Auch an Schulen befristete Arbeitsverträge
Befristungen – wie groß ist das Problem wirklich – darüber diskutierten Mitglieder des DGB Ortsverbandes in Landsberg und erfuhren von Martha Fritsch, einer Lehrerin und Personalrätin, wie prekär die Situation auch an Schulen in unserem Landkreis tatsäch-lich ist.
Es ist kein Geheimnis, dass befristete Beschäftigung in manchen Branchen besonders häufig vorkommt. Im Gastgewerbe aber auch bei Lehrern, Wissenschaftlern, Arbeitsvermittlern und anderen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst, sind Befristungen stark verbreitet. Was vielen nicht in den Sinn kommt ist, dass der Erziehungs- und Unterrichtsbereich, junge Arbeitnehme-rInnen oft mit befristeten Arbeitsverträgen über Jahre hinweg in prekäre Beschäftigung brin-gen. Im ersten Halbjahr 2016 erfolgten rund 43 Prozent aller Einstellungen befristet. Für viele Betroffene, Gewerkschaften und die Parteien des linken Spektrums ist die bestehende Befristungspraxis ein unhaltbarer Zustand. Laut dem Koalitionsvertrag haben sich SPD und Union darauf geeinigt, Missbrauchsmöglichkeiten bei Befristungen von Arbeitsverträgen künftig einzuschränken, war von unserem Landtagsabgeordneten Dr. Herbert Kränzlein zu hören. Als besonders eindrucksvolle Negativbeispiele für die bestehende Befristungspraxis gelten unter anderem die oft jahrelangen Vertretungsbefristungen im Schuldienst. Gerade der öffentliche Dienst hätte es in der Hand, die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Regelungen zu flankieren, war von einem Diskussionsteilnehmer zu hören. Von einer Lösung für die Betroffenen sind wir noch weit entfernt. Immer wieder kam die Forderung „die Politik müsse handeln“. Doch auch vor Ort besteht Handlungsbedarf. Die interne Personalflexibilität müsste dadurch erhöht werden, dass beispielsweise der Anteil an unbefristet beschäftigten Vertretungslehrern ausgebaut wird. Das bedeutet zusätzliche Planstellen für Junglehrer und -lehrerinnen zu beantragen, wozu viele Schulleitungen offensichtlich nicht bereit sind.
Befristungen im Schuldienst gehen oft auf Regelungen zurück, die im Ursprung den fest Beschäftigten dienen sollen, wie beispielsweise denen, die Schwangerschafts- oder Kindererziehungszeiten in Anspruch nehmen. Vertretungskräfte, die dann einspringen, können nicht so einfach fest angestellt werden, da das der öffentliche Personaletat nicht hergeben würde. Der Personaletat kann nicht über Jahrzehnte (vielleicht noch mit anschließendem Pensionsanspruch) auf Kosten des Steuerzahlers belastet werden.
Nach diesen grundsätzlichen Überlegungen sei aber auch darauf hingewiesen, dass im schulischen Bereich in weiten Feldern augenblicklich Personalmangel herrscht. Der Markt für Fachkräfte in bestimmten Fächern ist so gut wie leergefegt. Obwohl das so ist, können Bewerber/innen natürlich auch jetzt nicht "blind" eingestellt werden; die Leistungsvoraussetzungen müssen nach wie vor gegeben sein.