Das Grundgesetz von hinten
Ich gehöre normalerweise nicht zu den Gesellen, die die Spannung ihrer Lektüre dadurch zerstören, dass sie zuerst einmal den Schluss lesen. Bei unserem Grundgesetz jedoch kann eigentlich von Spannung keine Rede sein. Es soll ja auch nicht spannend sein, sondern unsere rechtliche und politische Grundordnung beschreiben. Ich hab es trotzdem mal ganz hinten aufgeschlagen und siehe da - "Spannung pur" . Mich gruselt fast ein bischen, was ich da gefunden habe.
$146, direkt VOR den "Sachhinweisen zum Grundgesetz" (also, wenn du rein kommst; gaaanz hinten rechts. Jedenfalls bei meiner kleinen Ausgabe des GG) lautet:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde."
(Bonn 2010) nicht das jetzt jemand auf den Gedanken käme, ich zitierte aus einer veralteten Fassung.
Einheit - ist doch jetzt 20 Jahre her, oder? Kann es sein, dass ich der Erste bin, der diesen letzten Artikel unseres GG entdeckt hat, oder besser gesagt wiederentdeckt? Wohl kaum.
Wenn ich das richtig verstehe, ist, oder besser gesagt war vorgesehen, dass das Deutsche Volk sich selbst eine Verfassung gibt. Also das find ich super. Ich wollte schon immer mal an einer Verfassung mitwirken, so wie George Washington oder Benjamin Franklin. Mithelfen unser Zusammenleben neu zu definieren und zu gestalten. Ein Traum.
Aber Hallo!!!!! 20 Jahre!!!???
Wieso ist da nichts passiert? Bestimmt die Reihenfolge der Artikel ihre jeweilige Priorität? Aber so gering die Bedeutung des §146 auch sein möge, seine Aussage ist eindeutig.
Wer verhindert seit 20 Jahren die Umsetzung dieses Paragraphen? Es waren doch nun wirklich schon alle maßgebenden Parteien an der Macht. Kann es sein, dass das niemand will? Eine Beteiligung des Volkes in freier Entscheidung. Niemand ausser mir?
- Ich fühl mich so allein. - Hilfe - "Nach Hauuusse telefonieren"