CSU stoppt die Schlossbergschule
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide liegen in Landsberg mit 15 Abstimmungen - noch vor Augsburg und München – an der Spitze in Bayern. Ein Ergebnis, das den Schluss zulässt: Entscheidungen des demokratisch gewählten Landsberger Stadtrats werden mit dem „scharfen Schwert“ eines Bürgerentscheides systematisch zur Strecke gebracht. Kein Wunder, dass Wahlbeteiligungen im Sinkflug fallen.
Die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern gibt den Bürgern das Recht auf Bürger-begehren und -entscheide. Werden Bürgerbegehren, ähnlich wie damals beim Haupt-platzumbau genutzt, um Interessen Einzelner durchzusetzen, sehe ich das als eklatantes Misstrauensvotum unseren gewählten Vertretern im Stadtrat gegenüber und sind geeignet die Bürgerschaft zu spalten.
Die damaligen Auseinandersetzungen um den Hauptplatzumbau können als Beispiel einer Diskussion gelten, die die Frage des Einflusses des Bürgers auf die Stadtentwicklung auf-wirft. Einerseits scheint der Einfluss als Korrektiv für solche Entscheidungen als geeignet. Andererseits erscheinen Zweifel, ob die sehr komplexen Fragen der Stadtentwicklung dem wenig differenzierten Willen der Bürger und Bürgerinnen überlassen werden können. Dieser Konflikt spitzt sich in der Frage zu inwieweit Bürgerbegehren und Bürgerentscheide Entscheidungen im Rahmen der Bauleitplanung beeinflussen dürfen. Dies ist sicher nicht leicht zu beantworten angesichts des verbreiteten Lagerdenkens und des Parteienstreits im Kampf um Mandate. Wenn heute der CSU-Fraktionsvorsitzende, Harry Reitmeir auf den Zug aufspringt und den Stopp der Aktivitäten fordert, zielt dies genau in Richtung einen Stadtratsbeschluss zu ändern oder gar zu eliminieren.