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Beschluss im Ältestenrat: 50 + 1-Besetzung beim Plenum am kommenden Donnerstag

  • Foto: Quelle: Hendrich Steffens
  • hochgeladen von Team Fabi

FREIE WÄHLER schlagen Corona-Ampel für Bayerischen Landtag vor

soeben hat der Ältestenrat des Bayerischen Landtags den Sitzungsmodus für die nächste Landtagssitzung definiert: Das Plenum tagt kommende Woche Donnerstag in 50 + 1-Besetzung – vorerst einmalig. Hierzu übersenden wir Ihnen Zitate von Florian Streibl, Vorsitzender der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, sowie Dr. Fabian Mehring, Parlamentarischer Geschäftsführer der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion.

Mehring:
„Aus Sicht der FREIEN WÄHLER kann dieser interfraktionelle Konsens nur ein Zwischenschritt bei der Rückkehr zum Vollbetrieb sein. Für die Zukunft schlagen wir eine Corona-Ampel für den Landtag vor, die den Arbeitsmodus unseres Parlamentes an die jeweilige Infektionslage zum Sitzungszeitpunkt koppelt. Damit müsste der Bayerische Landtag etwaige Einschränkungen nur noch begrenzt hinnehmen – so viele wie nötig und so wenige wie möglich. Dass es uns bislang gelungen ist, im Wochenrhythmus interfraktionellen Konsens über den Modus unserer Parlamentsarbeit herzustellen zeigt, dass die demokratischen Fraktionen in der Krise parteipolitische Ränkespielchen zurückstellen und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Weil uns die Pandemie noch länger beschäftigen wird, bedarf es anstelle wochenweiser Verhandlungslösungen auf Dauer aber objektiver Kriterien, aus denen per Automatismus konkrete Regeln für den Parlamentsbetrieb hervorgehen.“

Streibl:
„In Krisensituationen wie der Corona-Pandemie braucht unsere Demokratie die volle Schlagkraft ihrer Herzkammer. Der Landtag muss deshalb mittelfristig zum Vollbetrieb zurückkehren. Auf dem Weg dorthin ist aber Umsicht und Vorsicht geboten, um unser Parlament nicht durch eine denkbare Quarantäne seiner Mitglieder lahmzulegen. Es ist deshalb richtig, dass die demokratischen Fraktionen des Maximilianeums übereingekommen sind, die nächste Plenarsitzung mit je einem Abgeordneten mehr als der Hälfte ihrer Mitglieder zu bestreiten. So erfüllen wir die verfassungsmäßigen Erfordernisse der Beschlussfähigkeit, vermindern aber die Gefahr, handlungsunfähig zu werden.“

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