Wasser, Abwasser, Gebühren, Preise, Recht, Verbrauch, Gebrauch, Monopol
Wasser. Der Mensch braucht täglich so um die drei bis fünf Liter Wasser, das dem Körper zugeführt werden muss. Dieses „Trinkwasser“ muss „sauber“ sein, sauber heißt hier: frei von chemischen Giften und frei von krankmachenden Keimen. Sauber heißt jedoch nicht: chemisch rein (H20), im Gegenteil, unser Trinkwasser muss einige gelöste Mineralien enthalten und andere „Verschmutzungen“ machen gar nichts (zum Beispiel: reiner Sand, aufgeschlemmter Lehm oder Ton - schmeckt nicht besonders, knirscht auch zwischen den Zähnen aber schadet nicht).
Aus der gar nicht so fernen Geschichte wissen wir, dass unsauberes Wasser Krankheiten entstehen lassen kann und Seuchen sich verbreiten lässt. Um diese Gefahr zu vermeiden, wurde unsere Trinkwasserversorgung und damit verbunden Abwasserentsorgung eingeführt. Zuständig sind dafür heute die Kommunen. Diese Aufgabe ist so wichtig, dass es in dem neuen NkomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) dafür sogar einen eigenen Paragraphen gibt:
„Paragraph 13 Anschlusszwang, Benutzungszwang
Die Kommunen können im eigenen Wirkungskreis durch Satzung
1. für die Grundstücke ihres Gebiets den Anschluss
a) an die öffentliche Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung, die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung und die Fernwärmeversorgung,
b) von Heizungsanlagen an bestimmte Energieversorgungsanlagen und
c) an ähnliche dem öffentlichen Wohl dienende Einrichtungen
anordnen (Anschlusszwang) sowie
2. die Benutzung
a) der in Nummer 1 genannten Einrichtungen,
b) der öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen sowie
c) der öffentlichen Schlachthöfe
vorschreiben (Benutzungszwang),
wenn sie ein dringendes öffentliches Bedürfnis dafür feststellen.
Die Satzung kann Ausnahmen vom Anschluss- oder Benutzungszwang zulassen und den Zwang auf bestimmte Gebietsteile der Kommune und auf bestimmte Gruppen von Personen oder Grundstücken beschränken.“
Die Kommunen machen von diesem Recht in ihrem Ortsrecht ausgiebig Gebrauch, denn es geht – auch – um viel Geld. Diesen Pflichten des Bürgers und Verbrauchers steht jedoch kein Recht gegenüber, dass dem Bürger diese Leistungen auch tatsächlich angeboten werden müssen, hat die Kommune die erforderlichen technischen Einrichtungen am Ort (Grundstück des Bürgers) nicht gebaut, kann der sehn, wie er zurechtkommt.
Das Gesetz schreibt also zweierlei vor:
den Anschluss („Anschlusszwang“)
die Nutzung („Benutzungszwang“).
Wir haben es mithin bei Wasser und Abwasser mit einem echten Rechtsmonopol zu tun. Aber es gibt auch ein rein sachlich-bedingtes Monopol, weil durch eine Leitung nur ein Wasser, eben das des jeweiligen örtlichen Versorgers geleitet werden kann, denn die beliebige Mischung unterschiedlicher Wasser könnte zu Leitungsschäden führen. So haben wir es beim Wasser auch zusätzlich mit einem örtlichen Monopol zu tun. Diese Monopolstellung bietet die Möglichkeit, die Preise beliebig hoch anzusetzen; der Zugriff auf die Wasserversorgung eines Gebiets, ist wie die Lizenz zum Gelddrucken.
Diese Monopolstellung wird ausgenutzt, wenn es um die Ausgestaltung der Tarife geht. Um das allgemein geforderte „Wassersparen“ zu unterlaufen, wird in den Tarifen neben den reinen Verbrauchsgebühren (Preis je Kubikmeter) zusätzlich verbrauchsunabhängig eine laufend zu zahlende Anschlussgebühr, ein Grundpreis, berechnet.
