Dr. Mehring will den Krähen an den Kragen
Landtagsabgeordneter wendet sich an den Bayerischen Umweltminister
Die Krähenplage, unter der zahlreiche Kommunen in der Region leiden, hat den Landesparlamentarier Dr. Fabian Mehring auf den Plan gerufen. Nachdem mehrere Bürgermeister den parlamentarischen Geschäftsführer der FW-Landtagsfraktion um Unterstützung gebeten haben, hat sich dieser nun an den bayerischen Umweltminister gewendet.
Am Beispiel seiner Heimatkommune Meitingen skizziert Mehring in seinem Schreiben die Herausforderungen der stetig wachsenden Krähenpopulation. „Sämtliche gesetzlich zulässigen Maßnahmen zur Vergrämung wurden bereits ausgeschöpft. In der Konsequenz haben die Tiere ihren Standort teilweise aus dem Schlosspark in Wohngebiete verlagert, wo Lärm und Kot die Lebensqualität zwischenzeitlich in erheblichem Maße einschränken. Während der Schonzeit von März bis Oktober kann man hiergegen nichts unternehmen und muss zusehen, wie ganze Stadtparks und Freiflächen teilweise nicht begehbar sind. Das ist eine außerordentlich unbefriedigende Situation, der dringend Abhilfe zu schaffen ist“, schreibt der Landtagsabgeordnete dem Umweltminister.
Im Rahmen eines Ortstermin im Meitinger Sängerwäldchen hat Mehring sich zuletzt auf Einladung betroffener Bürger ein persönliches Bild der Lage vor Ort gemacht. Dabei hat der FW-Politiker den Eindruck gewonnen, dass es den naturschutzrechtlichen Status der Vögel zu überdenken gilt. „Als die Krähen vor einigen Jahrzehnten unter Naturschutz gestellt wurden, hatte dies angesichts der rapide geschrumpften Population sicherlich seine Berechtigung. Zwischenzeitlich scheint sich der Bestand aber mehr als erholt zu haben, sodass es gilt zu überprüfen, ob der derzeitige Schutzstatus – auch im Vergleich zu anderen Tierarten – noch zeitgemäß ist“, findet Dr. Mehring und zieht Parallelen zur Ausbreitung des Biebers und der Fischreiher.
Den Umweltminister bittet Mehring deshalb zu überprüfen, welche weiterführenden Möglichkeiten den von Krähenschwärmen geplagten Kommunen im Freistaat an die Hand gegeben werden können. „Dabei muss freilich fachlich abgewogen werden, wie eine konstante Population dauerhaft erhalten werden kann, ohne die Tiere mancherorts zur Plage werden zu lassen“, so der Landespolitiker. Nach der politischen Sommerpause soll es nun einen Termin mit Umweltminister Glauber geben, bei dem Mehring nochmals für pragmatische Lösungen im Einklang zwischen Mensch und Natur werben will, welche die Handlungsfähigkeit der bayerischen Kommunen wiederherstellen.
Bundesnaturschutzgesetz
§ 39
Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Es ist verboten:
Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
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