Lebensversicherung, Teil 7 – Risikoversicherung zur Absicherung von Ehegattenunterhal
Hier geht es um ein Beispiel für den Einsatz einer kurzen Todesfallversicherung zur Absicherung des Unterhalts eines Ehepartners oder allgemein einer anderen erwachsenen Person.
Grundsätzlich gilt hier, was bereits für die Absicherung des Unterhalts eines Kindes gesagt wurde.
Der Absicherungsbedarf (= Versicherungssumme) ist zu errechnen: Monatsbetrag * 12 * Anzahl Jahre. Die Stückelung nach Jahren und Versicherungssumme sind hier ebenfalls möglich und kostensparend.
Im Unterschied zur Absicherung eines Kindesunterhalts ist es hier beim Ehegattenunterhalt immer sinnvoll, dass als Versicherungsnehmer die abzusichernde Person auftritt. Versichert wird immer das Leben des Unterhaltswilligen. So sind die Eigentumsverhältnisse im Versicherungsfall eindeutig und es gibt in so weit keine Probleme. Bleibt die steuerliche Absetzbarkeit der jährlich zu zahlenden Prämien, was jedoch bei einem Ehepaar mit gemeinsamer Veranlagung kein Problem ist.
23.06.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen