfüllt. Die Aufgabe, eingezahlte Gelder zu mehren und dem Einzahler zurückzugeben, ist nicht erfüllt worden. Der Staat hat einfach aus den vorhandenen Geldern Dinge bezahlt, die er hätte daraus nicht bezahlen dürfen. Z.B Renten Ost, die ja nie etwas in die Kasse eingezahlt haben und vieles mehr. Genauso wie Oma und Opa in der Türkei oder sonstwo.
Manchmal denke ich, dass es mir auf der Billigtour (Hartz IV) heute besser ginge.
Der Staat zahlt alles und vom Rest kann ich leben. So zahle ich heute alles und weiß nicht, wie lange ich vom Rest noch leben kann.
Verkehrte Welt.

Ja das ist verkehrte Welt, für die jungen Leute scheint das noch weit weg und nicht mehr änderbar.
Natürlich wäre das änderbar, wenn genau nach GG verfahren und das BverfG auch so entscheiden würde.
Für die Einzahler der Künstlersozialkasse war das ja auch möglich.
Das Problem ist das Zweiklassensystem.
Aber solange Beamte nach hergebrachten Regeln aus dem Ständestaat des 19. Jahrhunderts alimentiert werden (§33 Beamtengesetz) muss einen das nicht wundern. Nach 1945 hätte das abgeschafft gehört.
Die ganzen Kürzungen, Nachhaltigkeits- Nachhol- und Riesterfaktor zahlen übrigens die heutigen und zukünftigen Rentner und alle jungen Leute, die für weitere Kürzungen plädieren, kürzen vor allem ihre eigene Rente. Von irgendwas müssen ja die Zulagen für die Riesterrente finanziert werden.

so ganz stimmt das mit den Renten-Ost nicht, das gilt nur bis zu dem Zeitpunkt, bevor sie nicht selbst in das West-System eingezahlt haben, ebenso die Vertriebenen- nachdem sie hier in das System eingezahlt haben, beteiligen sie sich ja genauso.
Es ist ein Umlagesystem, die heutigen Arbeitnehmer zahlen aus ihren Löhnen in die gRV ein, aus denen dann die Renten und versfr.Leistungen gezahlt werden und erwerben damit ihren eigenen Anspruch. Allein für die Renten und was damit zusammengehört, würden die Einzahlungen locker reichen.
Umlagesystem= das Sicherste, weil man gleich verteilt was rein kommt und das kann morgen keiner klauen, oder am Finanzmarkt verbraten werden.

Hier sind die ganzen Kürzungen aufgeführt:
http://www.flegel-g.de/chronik-Rentenentwicklung.h...

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