Rodung soll gestoppt werden
Anwohner und Naturschützer protestieren
Anwohner und Naturschützer kämpfen weiter unermüdlich um den Erhalt des Lohwalds im Ortsteil Herbertshofen bei Meitingen. Die angrenzenden Lech-Stahlwerke haben jedoch zum Unmut der Naturschützer bereits einen großen Teil des Wal-des, eine Fläche von 5,6 Hektar für eine Werkserweiterung abgeholzt. Im Herbst hatte die Regierung von Schwaben dem Stahlwerk dazu eine Ausnahmegenehmigung erteilt, sein Betriebsgelände zu erweitern und dafür den Wald zu roden. Dies sei rechtswidrig, sagt der Bund Naturschutz, der mit Un-terstützung der Bürgerinitiative Lech-Schmuttertal und der "Ak-tionsgemeinschaft zum Erhalt der Lebensqualität im Raum Meitingen (AGL)" eine über fünf-zigseitige Begründung zur Nor-menkontrollklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichts-hof in München eingereicht hat. Die Naturschützer halten den Bebauungsplan des Marktes Mei-tingen für unwirksam und die vor-zeitige Rodung des Bannwaldes für rechtswidrig.
Insgesamt sei mit der Planung für die Erweiterung der Lechstahlwerke eine Rodung "von über 17 Hektar geschützten Bannwaldes vorgesehen", erklärt der erste Vorsitzende der Augsburger Kreisgruppe des Bund Naturschutz Johannes Enzler. "Wir hoffen“, so der Vor-sitzende, „ dass wir mit unseren Klagen und Anzeigen weitere Bannwaldrodungen verhin-dern können denn wir gehen davon aus, dass der neu angepflanzte Wald auch in Jahrzehn-ten nicht dieselben Waldfunktionen hat, wie der jetzige Bannwald." Laut der vom Bund Natur-schutz beauftragten Rechtsanwältin Lisa Eberlein stellt die Festlegung einer Waldfläche als Bannwald "mit den höchsten Rodungsschutz dar, Rodungsvoraussetzungen liegen hier nicht vor". Ein ausführliches Waldgutachten zeige, dass der neu angepflanzte Wald diese umfang-reichen Funktionen auch in Jahrzehnten nicht vollständig erfüllen könne. Eine Ausnahmege-nehmigung komme zusätzlich "laut Begründung zum Waldgesetz nur in Betracht, wenn zwin-gende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, wie Krankenhäuser, Energieversorgungsan-lagen oder Verkehrswege". Der Bund Naturschutz betont in seiner Stellungnahme: "Vorha-ben müssen gemeinnützig sein", das die Erweiterung der Lech-Stahlwerke ein rein privates Vorhaben sei". „Entscheidungen in der Politik von den hierfür zuständigen Gerichten über-prüfen zu lassen ist in einem gewaltenteiligen Rechtsstaat völlig legitim“, erklärt der der Bay-erische Landtagsabgeordnete Dr. Fabian Mehring (FW).Anders als auf Straßen zu kleben, mit Suppe auf Gemälde zu werfen oder die schwäbische Bezirksregierung zu besetzen, ist der von unserer Demokratie vorgesehene Weg um politische Entscheidungen zu hinterfra-gen“, betont Mehring. Mehring zeigt sich unvermindert davon überzeugt, dass der auf allen Ebenen nahezu einstimmig beschlossene Kompromissvorschlag zum Lohwald die berech-tigten Interessen von Ökologie und Ökonomie bestens unter einen Hut bringt und somit die beste Lösung für unsere Heimat darstellt. Sollte das Gericht dies jedoch anderes sehen wür-de Mehring das aber trotzdem ebenso akzeptieren. „Statt Menschen in unserer Heimat wie-terhin zu spalten muss die Debatte im Anschluss an dieses Gerichtsverfahren auch für das Klimacamp und den Bund Naturschutz final beendet sein“, betont der FW – Landtagsabge-ord-nete.
Der Meitinger Lohwald sei wegen seiner Vielfältigkeit aus Artenschutzsicht besonders inter-essant. "Ein Fachgutachten zeigt, dass die artenschutzfachliche Ermittlung unzureichend war und deswegen zu falschen Ergebnissen führte", so der Bund Naturschutz. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen seien bisher kaum erfolgreich. So wurden beispielsweise 142 Fle-dermauskästen ausgebracht, aber "in nur vier Kästen konnten Tiere angetroffen werden". Laut Bebauungsplan hätte den Naturschützern zufolge "die Rodung im Bereich des ersten Bauabschnittes frühestens drei Fortpflanzungsperioden nach Umsetzung der artenschutz-rechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für Vögel, Fledermäuse, die Zauneidechse und das Wald-Wiesenvögelchen erfolgen dürfen". Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen habe aber bis in den Herbst 2021 gedauert, "so dass frühestens im Oktober 2024 mit der Rodung hätte begonnen werden dürfen". Daran ändere auch die kurz vor der Rodung erteilte Aus-nahmegenehmigung der Regierung von Schwaben nichts, weil sich diese laut Bund Natur-schutz nur auf Fledermäuse bezogen habe.
5,6 Hektar Bannwald wurden bereits schon abgeholzt
Ende Oktober seien bereits 5,6 Hektar Bannwald gerodet worden. Da die Voraussetzungen für die Rodung nicht erfüllt gewesen seien, habe der Bund Naturschutz Anzeige beim Land-ratsamt Augsburg und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingereicht, die Ausnahmegenehmigung der Regierung von Schwaben beim Verwaltungsgericht Augsburg beklagt und bei der Regierung von Schwaben einen Antrag auf Sanierung nach Umweltscha-densgesetz gestellt.
Unsere Bilder übermitteln einige Eindrücke von der großen Demonstrationsaktion gegen die Lohwaldrodung im Frühjahr 2022.
Text: Peter Heider