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Der Bundeszuschuss zur gesetzl. Rentenversicherung . . .

  • Nach wie vor eine Aufteilung wie im Ständestaat des 19. Jahrhunderts.
  • hochgeladen von Ingeborg Steen

. . . ist kein Zuschuss!

Immer wieder wird in den Medien, von Professoren und Wirtschafts- und Versicherungsvertretern, Arbeitgeberverband etc. behauptet, dass der Bundeszuschuss aus dem Steueraufkommen an die gesetzl. Rentenversicherung gezahlt wird, damit die Renten ausgezahlt werden können.
!! Es ist nicht die Wahrheit !!
Der Staat bedient sich, nicht umgekehrt!
Hier ist die Tabelle mit den aktuellen Zahlen von 2016, wieviele Milliarden der Staat inzwischen der gesetzl. Rentenversicherung schuldet:
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die versicherungsfremden Leistungen aus Bundesmitteln zu finanzieren. Die Entwicklung der Rentenausgaben und der seit 1957 aufgelaufenen nicht durch Bundesmittel gedeckten versicherungsfremden Leistungen zeigt die sogenannte Teufel-Tabelle (siehe unten).

Alles Wissenswerte über versicherungsfremde Leistungen ist in der ADG-Broschüre „Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung“ aufgezeigt.

Fazit:
In allen Jahren, in denen eine Berechnung/Hochrechnung/Abschätzung durch den VDR bzw. die DRV gemacht wurde, machte der Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben insgesamt mindestens 34 Prozent aus. Der Anteil der dafür zur Verfügung gestellten Bundesmittel bewegt sich dagegen seit Jahren zwischen 28 und 27 Prozent, so dass sich ein mit den Rentenausgaben wachsender Fehlbetrag von inzwischen 768 Milliarden Euro zu Lasten der Versicherten und Rentner ergibt.

Kein Wunder also, dass Politik und Justiz seit Jahrzehnten ablehnen, das Thema endlich transparent zu machen. . . . Hier weiter lesen:

"Ein wirkliches Solidarsystem erfordert die Einbindung aller Bürger in allen drei Lebensphasen. Denn alle Bürger profitieren in jungen Jahren von dieser Solidarität (Schule, Ausbildung) ebenso wie im Alter (Rente, Pension), aber diejenigen, die im Alter am meisten von dieser Solidarität profitieren, klinken sich während ihres Berufslebens kraft eigener Entscheidungsbefugnis aus dem Solidarsystem aus."

  • Nach wie vor eine Aufteilung wie im Ständestaat des 19. Jahrhunderts.
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  • Es geht nicht um Gleichmacherei, sondern um das Recht auf gleiche Behandlung
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15 Kommentare

Eben weil sie mir bekannt sind und keine dauerhafte Lösung angestrebt wird. Du scheinst keine Kinder und Enkel zu haben um die man sich Gedanken machen muss. Oder liest du Ihnen es als Abendgeschichte vor: Die Renten sind sicher.

Ich unterscheide mich wahrscheinlich eher dadurch, dass ich vorlese: Die Gedanken sind zwar frei, aber die Grundlage des Denkens bilden die Fakten.

Welche Fakten? Die Rente ist auch frei, im freien Fall.

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