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Negative Bilanz: Kranke Mütter im Landkreis Landsberg brauchen mehr Unterstützung

  • Expertinnen für Mütter-Kuren im Landkreis Landsberg (von links nach rechts): Barbara Niedermyr (AWO) und Corina Sonea (Caritas) tauschen sich aus.
  • hochgeladen von Anke Wilk

Ihr neues Ehrenamt bei der AWO als Beraterin für Mutter-Kind-Kuren bereitet Barbara Niedermayr schlaflose Nächte: „Bei jeder beantragten Mutter-Kind-Kur musste ich bisher Widerspruch einlegen und gutes Recht regelrecht erstreiten!“ stellt die engagierte Seniorin nach halbjähriger Tätigkeit jetzt fest. Dabei erfreuten sich die Mütter keinesfalls besserer Gesundheit als in der Vergangenheit. „Dringender denn je zuvor brauchen kranke Mütter Unterstützung “, schätzt die Beraterin die Situation im Landkreis Landsberg ein. Besonders Alleinerziehende stünden häufig kurz vor dem Zusammenbruch. Die Krankenkassen aber versuchten rigoros Kosten zu sparen und die Mütter hätten allzu oft das Nachsehen.

Massive Kritik und Schelte für diese Praxis hagelte es schon auf der diesjährigen Jahrespressekonferenz des Müttergenesungswerkes (MGW) im Mai: Erneut stieg die Zahl der abgelehnten Anträge von Müttern um drei Prozent und liegt bundesweit bei 34 Prozent – obwohl seit 2007 Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich verankert sind. „Das Verhalten der Krankenkassen den Müttern gegenüber, deren Kuranträge abgelehnt werden, ist missachtend und teilweise zudem gesetzeswidrig“, kritisierte Anne Schilling, Geschäftsführerin des MGW während der Pressekonferenz. Auch der Bundesrechnungshof habe „Willkür und Beliebigkeit“ zum Verhalten der Krankenkassen in diesem Kontext angeprangert.

Aus Sicht der Kurberaterin Barbara Niedermayr sollten sich Mütter noch stärker an die beiden Kurberatungsstellen bei der AWO oder bei der Caritas wenden. Das Verschleppen von Anträgen, das Verweisen an die Rentenversicherung sowie die Weigerung, überhaupt ein Formblatt für einen Kurantrag herauszugeben, seien nur einige der Methoden, um die Mütter zu zermürben. „Obwohl sie nur ihr Recht verlangen, werden sie vielfach schikaniert“, klagt Barbara Niedermayr stellvertretend für die Frauen, welche eigentlich Verständnis und Hilfe brauchten!

Weitere Infos unter www.muettergenesungswerk.de oder per E-Mail-Anfrage an Barbara Niedermayr bawony@t-online.de

Pressemitteilung des Müttergenesungswerk:
Wasserdichte Regelungen für Mütter- und Mutter-Kind-Kuren gefordert

Berlin, 9. Juni 2011. Der in dieser Woche dem Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestags vorgelegte Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zu Mütter-und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen wirft Krankenkassen in hohem Maße „Intransparenz“ sowie „den Anschein von Willkür und rechtswidrigem Verhalten“ im Umgang mit den Anträgen von Müttern auf Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahmen vor. Damit bestätigt der Bericht die jahrelangen Erfahrungen des Müttergenesungswerkes (MGW).

Kuratoriumsvorsitzende Marlene Rupprecht, MdB, findet klare Worte: „Das Müttergenesungswerk findet hier offiziell bestätigt, was wir seit Jahren an Erfahrungen zusammentragen. Im Prüfbericht werden Krankenkassen viele klare Verletzungen von gesetzlich vorgegebenen Verwaltungsverfahren nachgewiesen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung von Versicherten wird eklatant verletzt, die Antrags-und Bewilligungsstatistik der Krankenkassen, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aus den Daten der Krankenkassen zusammengestellt und vorgelegt hat, stimmt vorn und hinten nicht. Von einheitlichen Kriterien für die Ablehnung oder Bewilligung einer
Kurmaßnahme für Mütter kann keine Rede sein.“

Der Bundesrechnungshof als unabhängige Instanz prüfte nun im Auftrag des Deutschen Bundestages die Praxis von Krankenkassen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Mütter- oder Mutter-Kind-Kuren. Die gesetzliche Regelung sieht seit 2007 vor, dass diese Gesundheitsleistungen für Mütter Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind. Die dennoch steigende Ablehnungsquote der Krankenkassen legt die Vermutung einer Nichtachtung des Willens des Gesetzgebers nahe.

„Kranke Mütter müssen sich darauf verlassen können, dass Gesetze umgesetzt werden“, fordert Marlene Rupprecht. „Leider zeigt der Prüfbericht auch, dass die zur Stellungnahme aufgeforderten Stellen von BMG und Spitzenverband der Krankenkassen die massive Kritik des Bundesrechnungshofes herunterspielen.“ Deshalb fordert das Müttergenesungswerk die gesetzlichen Regelungen im Interesse der kranken Mütter wasserdicht zu machen. „Gesetzliche Vorgaben und die Entscheidungskompetenz
von Kassen sind neu zu regeln – damit endlich der Zugang zu diesen Kurmaßnahmen für Mütter gesichert werden kann. Dieses Ziel hat der Deutsche Bundestag formuliert und bisher waren sich immer alle Fraktionen einig, wenn es um die mütterspezifischen Kurmaßnahmen ging“, so Rupprecht weiter.

Das Müttergenesungswerk setzt sich seit über 60 Jahren für die Gesundheit der Mütter und für die Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen für ihre Gesunderhaltung ein.

Informationen zu Mütter-und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen unter:
www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030/330029-29

Kontakt: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Katrin Goßens, Tel.: 030 330029-14
presse@muettergenesungswerk.de, www.muettergenesungswerk.de

Im Januar 1950 gründete Elly Heuss-Knapp, die Frau des ersten Bundespräsidenten, Theodor Heuss, die Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk. Zweck der Stiftung ist, Kurmaßnahmen für Mütter zu ermöglichen, für die Idee der Müttergenesung zu werben und durch die Vernetzung der Wohlfahrtsverbände unter dem Dach des Müttergenesungswerks (MGW) die Arbeit für Mütter zu stärken. Das geschieht mit den Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen des MGW. Denn Verantwortung für Kinder und Familie heißt Einsatz rund um die Uhr – wobei die Behandlung von gesundheitlichen Beschwerden der Mütter oft auf der Strecke bleibt. Die Gesundheitsprobleme können in vielen Fällen mit einzelnen ambulanten Maßnahmen nicht ausreichend behandelt werden. Hier setzt das MGW mit seiner therapeutischen Kette an. Während eines Zeitraums von drei Wochen gewährleisten Mütter- und Mutter-Kind-Kuren die umfassende Vorsorge und Rehabilitation außerhalb des häuslichen Umfelds. Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände unterstützen bei der Antragstellung und bei Nachsorgeangeboten.

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