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Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. : Offener Brief

  • Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.
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Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.
gibt bekannt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder;
liebe Freunde des BRR,

die Unterrichtung der Mitglieder des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung, mit der Drucksache 17/11740 vom 29.11.2012 über die gesetzliche Rentenversicherung, haben wir zum Anlass genommen uns in gleicher Sache ebenfalls an die Bundestagsabgeordneten zu wenden.
Da unser Schreiben ein offener Brief ist, bitten wir Sie das Schreiben mit Anhang in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis zu verteilen. Danke.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Eicher

Stellvertretender Vorsitzender

Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.

Postfach 01
D-74355 Bönnigheim

Web www.beitragszahler-rentner.de
Email kontakt@beitragszahler-rentner.de

An die Mitglieder des
17. Deutschen Bundestages

Offener Brief

05.02.2013

Unterrichtung durch die Bundesregierung zur gesetzlichen Rentenversicherung
Drucksache 17/11740 vom 29.11.2012

Sehr geehrte Damen und Herren des 17. Deutschen Bundestages,

mit der Drucksache 17/11740 unterrichtete die Bundesregierung auf 88 Seiten über die
gesetzliche Rentenversicherung, u.a. insbesondere über die Einnahmen und Ausgaben.
Wir weisen auf folgenden Sachverhalt hin: Auf Seite 16 werden im Diagramm bei den
Einnahmen die Bundeszuschüsse – die als Ausgleich für die versicherungsfremden
Leistungen stehen - mit 25,25% separat ausgewiesen. Bei den Ausgaben werden Sie jedoch die versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung vergeblich suchen. Sie werden nicht separat ausgewiesen, den Rentenausgaben zugeschlagen und wie Renten kommuniziert.
Dies zeigt wie unehrlich und zweckgebunden die Bundesregierung informiert.

Ganz offensichtlich soll die finanzielle Situation der DRV anders dargestellt werden als sie wirklich ist. Anders ist es nicht zu verstehen, dass Leistungen von 0,08% ausgewiesen werden, versicherungsfremde Leistungen von 26,1% und 6,3% jedoch nicht. Deshalb haben wir in der Grafik „Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung“ (Anlage) den Anteil an versicherungsfremden Leistungen (26,1%) und der Transferleistungen der Rentenversicherung- West an die Rentenversicherung-Ost (6,3%) eingezeichnet.
Der Anteil der Rentenausgaben geht somit von 89,79% auf 57,4% zurück. Mit dieser Darstellung wäre für jeden Abgeordneten und Bürger ersichtlich, dass den Steuerzuschüssen von 64,5 Mrd. Euro, versicherungsfremde Leistungen in Höhe von 81,4 Mrd. Euro gegenüber stehen. Es wäre auch ersichtlich, dass die Steuergelder an die Rentenversicherung keine „Zuschüsse“ darstellen, sondern nicht ausreichende Erstattungsbeträge sind. Die Rentenlüge wäre enttarnt.
Die gleiche nicht transparente Art der Darstellung von Einnahmen und Ausgaben der
Rentenversicherung finden Sie auch im Rentenversicherungsbericht 2012 und im
Alterssicherungsbericht 2012.
Wenn Sie die „Schätzwerte“ der DRV-Bund für die versicherungsfremden Leistungen in den Jahren fortschreiben in denen diese nicht berechnet wurden und den Steuerzuschüssen gegenüber stellen, ergibt sich seit 1957 eine Unterdeckung von ca. 700 Mrd. Euro zu Lasten der DRV-Bund. Noch in keinem Jahr haben die Steuerzuschüsse die versicherungsfremden Leistungen ausgeglichen!
Die Bundesregierung bringt versicherungsfremde Leistungen in Anwendung obwohl

● es keine rechtsverbindliche Definition dafür gibt und sie somit der
Beliebigkeit unterliegen.

● keine exakten Zahlen darüber bei der DRV-Bund existieren und
deshalb niemand weiß, wie hoch diese wirklich sind.

● keine gesetzliche Verpflichtung der DRV-Bund besteht diese jährlich
zu berechnen und somit ihre exakte Erfassung verhindert wird.

● die Zahlenwerte hierzu von der DRV-Bund auf Basis von Modellrechnungen,
Strukturhypothesen, Schätzungen und der Herleitung dem Sinne nach beruhen.
Also auf Schätzen und Raten bestehen.

Dieser Zustand ist ein Skandal und öffnet dem Missbrauch Tür und Tor.
Rentenbeiträge dienen durch die Anwendung von versicherungsfremden Leistungen zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf und zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben, zum Nachteil der Versichertengemeinschaft.

Der Gesetzgeber nutzt seine allgemeine Regelungskompetenz in der DRV, um mit der
Anwendung von versicherungsfremden Leistungen Mittel zur Befriedigung des allgemeinen Finanzbedarfs zu erzielen und das unter dem Missbrauch des Solidaritätsbegriffs als Rechtfertigung. Das bezeichnen wir als einen gesetzlich legalisierten Versicherungsbetrug.

In der Drucksache 17/11740 vom 29.11.2012 unterrichtete die Bundesregierung die gesetzgebenden Körperschaften (Bundestag und Bundesrat) über die gesetzliche Rentenversicherung.

Unter Kapitel VI Punkt 3. „Die Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen durch Steuern“ (Seite 78) beschreibt die Bundesregierung völlig konträr zur Handhabung derselben und stellt u.a. fest:

Der Gesetzgeber muss zudem für die Kosten der nicht beitragsgedeckten
Leistungen aus Steuermittel aufkommen.

Trotzdem kürzt die Bundesregierung die Steuerzuschüsse an die DRV im Bundeshaushalt 2013 und im Finanzplan bis 2016 um 4,75 Mrd. Euro, wohlwissend dass die Steuergelder die versicherungsfremden Leistungen (nicht beitragsgedeckte Leistungen) heute schon nicht abdecken. Damit missachtet der Gesetzgeber die Vermögensinteressen der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung in unverantwortlicher Weise. Ein solches Vorgehen würde in der freien Wirtschaft den Straftatbestand der Untreue erfüllen.

Die Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen über Rentenbeitragsgelder ist
ordnungspolitisch falsch. Es verletzt den Lastenausgleich aller Bürger, weil Politiker, Beamte, Pensionäre, Selbständige sowie Einkommen von Personen über der Beitragsbemessungsgrenze und aus Vermögen von diesen Lasten freigestellt werden. Die Beitragsfinanzierung allgemeiner staatlicher Aufgaben ist arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv, da die Arbeitskosten dadurch stärker belastet werden. Würden alle Sozialsysteme von den versicherungsfremden Leistungen befreit, könnten die Beiträge in der Größenordnung von 8 Prozentpunkten (!) gesenkt werden. Ein gigantischer Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland der auch noch sozial gerecht wäre.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages appellieren wir an Sie, nehmen Sie Ihre Verantwortung als MdB wahr, und setzten Sie sich parteienübergreifend für die Ausgliederung der versicherungsfremden Leistungen aus der Rentenversicherung ein.
Stoppen Sie damit den Wahnsinn, die öffentlichen Haushalte weit die öffentlichen Haushalte weiterhin auf Kosten der Solidarversicherungen und ihrer Versicherten (Wähler) zu sanieren.

Sie können morgen nicht sagen Sie hätten heute nichts gewusst!
Mit freundlichen Grüßen
Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.
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2 Kommentare

....wenn das Bundesverfassungsgericht von solch einem eklatanten Fehlverhalten Kenntnis erlangt, ist es dann nicht zum Handeln gezwungen ?

Das BVG weiß davon, hat aber schon aus Eigeninteresse Beschwerden dazu abgelehnt.

Meines Wissens nach, kann das Bundesverfassungsgericht nur tätig werden, wenn jemand unmittelbar und selbst beschwert ist, es muss also eine gut begründete Beschwerde eingereicht werden.
Was Wikipedia dazu vermerkt
Das BverfG kann aber Beschwerden ohne Begründung auch ablehnen.
Die BVG-Richter haben sich dazu selbst ermächtigt, so dass kaum jemand merkt, ob da berechtigt eine Beschwerde abgelehnt wurde oder eine unliebsame (durchaus im Sinne der Bürger berechtigte) Beschwerde eher unerwünscht ist.
Ein Missbrauch nämlich, das BVG durch unsinnige Beschwerden bemühen zu wollen, kann auch mit einer Strafe belegt werden. Die Hürden sind also hoch.
Selbstermächtigung um Beschwerden, ohne Begründung abzulehnen

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