Grundgesetz 1949
Männer und Frauen sind gleichberechtigt
Das heute noch hoch aktuelle Thema: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ stellte Ingo Lehmann in der Mitgliederversammlung der Arbeitsgruppe 60plus zur Diskussion. Besonders gewürdigt wurde die Sozialdemokratin und Vorkämpferin für die Gleichberechtigung Elisabeth Selbert, eine von vier Frauen im 65-köpfige Parlamentarischen Rat. Sie sprach 1949 von einer gesellschaftlichen Revolution: Der Parlamentarische Rat hatte Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes nach ihrer Formulierung beschlossen: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. So steht es im Grundgesetz vom 23. Mai 1949. Die Durchsetzung dieser Forderung gegen die Stimmen der Männer schien so gut wie unmöglich. Die Gegenargumente, etwa dass das Vorrecht des Mannes der „natürlichen Ordnung“ entspreche, wirken heute belustigend, waren aber damals ernsthaft vorgebracht. Letztlich setzte sich Frau Selbert durch.
Auch das daraus folgende Gleichstellungsgesetz wurde immer wieder verzögert, war unvollständig und konnte erst etwa zehn Jahre später verkündet werden. Ein weiterer Schritt war das moderne Familienrecht, das 1977 in Kraft trat.
1994 wurde dann Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes um folgenden Passus ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. Im gleichen Jahr trat das zweite Gleichberechtigungsgesetz in Kraft, das unter anderem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern sollte.
Keinen Zweifel ließ die Mitgliederversammlung daran aufkommen, dass im privaten Be-reich die gesetzlichen Vorgaben weitestgehend erfüllt werden. Wenn es aber um die Beschäftigung von Frauen geht, klaffen noch große Lücken. Frauen verdienen immer noch weniger als Männer auf gleichwertigen Arbeitsposten.