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Werbeanrufe, die neuen Tricks.

Ein besonders dreister Anrufer belästigte einen Anschlussinhaber wochenlang. Allerdings kam kein Gespräch zu Stande, weil sich der Betroffene in anonyme oder unbekannte Rufnummern erst einklinkt, wenn sich der Anrufer über den Anrufbeantworter zu erkennen gibt. Anfang Januar - wie schon häufig während der letzten Wochen - war die Telefonnummer 08191964312 erneut am Display zu lesen. Nur dieses Mal wollte es der Anschlussinhaber wissen und griff zum Hörer bevor sich der Anrufbeantworter einschaltete. Am anderen Ende eine versierte Damenstimme, die Leistungen und Produkte eines bekannten Fitnessstudios anbot. Auf die Frage, ob sie denn nicht wisse, dass Anrufe ohne Zustimmung des Angerufenen oder wenn keine Geschäftsbeziehung besteht unerlaubt sind, hörte er die Gegenfrage: "sind sie denn nicht der Herr Företisch" oder so ähnlich klingend. Nach einem deutlichen Nein, hat die Anruferin das Gespräch mit einer höflichen Entschuldigung beendet. In der Anruferliste wurde die Rufnummer 08191964312 gespeichert, hinter der sich allerding nur ein sportlich pfiffiger Telefaxton meldete. Per Telefax hat der Belästigte seinerseits den Inhaber der Nummer aufgefordert, sich per Telefon zu melden. Nur auf diesen "erlaubten" Anruf wartet der Anschlussinhaber bisher vergeblich. Was nutzen Verbraucherschutzgesetze, wenn Gauner Löcher sofort erkennen oder Busgelder aus der Taschengeldkasse zu bezahlen sind, fragt eine Nachbarin, die ebenfalls angerufen wurde.

"Tipps der Polizei
Lassen Sie sich nicht auf lästige Werbeanrufe ein. Legen Sie einfach den Hörer auf!
Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers. Wenden Sie sich mit diesen Informationen an Ihre örtliche Verbraucherzentrale.
Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig! Wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten, obwohl Sie lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt haben, widerrufen Sie umgehend und zwar schriftlich, am besten per Einschreiben.
Geben Sie bei jedem Vertragsabschluss nur die hierzu notwendigen Daten an.
Geben Sie nie Ihre Kontonummer preis, wenn Sie den Gesprächspartner nicht kennen.
Stimmen Sie nicht der Nutzung Ihrer Telefonnummer zu Werbezwecken zu. Falls Sie es doch einmal tun: Ein einmal gegebenes Einverständnis können Sie - auch telefonisch - widerrufen."
Quelle: Zitat aus der Internetseite:
http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/be...

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