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Auch an Schulen befristete Arbeitsverträge

Befristungen – wie groß ist das Problem wirklich – darüber diskutierten Mitglieder des DGB Ortsverbandes in Landsberg und erfuhren von Martha Fritsch, einer Lehrerin und Personalrätin, wie prekär die Situation auch an Schulen in unserem Landkreis tatsäch-lich ist.

Es ist kein Geheimnis, dass befristete Beschäftigung in manchen Branchen besonders häufig vorkommt. Im Gastgewerbe aber auch bei Lehrern, Wissenschaftlern, Arbeitsvermittlern und anderen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst, sind Befristungen stark verbreitet. Was vielen nicht in den Sinn kommt ist, dass der Erziehungs- und Unterrichtsbereich, junge Arbeitnehme-rInnen oft mit befristeten Arbeitsverträgen über Jahre hinweg in prekäre Beschäftigung brin-gen. Im ersten Halbjahr 2016 erfolgten rund 43 Prozent aller Einstellungen befristet. Für viele Betroffene, Gewerkschaften und die Parteien des linken Spektrums ist die bestehende Befristungspraxis ein unhaltbarer Zustand. Laut dem Koalitionsvertrag haben sich SPD und Union darauf geeinigt, Missbrauchsmöglichkeiten bei Befristungen von Arbeitsverträgen künftig einzuschränken, war von unserem Landtagsabgeordneten Dr. Herbert Kränzlein zu hören. Als besonders eindrucksvolle Negativbeispiele für die bestehende Befristungspraxis gelten unter anderem die oft jahrelangen Vertretungsbefristungen im Schuldienst. Gerade der öffentliche Dienst hätte es in der Hand, die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Regelungen zu flankieren, war von einem Diskussionsteilnehmer zu hören. Von einer Lösung für die Betroffenen sind wir noch weit entfernt. Immer wieder kam die Forderung „die Politik müsse handeln“. Doch auch vor Ort besteht Handlungsbedarf. Die interne Personalflexibilität müsste dadurch erhöht werden, dass beispielsweise der Anteil an unbefristet beschäftigten Vertretungslehrern ausgebaut wird. Das bedeutet zusätzliche Planstellen für Junglehrer und -lehrerinnen zu beantragen, wozu viele Schulleitungen offensichtlich nicht bereit sind.

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3 Kommentare

Befristungen im Schuldienst gehen oft auf Regelungen zurück, die im Ursprung den fest Beschäftigten dienen sollen, wie beispielsweise denen, die Schwangerschafts- oder Kindererziehungszeiten in Anspruch nehmen. Vertretungskräfte, die dann einspringen, können nicht so einfach fest angestellt werden, da das der öffentliche Personaletat nicht hergeben würde. Der Personaletat kann nicht über Jahrzehnte (vielleicht noch mit anschließendem Pensionsanspruch) auf Kosten des Steuerzahlers belastet werden.

Nach diesen grundsätzlichen Überlegungen sei aber auch darauf hingewiesen, dass im schulischen Bereich in weiten Feldern augenblicklich Personalmangel herrscht. Der Markt für Fachkräfte in bestimmten Fächern ist so gut wie leergefegt. Obwohl das so ist, können Bewerber/innen natürlich auch jetzt nicht "blind" eingestellt werden; die Leistungsvoraussetzungen müssen nach wie vor gegeben sein.

Ihr Argument „da das der öffentliche Personaletat nicht hergeben würde“ kann ich nicht nachvollziehen. Kein Steuerzahler geht auf die Barrikaden, wenn es um die Ausbildung seiner Kinder geht und dafür Steuermittel fließen. Das war auch der Tenor der Diskussion über die ich berichtete.

Vor 25 Jahren war ich selbst noch in der Ausbildung tätig. Damals war das A und O eine fundierte Personalbemessung, in die sehr wohl Vertreterplanstellen einberechnet wurden. Schwangerschafts- oder Kindererziehungszeiten gab es auch damals. Die heutige Situation hat für die Junglehrer und -lehrerinnen keine Berufsperspektive und ist für die Schüler mehr als prekär, wenn das gewohnte Lehrpersonal wechselt. Wenn ich - wie heute in der Tagesschau berichtet wurde - höre, dass 2019 der Bürger und die Wirtschaft entlastet wird, sehe ich darin eine reine Imagepflege der Regierung. Eine Entlastung von jährlich vielleicht 100,- €, bei den meisten sicher weniger als die Hälfte, wäre besser in eine hervorragende Ausbildung unserer Kinder investiert. Das ist dem Steuerzahler auch zu vermitteln. Dies ist kein Kommentar zur Berichterstattung. Es ist ein Kommentar des Kommentars.

Ich habe geschrieben, worauf es "oft zurückgeht". Es handelt sich also nicht um eine abschließende Begründung bzw. Beschreibung. Im Übrigen kenne ich das Problem von innen und weiß, dass man es nicht eindimensional betrachten kann. Für das Lehrpersonal sind die einzelnen Bundesländer zuständig; sie entscheiden über die Personaletats, nicht die Bundesregierung, über deren Finanzplanungen die Tageschau heute berichtet hat.

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