Kein Entkommen vor Big Brother - leider keine Glosse -
„Sommer, Carola Sommer. Ich komme gleich zur Sache: Sie haben mir heute eine Rechnung geschickt für die Reinigung des Vorraums der Volksbank Stuttgart. Bitte korrigieren Sie Ihren Irrtum und leiten Sie die Rechnung weiter an den korrekten Adressaten. Vielen Dank!“
Als Frau Sommer bereits auflegen wollte, hörte sie eine lautstarke Stimme rufen:
„Aber nein, Sie sind die richtige Adressatin. Lesen Sie bitte die Rechnung genau durch. Auf Wiederhören.“
Frau Sommer überflog die Rechnung noch einmal und entdeckte, klein gedruckt, unter dem Rechnungsbetrag die „Erläuterungen zur Rechnung“. Dort stand zu lesen:
„Durch die genaue Ermittlung von Datum, Ort und Zeit ist es uns gelungen, Sie, sehr geehrte Frau Carola Sommer, als die Verursacherin eines erheblichen Schadens in unserem Bankgebäude ausfindig zu machen. Am Sonntag, dem 13.01.08, betraten Sie um 14.08 Uhr den Vorraum unserer Bank, um Geld aus dem Geldautomaten abzuheben. Dabei verschmutzte ihre kleine Tochter mit ihren Schuhen den Steinfußboden dieses Raums so erheblich, dass wir uns genötigt sahen, eine Reinigungsfirma mit der Behebung des Schadens zu beauftragen. Wir bitten Sie daher höflich, den Betrag von ... unverzüglich zu überweisen. Mit freundlichen Grüßen, Ihr freundliches Team von der Volksbank Stuttgart.“
Frau Sommer saß geschockt da. Sie erinnerte sich: In der Tat war ihre 3-jährige Tochter am Sonntag am Straßenrand in Ruß getreten; erst zu Hause hatte sie es bemerkt. Aber sollte niemand außer ihr während des gesamten Wochenendes den Raum betreten und eventuell verschmutzt haben? Sollte sie künftig die Schuhe ihrer Tochter putzen, bevor sie einen öffentlichen Raum betrat?
Schnell wurde ihr klar, dass die Verfolgung möglicher Straftäter das eine Ziel der Videoüberwachung war – das Umwälzen von Reinigungskosten auf die Kunden das andere.
Gespannt wartet Frau Sommer nun darauf, wie die „Volks“-Bank auf ihr Schreiben reagieren wird, in dem sie die Kündigung aller Konten, den Abbruch aller Beziehungen zur Bank und den Wechsel zu einer anderen Bank mitteilt. Und gespannt wartet sie auch darauf, wie die Bank darauf reagieren wird, dass „die Aufsichtsbehörde für Datenschutz im Stuttgarter Innenministerium“ die Rechtmäßigkeit dieser Videoauswertung anzweifelt, weil „keine Straftat“ vorliege.
Warten wir mit (der natürlich erfundenen) Frau Sommer ab, was passiert – sonst bekommen wir demnächst Post von unserer Bank, weil wir ein Papierfetzchen im Vorraum nicht korrekt aufgehoben und entsorgt haben, weil wir beim Eintippen der Geheimnummer die Tastatur beschmutzt oder weil wir nicht freundlich genug in die Kamera des Geldautomaten gelächelt haben - oder vielleicht sogar dort geraucht haben ...
Also, das mit dem Ruß, liebe Urte,
ist natürlich meine poetisch freie Erfindung. Ich dachte nur daran, was für ein Schmutz wohl bei einem 3-jährigen Kind derartige Fußabdrücke hinterlässt, dass sie sogar eine Kamera orten kann. Übrigens:
Das mit dem Gericht, das der Bank recht gab, ist mir nicht bekannt. Es ist die Zutat eines der Kommentare. Ich glaube nicht, dass sich die Bank hier auf ein Gerichtsverfahren einließe, sie würde wohl vorher einlenken.