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Stärkung der Tarifmacht – notwendige Debatte steht aus

Das Bundearbeitsgericht hat jüngst einen seit Jahrzehnten gepflegten Grundsatz aufgegeben: Den der Tarifeinheit. In einem Betrieb sollte nur ein Tarifvertrag Gültigkeit haben, auch wenn zwei Gewerkschaften zwei unterschiedliche Vereinbarungen ausgehandelt hatten. Nach bisheriger Rechtsprechung hatte immer der Tarifvertrag mit der „spezielleren“ Regelung Vorrang, der den Eigenheiten des Betriebes am besten entsprach.

Bislang gab es immer wieder Fälle, in denen diese Regelung zu massivem Lohndumping genutzt wurde. Besonders gerne haben Unternehmer, die durch einen Flächentarifvertrag gebunden waren, dem sogenannten christlichen Gewerkschaftsbund einen Haustarifvertrag geschenkt. Natürlich hatte dieser deutlich schlechtere Regelungen als der Flächentarifvertrag. Da er aber „spezieller“ war, erhielt der Dumpingvertrag Vorrang vor dem Flächentarifvertrag. Mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes ist diesem Lohndumping der Boden entzogen worden. „Insofern sollten die Gewerkschaften die Änderung der Rechtsprechung begrüßen,“ so der langjährige Vorsitzende der IG Medien, Detlef Hensche. Wir meinen: Recht hat er!

Mit dem Fortfall der Tarifeinheit erhält jedoch die ohnehin bereits zu beobachtende Tendenz zur Aufsplitterung von Interessen und Belegschaften in einzelnen Betrieben oder Branchen Vorschub. Für gewerkschaftliches Handeln ist wichtig, dass sich die Stärkeren mit ihrer Durchsetzungsmacht zugleich für die Schwächeren einsetzten. Und es ging immer darum, dass Forderungen, Aktionen und Ergebnisse Verallgemeinerungsfähigkeit sind. Dass Fluglotsen, Ärzte, Piloten und Lokführer in den letzten Jahren für ihre Interessen eingetreten sind und gestreikt haben, ist ihr gutes Recht. Aber gleichzeitig auch hochproblematisch, weil sie ihre besondere Kampfkraft nur für sich und nicht gleichzeitig auch für die Krankenschwester, die Stewardess und den Zugbegleiter eingesetzt haben.

Insbesondere vor diesem Hintergrund der Berufs- bzw. Branchengewerkschaften hat der DGB bereits vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes mit dem Bundesverband Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) Verhandlungen für eine gemeinsame Positionierung geführt. Das Ergebnis: Der Gesetzgeber solle per Änderung des Tarifvertragsgesetzes das Prinzip der Tarifeinheit festschreiben. In einem Betrieb solle nur der Tarifvertrag gültig sein, der von der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb ausgehandelt wurde. Während der Laufzeit eines Tarifvertrages gilt in Deutschland die Friedenspflicht, das heißt es darf nicht gestreikt werden. Diese Friedenspflicht soll, so der DGB/BDA-Vorschlag auch für die Mitglieder der Minderheitsgewerkschaft gelten.

Dieser Vorschlag ist innerhalb der Gewerkschaften und ihnen nahestehenden Arbeitsrechtlern auf heftige Kritik gestoßen. Gerade auch wegen der Einschränkung des Streikrechts. So lehnt die ver.di-Fachgruppe Verlage, Druck und Papier den Vorstoß rundweg ab. Auch in anderen DGB-Einzelgewerkschaften macht sich derzeit großer Unmut breit.

Sicher, der Aufsplitterung von Interessen und Belegschaften in einzelnen Betrieben oder Branchen muss entgegengewirkt werden. Daher begrüßen wir eine Debatte darüber, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Ob hierfür eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes der richtige Weg ist, muss sorgfältig geprüft werden. Jedoch: Ob berufsverbandlicher Absonderung durch gesetzliche Reglementierung beizukommen ist, erscheint zumindest sehr diskussionswürdig. In jedem Fall muss auch mitdiskutiert werden, wie durch politische Kooperation das Problem gelöst oder zumindest geregelt werden kann.

Wir sind der Auffassung, dass die aktuelle Situation in einem breiten Diskurs genutzt werden sollte, um sich über die wachsenden Probleme gewerkschaftlicher Durchsetzungsmacht zu verständigen. DIE LINKE wird sich deshalb mit möglichst vielen Beteiligten in die Debatte einbringen, um eine eigene Positionierung zu finden. Dabei sollte dann auch in einem breitem demokratischen Prozess diskutiert werden, ob und welche gesetzlichen Initiativen sinnvoll sind.

Einen Punkt können wir uns für DIE LINKE jedoch nicht vorstellen: Die Hand zu reichen für die Einschränkung des Streikrechtes. Für wen und für welche Organisation auch immer. Wir brauchen im Gegenteil die Ausweitung dieses Widerstandsrechtes, wir brauchten die definitive Klarstellung, dass auch ein politischer Streik in Deutschland legal ist!
DIE LINKE Bundesgeschäftsstelle
AG Betrieb & Gewerkschaft
https://service.gmx.net/de/cgi/derefer?TYPE=3&DEST...

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1 Kommentar

Tarifverträge werden sowieso jeden Tag massiv umgangen.
Das Stichwort heißt Zeitarbeit!

Es gibt mittlerweile Betriebe wo mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer zu Zeitarbeitsfirmen gehören. Diese unterliegen ja nicht dem Flächen oder Haustarifvertrag, sondern den Tarifverträgen der Zeitarbeitsfirma.

Diese Tarifverträge sind in der Regel um einiges schlechter gestaltet als die in den Zeitarbeit nutzenden Betrieben. Bei gleicher Arbeit sind Gehaltsunterschiede nach unten von bis zu 60% keine Seltenheit!
Die Zeitarbeit mag vielleicht hin und wieder ein relativ wirksames Mittel zur Arbeitsplatzfindung sein, häufig verkommt Sie jedoch lediglich zu einem Lohndumpinginstrument was an Sklaverei errinert.

Die häufig von Arbeitgebern angeführte Flexibilität dieser Arbeitskräfte in Spitzenzeiten mag ein Vorteil sein. Wenn allerdings mehr als die Hälfte der Belegschaft Zeitarbeiter sind, dann fragt man sich doch ob der Sinn der ZA sein soll Spitzenzeiten zu decken, oder lediglich Löhne zu drücken.

Es gibt übrigens auch einige Betriebe die Ihre eigene Personalmanagement Firma gründen, um Menschen außertariflich zu beschäftigen. Solche Dinge finde ich persönlich sehr grenzwertig!

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