Bankbetrug, Teil 6 – Kredite
Kredite sind zu unterscheiden nach:
Bank gibt und verwaltet den Kredit selbst
Bank vermittelt den Kredit eines Dritten (Dritter ist der Kreditgeber) aber die Bank verwaltet den Kredit für den Dritten
Bank vermittelt den Kredit eines Dritten und ist dann aus dem Geschäft.
Geh zur Bank, rede ein bisschen und zum Schluss wird ein Bausparvertrag unterschrieben. Dies ist dann der Fall: die Bank vermittelt lediglich einen Kredit (den später von der Bausparkasse zu gewährenden Bausparkredit). Die Bank bekommt für die Vermittlung genau wie jeder Bausparkassenvertreter von der Bausparkasse die Vermittlerprovision. Der Bankkunde sieht diese Provision nicht und erfährt auch nichts über deren Höhe. Mit der weiteren Abwicklung des Bausparvertrages hat die Bank nichts mehr zu tun. Bei dieser Art der Vermittlung verdient die Bank allein durch diese Vermittlerprovision. Und in diesem Fall liegen die Dinge auch klar offen.
Es gibt aber viele Fälle, in denen verschweigt die Bank, wie viel sie verdient und wer die Provision an sie zahlt. So kann die Bank eine Lebensversicherung vermitteln mit dem Hinweis, dass dann von dem Versicherungsunternehmen ein günstiger Kredit gewährt würde – und lässt sich auch gleich, so als scheinbaren Kundendienst, die entsprechenden Formulare unterschreiben. Hier sieht der Kunde nicht, wie viel die Bank als Provision bekommt - das können mehrere Prozent der Versicherungssumme sein, die der Kunde über die laufende Versicherungsprämie bezahlt ohne es zu merken und zu wissen.
Anders wenn die Bank einen Kredit vermittelt und diesen Kredit dann auch für den eigentlichen Kreditgeber verwaltet. Typische Beispiele sind die KfW-Kredite (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau). Diese Kredite werden über die Hausbank beantragt und nach der Bewilligung durch die KfW von der Hausbank verwaltet. Die KfW legt die Kreditbedingungen fest (Laufzeit, Zinssatz, Tilgung). Die Bank bekommt für ihre Verwaltung eine laufende Provision, meist ein halbes Prozent vom (Anfangs-!)Kredit. Die Verwaltungsgebühr, die der Kunde zusätzlich zu den von der KfW geforderten Zins- und Tilgungsleistungen zu zahlen hat, bleiben also über die ganze Länge der Kreditlaufzeit in der Höhe konstant. Ein Beispiel: KfW-Kreditsumme: 10.000; Zinssatz: 0 Prozent; Laufzeit: 10 Jahre; jährliche Tilgung: konstant 1.000. Die Bank bekommt für die Verwaltung 0,5 Prozent jährlich von 10.000, also (10.000*0,005=) 50. Im letzten Jahr ist die Restschuld nur noch 1.000, aber die Verwaltungsgebühr bleibt bei 50 – und das ist dann auf einmal 5 Prozent Effektivzins. Weil das so ist, sollte man sich (wie bei jedem Kredit!) die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung sichern und so einen Kredit gegebenenfalls vorzeitig tilgen.
Gibt die Bank den Kredit aus eigenen Mitteln, ist die Bank Kreditgeber und Verwalter in einer Person. Hier lebt die Bank von den mit dem Kredit verbundenen diversen Gebühren und von den Zinserträgen. Typischer Fall ist der normale Kontoüberziehungskredit oder ein wie immer genannter Kleinkredit mit festgelegter Laufzeit und festen Zahlungsbeträgen.
Schlimm sind Koppelgeschäfte. Bekannt ist die Form: die Bank vermittelt den Kauf einer Immobilie und gibt gleichzeitig den Kredit dazu. Wenn die Sache mit der Immobilie nichts wird, dann sollte eigentlich auch der Bankkredit wegfallen. Hier aber vertritt die Bank die Auffassung, dass diese beiden Geschäfte völlig unabhängig von einander seien und beharrt darum auf dem (überteuerten) Kredit, den der Kunde nun bedienen soll. - Diese Fälle beschäftigten auch die Gerichte, Stichwort „Schrottimmobilie“. Ich halte nichts von derartigen Koppelgeschäften, mein Rat: Finger weg davon!
Bei allen Kreditgeschäften fragen Sie die Bank ausdrücklich nach den von Ihnen zu tragenden Kosten. Die Bank wird Ihnen irgendetwas sagen, und wird manches verschweigen. Sie werden die unterschlagenen Informationen vermutlich nie erfahren – fragen Sie trotzdem! Die Angabe eines Effektivzinssatzes ist auch nicht immer (genauer: fast nie) aussagefähig, man muss schon wissen, nach welcher Berechnungsmethode gerechnet und welche weiteren Bedingungen angenommen wurden. Die Behauptung, man habe sich an die gesetzlichen Vorschriften gehalten, kann sogar stimmen, und trotzdem kann das Ergebnis falsch sein.
Kredite, Eckdaten und Prüfpunkte
Kredithöhe, Kreditsumme, Nennsumme des Kredits
Kreditbeginn (Datum)
Kreditlaufzeit (Jahre, Monate, Tage)
Kreditende (Fälligkeitsdatum)
Nominalzinssatz (Jahreszinssatz; selten: Halbjahreszinssatz, Quartalszinssatz, Monatszinssatz) wird bezogen auf den Nennwert des Kredits
Agio (Aufgeld); versteckt in Gebühren: zum Beispiel Bausparkassen: Darlehensauszahlungsgebühr.
Disagio (Abschlag, Diskont), versteckt in Gebühren.
Nominaltilgungssatz; wird bezogen auf den Nennwert des Kredits
Zahlungsinterval (jährlich, halbjährlich, quartalsweise, monatlich; einmalig am Laufzeitende).
Zahlbetrag (Annuität, Summe von Nominalzinssatz und Nominaltilgungssatz)
Tilgungsabschreibung (Termine wie Zahlungsintervall; oder Zahlungsintervall unterjährig aber Tilgungsabschreibung jährlich)
zu gewährende Sicherheiten (Grundbucheintragung, Sicherungsübereignung)
Kosten, Gebühren
Kosten einer Sicherheit (Notargebühren, Verwaltungsgebühren [Grundbuchamt]); Kosten fallen an bei der Sicherheitsgewährung und bei der Aufhebung!)
Gebühren (Kontoführung, Kreditverwaltung)
Selbstzahler oder Abbuchung durch Kreditgeber (Bankeinzug)
Effektivzins (nur bedingt brauchbar! - hängt von den Annahmen ab)
Sondertilgungen - unbedingt vereinbaren! (Höhe, minimal, maximal, Häufigkeit [jederzeit, in beliebiger Höhe, einmal jährlich, x-mal in der Laufzeit])
Kündigung (durch Kreditgeber, durch Kreditnehmer)
Verkauf des Kredits an Dritte (Kreditgeber hält sich den Verkauf der Forderung gern vor – Nachteile für Kreditnehmer beachten!)
Zeitspanne für Bindung (Festzinssatz für bestimmte Zeit; Zeit, in der der Kredit vom Kreditnehmer nicht gekündigt werden darf).
Wichtig ist, nach Tilgung eines Kredits die gegebenen Sicherheiten und Urkunden zurück zu bekommen. Hierzu gehört auch die vollstreckbare Schuldurkunde zur Eintragung einer Grundschuld.
29.09.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen