Der Hospizdienst Meitingen Augsburg Land-Nord bietet Einzelberatungen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Der Hospizdienst Meitingen Augsburg Land-Nord ist um ein Angebot reicher. Anfang des Jahres hat Koordinatorin Mandy Regis-Lebender eine Zusatzausbildung mit einer wahrlich sperrigen Bezeichnung absolviert. Sie verfügt nun über einen Beraterschein in der „gesundheitlichen Vorsorgeplanung für die letzte Lebensphase“, was bedeutet, dass sie nun eine kostenlose Beratung anbieten kann, wie eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung auszufüllen sind.
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und den steigenden Infektionszahlen hat das Angebot direkt aus mehrerlei Gründen einen wichtigen Stellenwert, weiß die Hospizdienst-Koordinatorin. Informationsveranstaltungen waren nur eingeschränkt möglich und gerade durch die Pandemie könnte es jetzt wichtiger denn je sein, einen prüfenden Blick auf die eigene Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu werfen. „Eine Patientenverfügung ist nicht in Stein gemeißelt“, erklärt Mandy Regis-Lebender und rät dazu, zu überprüfen, ob die Inhalte noch dem entsprechen, was sich die Person selbst wünscht.
Wer verstehen möchte, was er mit der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung im Detail unterschreibt, kann – nach einer Terminvereinbarung – eine Einzelberatung in Anspruch nehmen. Getrennt durch eine Plexiglasscheibe, mit Mundschutz und nach einer Desinfektion der Hände ist eine kostenlose Beratung in den Räumen des Seniorenbüros möglich. Mandy Regis-Lebender weiß aus Erfahrung: Eine umfassende Beratung kann eineinhalb bis zwei Stunden dauern – und muss nicht zwingend mit ausgefüllten Formularen enden. Stattdessen kann es durchaus auch vorkommen, dass Details zunächst in der Familie besprochen werden müssen. Auch ist es denkbar, direkt zur Beratung gemeinsam zu kommen – zum Beispiel die Eltern mit ihren erwachsenen Kindern.
Letztlich sind es nämlich meist die engsten Angehörigen, die dann einen Vorteil haben, wenn die Unterlagen im Vorfeld gemeinsam erarbeitet, besprochen und ausgefüllt wurden. Dabei sind eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht zweierlei. Die Vorsorgevollmacht legt fest, wer mit-entscheiden darf, wenn beispielsweise durch einen Unfall, einen Schlaganfall, eine Demenzerkrankung oder aus anderen Gründen die Person nicht mehr fähig ist, für sich selbst Entscheidungen zu treffen. Die Vorsorgevollmacht lässt sich beispielsweise auf die Thema Finanzen und Gesundheit splitten. Die Patientenverfügung hingegen dokumentiert im Detail, was medizinisch passieren soll – oder eben nicht – und zwar in dem Fall, dass sich der Patient selbst nicht mehr äußern kann.
„Eine Patientenverfügung hilft Angehörigen und Ärzten dabei, Entscheidungen zu treffen“, erklärt Mandy Regis-Lebender. Schließlich dokumentiere sie nicht nur genau, welche medizinische Behandlung angewandt werden soll (oder eben nicht), sondern beginnt mit einer kurzen Erklärung, die Auskunft darüber geben soll, was der Unterzeichner will bzw. im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte festlegt. Für Demenzpatienten gibt es mittlerweile eine Sonderform, die sogenannte „mutmaßliche Patientenverfügung“, in der eruiert und festgehalten werden soll, was die Patienten wohl gewollt hätten – wenn sie vor ihrer Erkrankung eine Patientenverfügung formuliert hätten.
Die Willenserklärung, die eine Patientenverfügung einleitet, ist deutlich persönlicher gehalten als der Fragebogen, der danach folgt. Ein Beispiel: Eine lebensfrohe Person, die sich gerne bewegt und gerne kommuniziert, könnte sich in der Willenserklärung so beschreiben und würde damit auch denjenigen, die über medizinische Wege entscheiden müssen, einen Hinweis darauf geben, dass ein Leben im Pflegebett nicht die Wunschvorstellung ist. Auch kann eine Willenserklärung dabei helfen, Geschwistern offenzulegen, wie sich die eigenen Eltern den letzten Weg vorgestellt haben. Das nimmt den erwachsenen Kindern letztlich auch die Last von den Schultern, entscheiden zu müssen, medizinische Gerätschaften zu bemühen oder die Eltern gehen zu lassen.
Mit einer gut durchdachten und ebenso formulierten Willenserklärung kann so entschieden werden, wie die Mutter oder der Vater sich die letzte Lebensphase gewünscht hätten. Das erleichtere auch den Trauerprozess, denn Hinterfragungen und Zweifel kommen so seltener auf, weiß die Koordinatorin des Hospizdienstes, der neben der Hospizbegleitung auch eine Trauerbegleitung anbietet.
Anmeldung und Information
Der Hospizdienst Meitingen steht unter der Trägerschaft der Ökumenischen Sozialstation Meitingen und Umgebung. Weitere Informationen sowie Terminvereinbarungen sind unter der Nummer 08271-8120222 sowie per E-Mail unter hospiz@sozialstation-meitingen.de möglich. Informationen zu den Leistungen des Hospizdienstes gibt es unter www.hospizdienst-meitingen.de.