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Zwei Kandidaten bei 60plus.

  • Werner Gutmann, Felix Bredschneijder, Markus Wasserle (von links)
  • hochgeladen von Hans Bucsek

Mit Felix Bredschneijder und Markus Wasserle konnte Werner Gutmann, der Leiter der Arbeitsgruppe 60plus der Landberger SPD gleich zwei Kandidaten vorstellen, die als Stadt- bzw. Landrat in den Ring steigen. Während Felix Bredschneijder mit einem Referat zum Thema Elternunterhalt für Fragen und Diskussion, bereits während des Vortrags sorgte, erntete Markus Wasserle für seine Feststellung „er strebe nicht nach dem Amt, sondern er möchte im Amt dem Bürger dienen“ spontanen Beifall. Politiker sind für ihn Dienstleister. Und bei seiner täglichen Arbeit ist er einer unter seinen Mitarbeitern, denn auf die kommt es letztendlich an. Aus diesem Denken kommt für ihn die Motivation, die ihn für das Amt des Landrats kandidieren lässt.

Elternunterhalt wurde erst in den letzten Jahren aktuell. Auf der einen Seite sind eine ständig steigende Lebenserwartung - verbunden mit einer erhöhten Pflegebedürftigkeit - und auf der anderen Seite ständig steigende Unterbringungs- und Pflegekosten in den Alten- und Pflegeheimen, wesentliche Gründe hierfür. Viele alte Menschen sind nicht mehr in der Lage, die Gesamtkosten, die sich inzwischen um die 3.500,- € in Pflegestufe III bewegen, selbst zu tragen. In vielen Fällen müssen die Sozialämter an diese Menschen Sozialhilfe zahlen. Weil Sozialhilfe die Steuereinnahmen schmälert, versuchen Sozialämter, die Kinder der Pflegebedürftigen in Regress zu nehmen. Während es für Kindesunterhalt feste Regeln gibt, ist Elternunterhalt ein von den Sozialbehörden oder im Streitfall von den Gerichten zu entscheidender Sachverhalt. Aus diesem Grund ist es nicht verwunderlich, dass Seminare oder Veranstaltungen zu diesem Thema regen Zulauf haben. Auch der Veranstaltungsort im Waitzinger Bräustüberl war bis auf den letzten Platz gefüllt.

Das Ausfüllen der Berechnungsformulare verläuft in der Regel ohne Probleme. Allerdings kann die Feststellung der zu zahlenden Leistung zu einschneidenden Maßnahmen im Budget der Kinder führen. Ein spontan vorgetragenes Ereignis einer Zuhörerin sprach von monatlich 800,- Euro Leistung an die Sozialbehörde. Die Veräußerung von Vermögen oder eines Eigenheimes kann nicht ausgeschlossen werden, war von anderen Betroffenen zu hören.

Oft ist nicht nachvollziehbar wie die Berechnungen zustande kommen. Allerdings gibt es Freigrenzen, die Betroffene nicht selbst zu Sozialhilfeempfängern werden lassen, entgegnete Felix Bredschneijder. In solchen Fällen ist es ratsam, dass sich Betroffene vor Zahlung der ersten Unterhaltsleistung Rechtsbeistand einholen.

Werner Gutmann bedankte sich bei den Referenten und freute sich, dass mit Bredschneijder und Wasserle noch Tischgespräche geführt wurden, die weit über die offizielle Veranstaltung hinaus andauerten.

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