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Fotografieren und rechtliche Probleme

Die Problematik Fotografie, Veröffentlichung, usw. ist sehr komplex und stellt viele Fallen. Das Thema hatten wir ja hier bei MH schon häufiger - aber man kann eben nicht oft genug davor warnen.

Da dezente, diskrete Tipps/Erinnerungen per PN manche Mituser wohl falsch oder zu anmaßend empfinden und aggressiv werden lassen, mache ich einfach einen Thread auf und erinnere die Allgemeinheit: Pass auf, welche Rechte du verletzt bzw. welchen Ärger (rechtlich und moralisch)

dir manches Knippsen einbringen kann.

Siehe dazu im Netz - da gibt es massenweise Infos.

Oder auch einfach mal die interessanten Threads über das Fotografieren (auch die rechtlichen Seiten) von Jens Schade lesen - der hier stellvertretend verlinkt:
http://www.myheimat.de/hannover-doehren-wuelfel-mi...

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24 Kommentare

das Verbot,
oder ein bisschen Wortklauberei

ein Verbot ist ein fester juristischer Begriff, und kann von berechtigter Seite rechtswirksam ausgesprochen werden, mit der dadurch ebenso berechtigten Maßgabe, auf die Missachtung einer Vorschrift, mit rechtstaatlichen Mitteln zu reagieren,

und kann mündlich oder schriftlich angewendet werden, bei Situationen, die bisher auch schon nicht sein durften, ein Verbot bedarf immer einer Grundlage, und beruft sich dabei beispielsweise auf einen Gesetzestext, einen eigenen Rechtszustand kann ein Verbot nicht schaffen,

da ein Recht am eigenen Haus und das Recht am eigenen Bild ohnehin gesetzlich festgelegt sind, ist ein Verbot immer nachrangige Mitteilung, und damit für sich gesehen rechtlich bedeutungslos, es ist nicht eigenständig, sondern beruft sich auf einen Gesetzestext,

etwas, was mir bislang gestattet war, kann untersagt werden, und so gesehen müsste es eigentlich Parkuntersagung statt Parkverbot heißen,

da jedoch vorher über einen Verwaltungsakt entschieden wurde, an einem bestimmten Ort ab sofort ob nun für immer, oder ein paar Tage, kein parken mehr zuzulassen, ist der Hinweis darauf folgerichtig ein Parkverbot,

wenn also auf einem Schild zu lesen ist: "militärischer Sperrbereich, fotografieren verboten", ist das ein Hinweis auf das ohnehin geltende Hausrecht, mehr nicht, dennoch sehr ernst zu nehmen, da in diesem Fall womöglich eine Anzeige droht wegen einer Handlung gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland,

fotografiere ich ohne Zustimmung auch noch Menschen, ist das zusätzlich noch ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, da das Persönlichkeitsrecht vorrangig ein fotografieren nicht erlaubt, ist ein zusätzliches Verbot wiederum nicht mehr als ein Hinweis darauf

Fazit:
ich darf also nicht fotografieren, weil es mir lt. Schild verboten wurde, sondern weil mir das durch eine gesetzliche Vorschrift nicht erlaubt ist

by the way, in einem Notfall, oder in besonderen Fällen kann es durchaus sein, dass mein Recht am eigenen Haus nachrangig ist, ich den Zutritt also nicht verwehren kann, aber es muss ein echter Notfall sein,
der Wunsch, unsere Toilette benutzen können gehört nicht dazu,

"eine Notdurft ist kein Notfall"
ist höchstrichterlich entschieden,

ein Supermarkt lädt zum betreten ein, diese allgemeine Einladung kann nicht durch ein Verbot, sondern durch ein Untersagen aufgehoben werden, und sogar, wenn er weit und breit der einzige Laden ist, der Brötchen verkauft,

auch das betreten von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die dem Bürger sonst ganz gewollt offen stehen, kann untersagt werden, so kann es sein, das ich eine Schule nicht mehr betreten darf, auch nicht, wenn sie bei Bedarf als Wahllokal dient, da es zur direkten Wahl über die Urne alternativ die Briefwahl gibt, nimmt sie mir kein Grundrecht weg, und ist infolge dessen legitim,

eine Untersagung sollte begründet werden, ein Verbot nicht, die Begründung ist die Vorschrift, auf die es sich beruft

und wenn jemand, wie hier gesagt wurde, auf jeden, der ein Smartphone in der Hand hält, los zu geht, um ihm zu sagen

"Ich verbiete Ihnen, mich zu fotografieren"

unterstellt er dem anderen ganz klar eine bevorstehende unerlaubte Handlung, ist zwar eine Frechheit, wie ich finde, da sie jedoch vorbeugend gemeint und erfolgt ist, vielleicht sogar um dem anderen böse Konsequenzen zu ersparen, absolut legitim,

zugegeben, alles nicht so einfach:..))

;)

:)

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