Lebensversicherung, Teil 13 - Gewinnentstehung
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Alle Gewinne, egal woher sie kommen, fließen in einen Topf, aus dem dann in einem weiteren Schritt die Gewinnverwendung gespeist wird.
Die Gewinnquellen sind: die Sterblichkeitsgewinne, die Zinsgewinne, die (hoffentlich) Kostengewinne.
Der Versicherer muss die Sterbetafeln für den jeweiligen Tarif so auswählen – und im Fall der Rentenversicherungen sogar so manipulieren – , dass immer und nachhaltig ein Sterblichkeitsgewinn entsteht. Stellt der Versicherer fest, dass diese Bedingung nicht (mehr) erfüllt ist, muss er diesen Tarif sofort schließen. Tut dies der Versicherer nicht unverzüglich selbst, so wird die Aufsicht den Tarif zwangsweise schließen. Also noch einmal: es müssen immer und für jeden Tarif gesondert gerechnet Sterblichkeitsgewinne entstehen.
Der Versicherer muss den Rechnungszinssatz (der ist meist bei einem Versicherer für alle gleich alten Tarif der gleiche) so wählen, dass aller Voraussicht nach nachhaltig, also über die gesamte Laufzeit einer Versicherung dieses Tarifs, der erwirtschaftete Zinssatz über dem gewählten Rechnungszinssatz liegt. Es muss also nachhaltig ein Zinsgewinn entstehen. Führt ein Versicherer mehrere gleichartige Tarife (ältere und neuere) so können diese unterschiedliche Rechnungszinssätze haben. In diesem Fall sind die älteren Tarife meist für den Neuzugang geschlossen, müssen aber wegen des Altbestandes an Versicherungen noch bis zum Ablauf dieser Versicherungen weiter geführt werden.
Die Zinsgewinne sucht der Versicherer durch eine möglichst gute Kapitalanlage zu erhöhen. Als Kapitalanlage kommen in Frage: gute erststellige Darlehen auf Wohngebäude, börsennotierte Anleihen von Wirtschaft und öffentlichen Haushalten (vor allem Bund), aber, in geringen Mengen, auch Aktien. Mit etwas Pech kann die Kapitalanlage auch zu Verlusten führen. Dann wird aus dem Zinsgewinn ein Zinsverlust. Ursache können Kursschwankungen an der Börse sein, die dann über die Bilanzvorschriften zu Buchverlusten führen. Buchverluste sind Verluste, die (noch) gar keine sind, aber so gewertet werden müssen. Diese Bilanzierungsvorschriften können ein Unternehmen in den Konkurs treiben.
Die Zinsgewinne können also von Jahr zu Jahr recht heftig schwanken.
Bei den Abschlusskosten entstehen praktisch keine Gewinne.
Auch bei den Erhebungskosten entstehen praktisch keine Gewinne.
Bei den allgemeinen Verwaltungskosten sieht die Sache so aus. Jede Versicherung verursacht Kosten, diese Kosten sind unabhängig von der Höhe der Versicherungssumme. Diese Kosten kann man sich ermittelt vorstellen, als die Gesamtmenge der Kosten dividiert durch die Anzahl der bestehenden und zu verwaltenden Verträge. Es müsste also ein bestimmter Betrag jeder Versicherung zugerechnet werden. Im nächsten Jahr wäre diese Art der Berechnung der durchschnittlichen Kosten je Vertrag erneut durchzuführen und das so alle Jahre weiter. So eine Rechnung widerspricht aber der Logik der Versicherungsmathematik und damit werden die allgemeinen Verwaltungskosten als ein Prozentsatz auf die Versicherungssumme gerechnet. Dieses Verfahren führt aber zu Ungerechtigkeiten, denn da diese Kosten ja definitionsgemäß unabhängig von der Höhe der Versicherungssumme je Vertrag entstehen, werden die Versicherungen mit einer sehr geringen Versicherungssumme zu wenig, die mit hoher Versicherungssumme aber zu stark belastet. Diese Ungerechtigkeit wird nun durch Kleinsummenzuschläge und bei hohen Summen Summenrabatte auf die jeweilige Tarifprämie ausgeglichen. Summenrabatte sind also keine besondere Art der Gewinnverwendung. Es kann sein, dass ein Versicherer Kleinsummenzuschläge und Summenrabatte in seinen Versicherungsangeboten nicht extra ausweist sondern sofort in die angebotene Prämie einer konkreten, der Versicherungssumme nach bestimmten, Versicherung einrechnet.
14.07.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen