Soldatenkameradschaft 1872 Meitingen
Vorstände kündigen Rücktritt an
Uneinigkeiten in der Vorstandschaft sorgen für Unruhe im örtlichen Traditionsverein. Wie geht es künftig weiter?
Von Peter Heider
Nach Meinungsverschiedenheiten in der Vorstandschaft legen die beiden Vorsitzenden der Soldatenkameradschaft 1872 Meitingen Karlheinz Reichmuth und Patrick Reiser Ende des Jahres ihre Ehrenämter nieder. Grund des Rücktritts: Von Vereinsmitgliedern wurde behauptet, das in den vergangenen Jahren nicht satzungsgemäß gehandelt wurde.
Die Vorsitzenden wunderten sich über diese Anschuldigungen, denn in den letzten Jahren war die Versammlung mit der Vorstandsarbeit immer einstimmig zufrieden. Der zweite Vorsitzende Patrick Reiser erklärte, das bei dem derzeitigen soliden Kassenstand immer wirtschaftlich gut gearbeitet wurde und man sich hat nichts zu Schulden kommen lassen. Reiser stellte an die Versammlung die Frage, weshalb gerade heuer die Satzung so akribisch genau zitiert werde und bekam bei Wortmeldungen eindeutig zu hören, dass eine Satzung auf jeden Fall eingehalten werden muss. „Da gibt es keine Ausnahme und wenn das in der Vergangenheit einmal der Fall gewesen sei, dann war dies ein großer Fehler“, erklärte der Kamerad. Daraufhin versuchte Patrick Reiser erneut, die Anwesenden zur Zulassung einer Ersatzversammlung zu bewegen, blieb aber dabei erfolglos. Nach Reisers Vorstellung wurde geplant, diese geplatzte Mitgliederversammlung Ende November dieses Jahres nachzuholen. Die nächsten turnusgemäßen Vorstandsneuwahlen finden nämlich erst 2026 statt. Patrick Reiser stellte fest, dass zur Versammlung form- und fristgerecht geladen wurde, jedoch nur 21 Mitglieder anwesend waren. Somit war die Versammlung nicht beschlussfähig, denn zu einer Beschlussfähigkeit müssen laut Satzung 30 Mitglieder anwesend sein. Somit hat Reiser die Sitzung nach nur 20 Minuten offiziell beendet. Es entbrannte eine teils hitzige Diskussion. Ein Mitglied stellte klar, dass eine "Ersatzversammlung" laut der Vereinssatzung nicht zulässig ist. Auch gibt das BGB keine eindeutige Auskunft, wie in dieser Situation zu verfahren ist. Es wurde die Meinung vertreten: Man müsse halt so lange mit Mitgliedern telefonieren und bearbeiten, dass genügend Mitglieder kommen, was von Reiser jedoch strikt abgelehnt wurde.
Da nun feststand, dass die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig ist, versprach Reiser, sich mit dem Amtsgericht Augsburg in Verbindung zu setzen um klären zu lassen, wie man in einer solchen Situation zu verfahren habe. Diesem Vorschlag stimmte die Versammlung dann zu. Ein Versammlungsteilnehmer meinte, dass die Wahl im vergangenen Jahr gar nicht gültig gewesen sei, da die Satzung vorsieht, die Wahl der Vorstandschaft schriftlich und nicht per Akklamation zu tätigen. Reiser verwies dazu, auf das Protokoll vom letzten Jahr bei der die Versammlung einer Wahl per Akklamation jedoch einstimmig zugestimmt hatte. Klaus Jäger ergriff das Wort und erklärte, dass man jede Wahl nach vier Wochen anfechten kann. „Da dies“, so Jäger, „nicht der Fall war, ist die Wahl jedoch eindeutig gültig gewesen. Dazu erläuterte Patrick Reiser, dass laut Satzung eine erweiterte Vorstandschaft zur Wahl stand, man aber auf Grund von Kandidatenmangel darauf verzichtet hatte. Reiser werde sich beim Amtsgericht Augsburg erkundigen und den Mitgliedern zeitnah Auskunft über das Resultat geben. Weiter unterrichtete der zweite Vorsitzende die Anwesenden darüber, dass er, bis zur Klärung aller offenen Fragen keine weiteren Tätigkeiten im Verein ausführen werde. Auch das Grillfest, betonte er, werde von ihm nicht mehr organisiert. Dem schloss sich der erste Vorsitzende Karlheinz Reichmuth an. Derzeit zählt der Verein 78 Mitglieder. „Nach den Meinungsverschiedenheiten sind bereits neun Mitglieder ausgetreten“, bedauert Patrick Reiser.