Die Wasserverbrauchsmessgeräte („Wasseruhren“) werden vom Versorger gestellt und, wegen der Eichung, alle paar Jahre ausgetauscht. Damit wird dem Bürger und Verbraucher eine hohe Genauigkeit vorgetäuscht. Die verwendeten Zähler haben aber alle eine zulässige Toleranz, die durchaus auch zehn Prozent der angezeigten Werte erreichen darf. Da diese Toleranz nicht zufällig, sondern bauartbedingt und gerätetypisch ist, und dies dem Versorger selbstverständlich bekannt ist (er wählt die Geräte danach aus!), wird der Bürger und Verbraucher noch einmal auf diesem Weg zusätzlich geschröpft.
Leider kostet das alles etwas, die Preise differieren zwischen den Kommunen (Wasserversorgungsgebieten) erheblich, - und der Bürger soll es bezahlen. Rechtlich sind „Gebühren“ (von der Kommune erhoben) und „Preise“ (von einem privaten Versorger berechnet) zu unterscheiden. Für die Kontrolle ist bei den Preisen das Bundeskartellamt zuständig, bei Gebühren aber die kommunale Aufsichtsbehörde. Das Kartellamt prüft nach Marktgesichtspunkten, die Aufsicht nach Haushaltsvorgaben (Kostendeckung; weshalb die Kosten entstehen, interessiert nicht). Der Bürger und Zwangsverbraucher hat nur wenige Möglichkeiten sich dieser Zwangsausbeutung zu entziehen.
In Deutschland liegt im Privathaushalt der Wasserverbrauch pro Jahr und Person so um die 35 Kubikmeter, das macht pro Tag rund 100 Liter je Person. Von dieser Menge werden rund 30 Liter für Duschen und weitere rund 30 Liter für Toilettenspülung verwendet. Als wirkliches Trinkwasser sind es nur die eingangs genannten drei bis fünf Liter und etwas Wasser für die Küche, vielleicht zehn Liter pro Tag.
Eine Art ohne Komfortverlust Wasser zu sparen, ist die Wassermehrfachnutzung. Versuche eines Wasserversorgers dies gerichtlich zu unterbinden, sind gescheitert, die Wassermehrfachnutzung ist also legal. Die benötigten Mengen für Duschen und Toilettenspülung sind ungefähr gleich groß, also warum dann nicht das Duschwasser (aufgefangen und kurzzeitig gespeichert) anschließend für die Toilettenspülung nutzen; damit lässt sich rund ein Drittel des üblichen Wasserbrauchs einsparen.
Der Einsatz von Regenwasser, gegen die Schwebstoffverschmutzung leicht gefiltert, ist für jede Art von Brauchwasser (Waschen, Putzen, Duschen, Toilettenspülung, jede Nutzung im Garten) und sogar als Trinkwasser jederzeit technisch möglich aber wegen des Rechtsmonopols und des vorgeschriebenen Benutzungszwangs nicht erlaubt. Setzt man hier statt des Regenwassers Grundwasser oder Oberflächenwasser ein, muss nicht nur auf die mögliche Verseuchung mit Keimen, sondern auch noch zusätzlich auf chemische Giftstoffe geachtet werden.
Wer seinen gesamten Wasserverbrauch durch Regenwasser decken will, braucht bei den bei uns üblichen Niederschlagsmengen von über 500 Millimeter pro Quadratmeter und Jahr rund zwei Quadratmeter Auffangfläche für einen Kubikmeter Regenwasser. Eine Pufferspeicherung für einen Sechs-Monatsverbrauch sollte ausreichen.
In meiner Gemeinde liegt der Preis für Wasser und Abwasser inzwischen bei knapp zehn Euro pro Kubikmeter – da lohnt sich schon, über Alternativen nachzudenken.
13.06.2012
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen