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Rentensicherungsprogramm der Gesetzlichen Rentenversicherung

1. Rückerstattung der seit 1957 missbräuchlich aus der Rentenversicherungskasse zweckentfremdeten Rentenbeiträge in Höhe von rund 700 Milliarden Euro, die zur Finanzierung nicht beitragsbezogener Fremdleistungen verwendet wurden bzw. noch werden. Versicherungsfremde Leistungen sind gesamtgesellschaftliche Verpflichtungen, die nicht aus der Rentenkasse, sondern ausschließlich aus Steuermitteln zu finanzieren sind, daher

2. die Sicherstellung der gesetzlichen Rentenversicherung als autonomes Selbstverwaltungsorgan der Beitragszahler, in der Verfassung verankert, um in Zukunft jegliche Fremdeingriffe durch Politik und Staat zu verhindern mit dem gesetzlichen Verbot, aus der Rentenkasse Zwangsanleihen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu entnehmen. daher

3. die Forderung klarer gesetzlicher Festlegung dessen, was nach Zweck und Umfang als Rentenleistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu gelten hat, damit einhergehend eine gesetzliche transparente Buchführung zum Nachweis der rechtmäßigen Verwendung und Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben sowie der zurzeit noch versicherungsfremden Ausgaben der Kasse gegeben ist.

4. Eigentumsschutz der Beitragszahler: Rentenbeiträge sind nur für beitragsbezogene Rentenzahlungen innerhalb der Solidargemeinschaft der abhängig beschäftigten Beitragszahler zu verwenden (Hinterbliebene gemäß GG 6 Schutze der Familie). Sie sind versteuertes Eigentum dieser Solidargemeinschaft. Eingriffe in Form von Zwangsanleihen in die Rentenkasse zur Finanzierung von Staatsverpflichtungen (Fremdrenten etc.) verstoßen hier gegen den im Grundgesetz verankerten Schutz des Eigentums.

5. Durch den so genannten „Bundeszuschuss“ wurden und werden diese Zwangsanleihen bislang in keinem Jahr voll erstattet, so dass die Beitragszahler weiterhin immense Summen für gesamtgesellschaftliche Verpflichtungen allein schultern mussten und noch müssen. Diese unrechtmäßig auferlegten Leistungen sind einer „Sondersteuer“ vergleichbar, die nur der „Kaste“ der abhängig Beschäftigten - zum Wohle der übrigen Gesellschaftsschichten - auferlegt werden.

6. Rückgängigmachung der 2-mal-Versteuerung der Rente: Die Rentenzahlungen wurden bereits mit dem Arbeitseinkommen besteuert. Eine nochmalige Steuererhebung auf Renten stellt eine sittenwidrige Eigentums-Enteignung aller Beitragszahler dar.

7. Stopp mit dem Demographie-Schwindel: Das Max-Planck-Institut widerlegt die Demographie-Lüge als Grundlage des Riesterrentenbetrugs. Die Geburtenrate steigt. Die Bevölkerungszahl hat sich in den letzten 30 Jahren von 78 Milliarden Einwohnern auf 82 Milliarden erhöht und nicht verringert. Damit entfällt die gesamte Grundlage der durch organisierte Täuschungsmanöver lancierten „Rentenreform“.

8. Der Privatisierungsbetrug: Beendigung der verdeckten Subventionierung der privaten Finanzwirtschaft in Form von staatlichen Zuschüssen zu Riester-Rentenverträgen. Daher: Weg mir der aus Steuermitteln gestützten Riester-Rente!
Die staatlichen Zuschuss-Milliarden für private Riester-Renten-Verträge sind gleich direkt in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, daher die Forderung:

9. Ausbau und Stärkung der krisensichereren gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Bürgerversicherung

10. Rücknahme der „Rente mit 67“ sowie Renten kürzender Nachhol-, Riester- und Nachhaltigkeitsfaktoren

11. Menschenwürdige Renten für die Alten von morgen:

Durch gesetzlich festgelegten menschenwürdigen Mindestlohn für die Jungen von heute!

Siehe u.a.:
http://www.flegel-g.de/2011-07-27-supranationale-O...

http://www.flegel-g.de/2012-01-04-Statistikluegen....

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RiesterfaktorRentenversicherungBundeszuschussDemographie

1 Kommentar

stimmt,
die sogenannten Zulagen, womit die Leute für Riester angefüttert werden, zahlen die heutigen und zukünftigen Rentner allein mit den rentenkürzenden Riester- und diversen anderen Faktoren, die man mit dem §255e und d Altersvermögensgesetz inszeniert hat.

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