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Rente – Grundlagen einer allgemeinen Altersversorgung; Teil 7

8. Finanzierung

Es gibt grundsätzlich drei Arten der Altersvorsorge und deren Finanzierung:
Biologische Vorsorge (eigene Kinder)
Kapitalansammlung (Sparen)
Umlagefinanzierung.

8.1 Biologische Vorsorge (eigene Kinder)

Die älteste und über einige Hunderttausend Jahre bewährte Form der Altersvorsorge ist die Investition in die Folgegeneration, die eigenen Kinder. Keine moderne Altersvorsorge, weder die Form der Kapitalansammlung und noch viel weniger die Umlagefinanzierung kommt ohne die Folgegeneration aus. Doch dazu gleich mehr. Die beste und problemloseste Altersversorgung sind immer noch die eigenen Kinder.
Damit die biologische Altersvorsorge funktioniert, sind mindeste drei Dinge erforderlich:
1. Die Nachkommen müssen da sein (geboren werden) und ein hinreichendes Alter erreichen (erwachsen werden),
2. Die Nachkommen müssen in der Lage sein, die Altersversorgung ihrer Eltern zu übernehmen,
3. Die Nachkommen müssen die Altersversorgung ihrer Eltern übernehmen wollen, es muss also die Bereitschaft für diese Handlung bestehen.

8.2 Kapitalansammlung

Wer über Finanzierung nachdenkt, denkt zunächst an die Form der Kapitalansammlung, also Sparen. Gespart wird üblicherweise in Nominalwerten erst in zweiter Linie auch in Sachwerten. Im Zusammenhang mit der uns hier interessierenden Altersversorgung kommt die sonst so beliebte Möglichkeit der Kreditfinanzierung (eine Form der Finanzierung in Nominalwerten) nicht in Betracht und wird darum auch nicht weiter verfolgt. Betrachten wir zunächst die Sparformen der Kapitalansammlung. Für die Finanzierung spielt es keine Rolle, wer das Kapital ansammelt, es ist also gleichgültig, ob dies der Begünstigte selbst oder ein Dritter für ihn tut. Spart der Begünstigte selbst (freiwillig oder unfreiwillig) dann ist dies die normale Form. Spart ein Dritter für den Begünstigten, dann wird dies meist der Arbeitgeber sein. Auch in diesem Fall ist es gleichgültig, ob der Dritte freiwillig oder unfreiwillig handelt.

8.2.1 Sparen in Nominalwerten

Wenn man einmal von dem sprichwörtlichen Sparstrumpf, dem Ansammeln von Geldscheinen, absieht, dann bringen alle Sparformen in Nominalwerten einen Zinsertrag. Dieser Zinsertrag, ausgedrückt im Zinssatz, kann geringfügig oder etwas besser sein, er kann aber auch durch Kosten und Gebühren verursacht negativ sein. Sparformen dieser Art sind zum Beispiel Sparbuch, Termingeld, Rentenpapiere der Börse, Hypotheken aber auch alle Arten der privaten Lebensversicherung.
Alle Sparformen in Nominalwerten unterliegen über die Zeit den Auswirkungen der Inflation, der Geldentwertung. Egal was man nominal angespart hat, was dafür gekauft werden kann, bestimmt der Realwert. Die Inflation mindert die Nominalwerte in ihrem Realwert. Die theoretische Umkehrung der Inflation, die Deflation, würde den realen Wert eines Nominalkapitals erhöhen. Die Deflation über alle Güter ist praktisch nur Wunschtraum, im ganz speziellen Einzelfall, bezogen auf ein einzelnes Gut oder eine sehr begrenzte Gütergruppe ist dies aber durchaus möglich und kommt auch relativ häufig vor: Ein neu auf den Markt gekommenes Industrieerzeugnis (CD-Spieler, Videospieler, PC) ist zu Anfang sehr teuer (und technisch schlecht) nach einigen Jahren ist der Preis bei erheblich gestiegener Qualität deutlich gefallen, das heißt der Geldwert, gemessen an diesen Gütern, ist gestiegen. Die Inflation ist eine besondere Form der Vermögensenteignung.
Die Altersversorgung ist die Sparform mit den längsten Laufzeiten: 30, 50 ja 70 Jahre und darüber sind möglich.

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Und in den vergangenen Jahrzehnten galt die DM als eine stabile Währung mit ihren durchschnittlichen jährlichen Inflationsraten von 2 bis 3 Prozent!
Alle Sparformen in Nominalwerten können in ihren angesparten Summen mit den Mitteln der Finanzmathematik berechnet werden. Eine Sonderform des Sparens in Nominalwerten ist die private Lebensversicherung. Ihr Wert kann mit den Mitteln der Versicherungsmathematik berechnet werden. Die Instrumente der Finanzmathematik und der Versicherungsmathematik machen Anlagen dieser verschiedenen Formen in Grenzen miteinander vergleichbar.

8.2.2 Sparen in Realwerten

Im Gegensatz zu der (festen) Verzinsung bei Nominalwerten kennen Realwerte nur den Ertrag, der allerdings - wiederum mit den Mitteln der Finanzmathematik - wie ein Zins behandelt und damit vergleichbar gemacht werden kann. Es ist typisch, dass der Ertrag einer Realanlage über die Zeit nicht fix ist, sondern schwanken kann, er kann auch über längere Zeit oder sogar auf Dauer auf null absinken, eventuell sogar darunter.
Wesentlich ist aber, dass Realwerte nicht der Inflation unterliegen, sie werden daher als inflationsimmun angesehen. Diesem Vorteil steht aber entgegen, dass der Wert einer Realanlage über die Zeit durchaus schwanken kann oder sich durch Abnutzung mehr oder weniger kontinuierlich entwertet und aufzehrt, zum Beispiel Wertverlust eines neu gekauften Autos über die Jahre.
Eine Sonderform der Realwerte sind Immobilien. Grundstücke können sich nicht im Laufe der Zeit aufzehren. Aber sie können ihren Wert durch einfache Planungsänderungen sehr drastisch ändern: Landwirtschaftlich genutzte Flächen werden zu Bauland: Wertsteigerung; Baulandflächen mit bisher hoher Bebauungsdichte werden zu Flächen mit deutlich geringerer Bebauungsdichte herabgestuft: Wertverluste. Sie können aber auch (gegen Entschädigung) enteignet werden (Trassenplanung für Bahn oder Straße). Und sie können durch kriegerische Handlungen (Gebietsabtretungen) oder durch Naturereignisse verloren gehen (von einigen der deutschen Nordseeinseln wird erwartet, dass sie im Laufe der nächsten 100 Jahre von der See abgetragen werden).
Die Frage, wie weit sich Realkapitalanlagen für die Altersversorgung eignen, kann nur im Einzelfall und meist erst hinterher, also im zeitlichen Rückblick, richtig beurteilt werden. Als Alterssicherung müssen sie im Alter, also zu einem praktisch vorgegebenen Zeitpunkt, flüssiggemacht (oder genutzt) werden können. Ist ihr Preis dann gerade in dem berühmten Keller (oder die geplante Nutzung nicht möglich), dann war die ansonsten beste Realkapitalanlage falsch.

8.2.3 Steuern

Alle Formen der Kapitalansammlung unterliegen der Besteuerung. Allerdings ist die tatsächliche Belastung der einzelnen Kapitalanlage sehr unterschiedlich. Da der Steuersatz, bezogen auf den Zins oder Ertrag sehr hoch ist, führt diese Belastung zu einer völligen Durchmischung der Anlageformen: was eben noch vor-Steuern einen hohen Zins oder Ertrag brachte, kann nach-Steuern im Vergleich zu anderen Anlagen geradezu wertlos geworden sein. Eine Rentabilitätsrechnung ohne Beachtung der Steuer führt also zwingend in die Irre. Da das Steuerrecht nicht sehr beständig ist und praktisch keinen Vertrauensschutz kennt, sind sichere langfristige Rentabilitätsrechnungen nicht möglich. Als Grundregel kann man jedoch annehmen, je höher das vorhandene angesammelte Kapital und je leichter der staatliche Zugriff darauf ist, um so größer ist das Steuerrisiko.

8.2.4 Risiken der Kapitalansammlung

Die Risiken der Kapitalansammlung sind:
Inflationsverluste bei allen Nominalwerten
Steuerrisiko
Verlust und Enteignung in allen Spielarten.
Das Risiko entsteht, weil da etwas vorhanden ist, was auch ein anderer gerne hätte, der nun auf die eine oder andere Art versucht, auf dieses fremde Vermögen zuzugreifen. Der einzige Schutz dagegen sind Vorsorgeformen, die kein Vermögen ansammeln.

8.3 Private Eigenvorsorge

Es ist keine Frage, die Altersversorgung allgemein und die private Eigenvorsorge insbesondere ist ideologisch belastet. Die einen beginnen mit der gesetzlichen also Zwangs-Altersversorgung, die wohlweislich einen kleinen Teil der Bevölkerung ausschließt, um auf diesem Gebiet einen ausgegrenzten Gegner zu haben, fahren fort mit der betrieblichen Zusatzversorgung, und unterschlagen dabei, dass diese die Lohnnebenkosten erhöht und nur funktioniert, wenn sie durch steuerliche Erleichterungen gestützt wird, und erwähnen zum Schluss die private Eigenvorsorge in einer Weise, die deutlich macht, dass diese eigentlich überflüssig und unnötig sei - und behindern sie folgerichtig nach Kräften. Die anderen beginnen ebenfalls mit der gesetzlichen Altersversorgung, weil sie nun einmal da ist und sich nicht verschweigen lässt, übergehen mehr oder minder die betriebliche Zusatzversorgung und preisen die Eigenverantwortung und damit die private Eigenvorsorge. Gegen derartige, ideologisch geprägte Thesen ist jedes Sachargument machtlos: Ideologisch geprägte Vorurteile sind durch Sachargumente nicht zu erschüttern. Soweit der politische Hintergrund.
Nun einige Überlegungen zu den Größenordnungen. Wir wollen einmal annehmen, dass bei den heutigen Preisen eine Monatsrente von 1.000 EURO für eine Person ausreicht. Wir rechnen in Jahresbeträgen: Die Jahresrente ist also 1.000*12 = 12.000 EURO. Der Barwert einer vorschüssigen, lebenslänglich zahlbaren, sofort beginnenden Rente hängt von der verwendeten Sterbetafel, dem Eintrittsalter sowie dem Rechnungszinssatz ab.

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Wegen der längeren Lebenserwartung des weiblichen Bevölkerungsteils liegen, deren Barwertfaktoren stets über denen des männlichen Bevölkerungsteils, das heißt, Frauen müssen, um die gleiche Rente zu erhalten, ein deutlich höheres Kapital ansparen.
Rentenbarwertfaktor * Jahresrente ergibt den erforderlichen Kapitalbetrag (= Barwert) der Rente: Diese Kapitalbeträge schwanken für das Eintrittsalter 65
zwischen 11,81416 * 12.000 = 141.770 EURO (männlich, 5%)
und 25,15179 * 12.000 = 301.821 EURO (weiblich, 0%)
und für das Eintrittsalter 70
zwischen 10,08718 * 12.000 = 121.046 EURO (männlich, 5%)
und 20,63621 * 12.000 = 247.635 EURO (weiblich, 0%).
Es geht also für das Eintrittsalter 65 um einen Kapitalbetrag zwischen 141.000 und 300.000 EURO.

An dieser Stelle greift der geübte Vertreter eines Sparplans zu seinem Laptop und rechnen uns ganz schnell vor, dass ein Betrag von 300.000 EURO (zum Alter 65) über 35 Jahre mit 6% angespart nur einen Monatssparbetrag von 211,65 EURO erfordert. Das ist nach den Regeln der Finanzmathematik auch so ungefähr richtig (300000/(118,12087*12); 118,12087 ist der Rentenendwertfaktor für 6% und n=35). Aber:
Wer garantiert für die ganze Laufzeit einen Zinssatz von (nominell) 6%?
Am Ende der Laufzeit sind die jährlichen Zinserträge rund 300.000*6% = 18.000 EURO. Und dieser Zinsbetrag unterliegt der Steuerpflicht. Man wird kaum mehr als die Hälfte davon auf seinem Konto behalten.
Sparpläne werden von irgendwem verwaltet und wer verwaltet, will für seine Tätigkeit auch bezahlt werden, das heißt, die Nominalzinserträge werden sich auch noch um die zu zahlenden Gebühren mindern.
Im Ergebnis ist also die Rechnung unseres Sparplanvertreters trotz finanzmathematischer Richtigkeit eben doch falsch. Bleiben wir also auf der sicheren Seite und rechnen mit Zinssatz 0% in der Hoffnung, dass wir dadurch auch gleich einen geringen Inflationsausgleich eingerechnet haben. Die obigen 300.000 EURO ohne Zinsen über 35 Jahre angespart, ergeben dann einen Monatssparbetrag von (300.000/(35*12)=) 714,29 EURO - und das ist schon ein ganz anderer Betrag.
Aber es kommt noch schlimmer: Wir haben bisher mit festem Geldwert gerechnet. Unsere DM-Währung gilt seit der Währungsreform 1948 als eine der stabilsten Währungen der Welt, trotzdem ist der Wert der DM in den vergangenen 50 Jahren auf rund ein Viertel gefallen, das heißt, wir hatten eine mittlere Inflationsrate von knapp 3%. Wenn nun die Inflation in der von uns angenommenen Ansparzeit von 35 Jahren ebenfalls im Mittel 3% beträgt, dann fällt in dieser Zeit der Geldwert auf rund ein Drittel, sollte uns aber das Glück hold sein und die mittlere Inflationsrate nur 2% betragen, dann fällt der Geldwert immer noch auf die Hälfte. Dieser fallende Geldwert bedeutet aber, dass wir unsere angenommenen Kapitalbeträge - und mit ihnen unsere Sparbeträge - entsprechend erhöhen müssen. Unsere geforderte Monatsrente von 1.000 EURO (zu heutigen Preisen) wird also sehr schnell zu einem Millionenprojekt. Mit unserem Renteneintritt macht die Inflation aber nicht halt, der reale Wert unserer Rente schwindet von Jahr zu Jahr dahin. Wohl dem, der bei Zeiten stirbt, denn die Letzten beißen vielleicht nicht die Hunde, aber ganz sicher die Inflation.
Ein anderer Ansatz zeigt uns ebenfalls die Größenordnungen. Nach der Sterbetafel 1986/88 liegt die mittlere Lebenserwartung eines 65-Jährigen Mannes bei 14, einer 65-Jährigen Frau bei 18 Jahren und die mittlere Lebenserwartung steigt seitdem weiter munter an. Nehmen wir einmal die Lebenserwartung für die Zukunft mit 20 Jahren als Mittelwert der 65-Jährigen Gesamtbevölkerung an, und fordern wir, dass im Rentnerleben die Hälfte des Nettoeinkommens zur Verfügung stehen soll, dann muss offenbar bei 20-jähriger Ansparzeit das halbe, bei 40-jähriger Ansparzeit immer noch ein Viertel des Nettoeinkommens für die Altersversorgung gespart werden, wobei wir den Zinsertrag als Inflationsausgleich annehmen. - Soviel zu den Größenordnungen, um die es geht.
Die Idee, seine Altersversorgung allein in Nominalwerten ansparen zu wollen, erscheint angesichts der tückischen Gegner Inflation und Steuer kaum realisierbar zu sein. Die Verhältnisse ändern sich aber schnell, wenn das Sparverhalten geändert wird. Denn eine Sonderstellung nimmt das selbst bewohnte Eigenheim ein, am besten mit Garten und Einliegerwohnung. Ist ein solches Objekt vorhanden, schuldenfrei und gut instand, dann kann es - je nach Gegend - einer Rente von unter 250 bis über 1000 EURO monatlich gleichgesetzt werden, weil die Ausgaben für Miete gespart werden, die leicht die Hälfte im Rentnerhaushalt ausmachen. Der Garten, richtig genutzt, trägt zur Versorgung bei und die Einliegerwohnung bringt, vermietet, einen Zuschuss in die Kasse. Sicher ist ein solches Grundeigentum nicht jedermanns Sache, aber wenn es vorhanden und so genutzt werden kann, ist es allemal eine gute Grundlage für die private Eigen-Altersvorsorge.
Die Kosten (der Kaufpreis) eines derartigen Objekts liegen, wenn wir von den Ballungsgebieten absehen, zwischen 50.000 und 150.000 EURO, also in der Höhe des Barwertes von gut 500 EURO Monatsrente. Das Besondere liegt in den Ansparmöglichkeiten: Sobald das Objekt steht, kann es auch schon vor Renteneintritt genutzt werden, es wird mithin in der Ansparzeit die Miete gespart, wodurch ein erheblicher Teil der Finanzierungslasten gedeckt wird. (Bei einer Annuität von 10% und einer Monatsmiete von 500 EURO deckt die Mietersparnis ein Fremdkapital in Höhe von 60.000 EURO.) Die Inflation, beim Ansparen in Nominalwerten ein zu fürchtendes Risiko, wandelt sich beim Abtragen der zur Hausfinanzierung aufgenommenen Fremdmittel in einen freundlichen Helfer um und selbst die Steuer vergisst auf einmal ihre Habgier und wird zu einem freundlichen Zuschussgeber. Der selbst bewohnte Grundbesitz ist also wesentlich leichter zu finanzieren als das Ansparen eines gleichhohen Kapitalwertes in Nominalwerten.
Wenn über die Altersvorsorge gesprochen wird, wird nur an Geld und Kapital gedacht. Viel wichtiger sind aber Kinder, die eigenen Kinder. Statt die eigene Altersvorsorge auf den anonymen Staat, den anonymen Generationenvertrag, abzuwälzen, kann man genau diesen Generationenvertrag ja selbst in der eigenen Familie praktizieren. Diese Form der Vorsorge und des Generationenvertrages wird von der Menschheit seit ihrem Bestehen, also weit über hunderttausend Jahre praktiziert und hat sich, wie aus der Entwicklung der Menschheit in dieser Zeit abzuleiten ist, offenbar sehr gut bewährt. Dem gegenüber wirkt die Behauptung, dass die gerade hundert Jahre alte Sozialversicherung, an der ständig herum geflickt werden muss, sich bewährt habe, geradezu lächerlich. Eine gute private Eigenversorgung für das Alter ist also die - inflationssichere - Investition in die eigenen Kinder.
Die notwendige Ergänzung der hier eben angerissenen Investitionen - Haus und Kinder - ist selbstverständlich ein, nun aber recht kleines Polster in Nominalkapital, verteilt auf einige Sparformen um die Variationen des Banksparens bis zur Lebensversicherung.
Die Eigenvorsorge, in Nominalwerten praktisch nicht möglich, ist bei richtiger Wahl der Investitionen und der Kapitalanlage auch heute durchaus möglich. Allerdings ist es dafür erforderlich, dass die Bürger wieder lernen, ihre eigenen Angelegenheiten auch selbst- und eigenverantwortlich zu regeln. Diese Fähigkeit wurde in den letzten Generationen immer stärker unterdrückt, es wird auch Generationen dauern, bis sie wieder entwickelt ist.

8.4 (Zusatz-)Versorgung durch den Arbeitgeber

8.4.1 Die Sicht des Arbeitnehmers

Aus der Sicht des Arbeitnehmers ist die Sache ganz einfach:
Entweder, der Arbeitgeber verspricht nichts, dann bekommt der Arbeitnehmer auch nichts.
Oder, der Arbeitgeber verspricht etwas, dann ist der Fall wieder einfach:
Entweder, der Arbeitgeber hält seine Zusagen ein, dann bekommt der Arbeitnehmer etwas.
Oder, der Arbeitgeber erfüllt seine Zusagen aus irgendeinem Grunde nicht, dann bekommt der Arbeitnehmer auch nichts und ist im Ergebnis so gestellt, als hätte der Arbeitgeber nie eine Zusage gegeben.
Im Ergebnis sieht es aus Sicht des Arbeitnehmers scheinbar so aus, als könne er nie verlieren, denn im schlimmsten Fall geht er leer aus, aber er hat immerhin die Möglichkeit, etwas zusätzlich zu bekommen.
Bei genauerem Hinsehen ist dies aber nicht so einfach, denn es hängt sehr davon ab, was der Arbeitgeber wirklich tut:
Der Arbeitgeber schließt mit einem Versicherungsunternehmen einen Gruppenvertrag ab. Die Arbeitnehmer können nach freier Wahl innerhalb dieses Gruppenvertrages mit diesem Versicherungsunternehmen Versicherungsverträge abschießen, die Prämien sind vom Arbeitnehmer direkt an das Versicherungsunternehmen zu zahlen. Der Vorteil für den Arbeitnehmer liegt darin, dass er zu niedrigeren Prämien an seine Versicherung kommt. Die Differenz der von ihm zu zahlenden und der normal geforderten Prämie wird vom Versicherungsunternehmen gedeckt, das wiederum nichts anderes tut, als durch den Gruppenvertrag realisierbare Kosteneinsparungen an die Arbeitnehmer, die unter diesen Gruppenvertrag fallen, in Form geringerer Prämien weiter zu geben. Und welche Kosten trägt in diesem Fall der Arbeitgeber? Keine! Diese Form kostet den Arbeitgeber lediglich ein bisschen Wendigkeit.
Nun kann sich der Arbeitgeber aber auch etwas großzügiger zeigen und die Prämien zum Teil oder ganz übernehmen. Dann entstehen dem Arbeitgeber tatsächliche Kosten. Das Finanzamt sieht es anders: Dem Arbeitnehmer fließen geldwerte Vorteile zu, die sind zu versteuern und zwar vom Arbeitnehmer, der also zunächst diese Steuern zu tragen hat. Ist der Arbeitgeber noch großzügiger, dann übernimmt er diese Steuerlast. Besonders kritisch müssen die Fälle gesehen werden, in denen Tarifverträge über die betriebliche Altersversorgung abgeschlossen werden, die eine finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer an den Prämien vorsehen und zugleich für alle Arbeitnehmer dieses Betriebes als zwingend vereinbart werden. In diesen Fällen wird also den betroffenen Arbeitnehmern per Tarifvertrag ein Teil ihres Einkommens zwangsweise weggenommen und die Arbeitnehmer so daran gehindert, selbstverantwortlich eine Eigenvorsorge aufzubauen. (Es kann hier ungeprüft bleiben, ob bei einem der Tarifvertragspartner ideologische Gründe für den Abschluss derartiger Tarifverträge mitverantwortlich sind.) Eine derartige Zwangsbeteiligung gab es zum Beispiel für die Arbeiter und Angestellten im Öffentlichen Dienst an der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder).
Und was geschieht, wenn der Arbeitnehmer seinen bisherigen Arbeitgeber vor Eintritt des Versicherungsfalls verlässt? Prinzipiell gibt es drei Möglichkeiten:
Er verliert alle Ansprüche ersatzlos,
Er behält alle bisher erworbenen Ansprüche vollständig.
Er behält die bisher erworbenen Ansprüche nur teilweise (zum Beispiel durch Einbau einer Mindestversicherungszeit oder weil nur der Rückkaufswert und nicht das angesammelte Deckungskapital ausgezahlt wird).
Verliert der Arbeitnehmer beim Verlassen des Arbeitgebers vor Eintritt des Versicherungsfalls irgendwelche Versorgungsansprüche, oder sind diese verbleibenden Ansprüche so konstruiert, dass sie mit einiger Wahrscheinlichkeit bis zum späteren, möglicherweise erst nach Jahrzehnten, eintretendem Versicherungsfall vergessen werden, dann hindern derartige Konstruktionen die Mobilität des Arbeitnehmers und sind gesamtwirtschaftlich unerwünscht und sogar schädlich.
Aus der Sicht des Arbeitnehmers ist die Zusatzversorgung durch den Arbeitgeber also keineswegs so ganz unproblematisch, wie dies von den Verfechtern dieser Leistungen so gern dargestellt wird. Besonders schwerwiegend ist aber, dass durch die vom Arbeitgeber organisierte Alterssicherung der Arbeitnehmer daran gehindert wird, für sich selbst zu sorgen, das heißt, er lernt nicht, wie er für sich selbst sorgen kann; er bleibt zeit seines Lebens bevormundet, wie ein unmündiges Kind. Diese über Jahrzehnte betriebene Bevormundung und Bemutterung führt dann dazu, dass der so stets Umsorgte bei jedem auftretenden Problem nach der Hilfe der großen Vordenker ruft, einfach deswegen, weil er nie etwas anderes gelernt hat. So sorgt die Abhängigkeit selbst für ihren ewigen Fortbestand - und für den Machterhalt der Vordenker.
Seit einigen Jahrzehnten bieten die Lebensversicherer für männliche und weibliche Versicherte getrennte Tarife an. Dies beruht auf den sehr unterschiedlichen Sterbewahrscheinlichkeiten der beiden Gruppen und hat zur Folge, dass die Beiträge in der Kapitalversicherung für die Männer, in der Rentenversicherung für die Frauen höher liegen, oder umgekehrt, bei gleichen Prämien die gebotene Rentenleistung für Frauen geringer ausfällt. Da nun in letzter Zeit die Rentenversicherungen an Bedeutung gewinnen, wird dies als eine ungerechte Benachteiligung der Frauen dargestellt. In den exakt nach den Regeln der Versicherungsmathematik berechneten Prämien der privaten Lebensversicherer gibt es für diese Kritik keine überzeugenden Ansatzmöglichkeiten, um so mehr suchen Interessengruppen dies aber an anderer Stelle zwar nicht durch Sachargumente wohl aber durch einen Redeschwall wegzudiskutieren – und inzwischen gibt es ja auch das „Unisex-Urteil“.
So wird als besonderer Vorteil der betrieblichen Altersversorgung, der sogenannten zweiten Säule, besonders herausgestellt, dass diese insbesondere für Frauen günstig sei, weil hier die Leistungen für versicherte Männer und Frauen gleich seien. Aus der Sicht der Männer führt diese Leistungsgleichheit aber zu einer Schlechterstellung der Männer. Eine Durchschnittskalkulation kann eben in jedem Fall nur ausgleichen und das, was der einen Gruppe gegeben wird, wird zwingend der anderen Gruppe genommen.
Und hier die harten Zahlen für diese einfache Tatsache: Die mittlere Lebenserwartung
Einer 65-Jährigen Frau ist rund 20 Jahre
Eines 65-Jährigen Mannes ist rund 14 Jahre.
Nimmt man, wie gefordert, einen einfachen Mittelwert, dann wären dies rund 17 Jahre. Dies bedeutet aber, dass der Mann die letzten ihm zugerechneten 3 Jahre wegen seines vorzeitigen Todes nicht als Rentenbezieher nutzen kann und damit diese seine Ansprüche an eine Frau verschenkt. Für wen also ist diese Durchschnittsrechnung „gerecht“? Wer ist hier der „Gewinner“, wer ist der „Verlierer“?

8.4.2 Die Sicht des Arbeitgebers

Und nun die Zusatzversorgung durch den Arbeitgeber aus der Sicht des Arbeitgebers.
Die Grundfrage ist: Welches Interesse, welchen Grund hat der Arbeitgeber, sich um die Altersversorgung seiner Arbeitnehmer zu kümmern?
Der Entscheidungsbaum des Arbeitgebers sieht etwa so aus:
Entweder, der Arbeitgeber verspricht nichts, dann hat er keine Kosten einer Zusage zu tragen - er hat aber auch keine Vorteile davon.
Oder, der Arbeitgeber verspricht etwas, dann hat er auch in jedem Fall die Vorteile dieses Versprechens etwa in Form von Betriebstreue oder besserer Leistung. Der Arbeitgeber muss sich nun weiter entscheiden:
Entweder, der Arbeitgeber will seine Versprechungen von vornherein nicht einhalten, dann beschränken sich seine Kosten auf die Kosten der fortgesetzten Täuschung und sind damit gering.
Oder, der Arbeitgeber ist grundsätzlich bereit, seine Versprechungen einzuhalten, dann entstehen ihm Kosten. In diesem Fall geht es weiter:
Entweder, der Arbeitgeber überlässt die Durchführung einer externen Stelle, zum Beispiel einem Versicherungsunternehmen und zahlt lediglich. Diese externe Variante setzt allerdings voraus, dass die externe Stelle rechtlich und wirtschaftlich von unserem Arbeitgeber unabhängig ist und auch keine Nebenabreden getroffen werden. Bei dieser Konstruktion der Altersversorgung durch den Arbeitgeber bleibt natürlich die Frage, warum der Arbeitgeber dieses Problem so kompliziert löst: Eine entsprechende Lohnerhöhung mit der Weisung, dafür bei einem privaten Lebensversicherungsunternehmen eine Rentenversicherung zu kaufen, erbrächte das gleiche Ergebnis und wäre einfacher.
Oder, der Arbeitgeber übernimmt die Durchführung selbst.
Führt der Arbeitgeber die Altersversorgung seiner Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber selbst durch - und dies ist auch dann der Fall, wenn die Durchführung formal extern durchgeführt wird, diese externe Stelle, zum Beispiel ein Pensionsfont, aber rechtlich oder wirtschaftlich von unserem Arbeitgeber abhängig ist, dann hat der Arbeitgeber von seiner Zusage über die Altersversorgung auch einige Vorteile. Bei diesem Pensionsfont werden nämlich erhebliche Kapitalbeträge angesammelt und der Pensionsfont muss diese Kapitalbeträge irgendwo anlegen; er tut dies vorzugsweise in dem Unternehmen, zu dem er gehört. Der Vorteil dieser ganzen Konstruktion für unseren Arbeitgeber liegt nun im Zusammenspiel von Arbeitgeber, Pensionsfont und Finanzamt.
Der Arbeitgeber zahlt die Versicherungsprämien, die bei ihm als steuermindernde Kosten auftreten, an den Pensionsfont. Der Pensionsfont legt einen gut Teil dieser Prämien (das Kapital des Deckungsstocks) beim Arbeitgeber an und zwar zu niedrigen Zinsen. Die Zinsen sind beim Arbeitgeber wiederum steuermindernde Kosten, beim Pensionsfont steuererhöhende Einnahmen (falls nicht sogar irgendeine Steuerbefreiung greift). Aber Vorsicht: Das Finanzamt setzt gern einen Zinssatz von 5,5 Prozent an.
Aus diesem einfachen Zusammenhang ergibt sich auch, warum und wann der Arbeitgeber an einer Zusage über die Altersversorgung seiner Arbeitnehmer interessiert ist:
Knappes Kapital
Hoher Marktzinssatz
Hohe Steuern
Knappe Arbeitskräfte
Hohe Fluktuation bei den Beschäftigten.
Ändern sich die Marktbedingungen, sinkt auch das Interesse des Arbeitgebers an jeder Versorgungszusage. Und damit ist auch die eingangs gestellte Frage beantwortet.
Die Gesamtbeurteilung der betrieblichen Altersversorgung ist nicht einfach, da die Materie in ihrer rechtlichen Regelung über viele Gesetze verteilt ist und die wirtschaftlichen und sonstigen Folgen für die Beteiligten recht differenziert zu sehen sind. Sicher ist:
Dass in vielen Ausprägungsformen die Arbeitnehmer fester an den Betrieb gebunden werden und dadurch ihre Mobilität teilweise verlieren.
Dass die finanziellen Lasten für die sich an der betrieblichen Altersversorgung beteiligenden Betriebe ein Teil der Lohnnebenkosten sind und diese erhöhen.
Dass die finanziellen Lasten für die sich an der betrieblichen Altersversorgung beteiligenden Betriebe wegen der besonderen steuerlichen Behandlung durch Steuerersparnisse gemindert werden. Diese Steuerersparnisse des einen Betriebes führen aber notwendig zur Erhöhung der Steuerbelastung aller Steuerpflichtigen, unter anderem und insbesondere also auch der begünstigten Arbeitnehmer (und der nicht begünstigten Arbeitnehmer anderer Arbeitgeber!), die alle nicht die Möglichkeit haben, sich durch irgendwelche Tricks der erhöhten Steuerpflicht zu entziehen und durch das Lohnabzugsverfahren dem Zugriff des Finanzamts direkt ausgeliefert sind.
Insgesamt ist die betriebliche Altersversorgung eher kritisch zu sehen - zumal es eine sehr einfache und übersichtliche Möglichkeit gibt, die so definierte Altersversorgung in die Hände des betroffenen Arbeitnehmers selbst zu legen, zum Beispiel durch allgemeine Lohnerhöhung oder einen Lohnzuschlag, wenn dieser vom Arbeitnehmer zur Finanzierung einer eigenen Altersversorgung wie zum Beispiel Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages genutzt wird.
Für den Arbeitgeber sieht die Rechnung ungefähr so aus:

+
Vereinbarter Bruttolohn
+
Gesetzliche Leistungen auf den Lohn (insbesondere: Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherungsbeiträge)
+
Tarifvertragliche Leistungen
+
Freiwillige vertragliche Leistungen
+
Freiwillige nichtvertragliche Leistungen
+
Duldungen (privates Telefonieren und Kopieren, Mitnahme von Material - vom Kugelschreiber bis zur Bohrmaschine)
+
Anteilige Verwaltungskosten
=
Tatsächliche Kosten eines Arbeitnehmers.

Die so bestimmten tatsächlichen Kosten eines Arbeitnehmers liegen deutlich über dem vereinbarten Bruttolohn, die Größenordnung dürfte von 20 Prozent bis weit über 50 Prozent schwanken. Jeder Arbeitgeber weiß das und lässt sich sicher nicht durch irgendein Geschwätz von Interessenvertretern irritieren. Spätestens die nächste Bilanz nimmt ihm alle Illusionen.
Da die einzelnen Positionen der tatsächlichen Kosten addiert werden, ist eine Verlagerung eines Kostenelements in eine andere der aufgeführten Kostenkomponenten für das Ergebnis, die tatsächliche Kostenbelastung des Arbeitgebers, völlig unbedeutend. Es hat also keinen Zweck, den Arbeitgebern irgendwelche zusätzlichen Sozialleistungen aufzudrücken und - weil es eben nicht eine Erhöhung des Bruttolohnes ist - so zu tun, als ginge dies den Arbeitnehmer nichts an, er bekomme sozusagen von einer höheren Macht ein kleines Sondergeschenk. Der Arbeitgeber lässt sich nicht täuschen und es ist ihm zu raten, seine vielfältigen Sonderleistungen in jeder Lohnabrechnung ständig und immer wieder zur Kenntnis zu geben. Statt immer neue Lohnnebenkosten zu erfinden, ist es ehrlicher, all das, was der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer erzwungen oder freiwillig an Wohltaten zu geben verpflichtet oder bereit ist, zusammenzufassen und als Erhöhung des vereinbarten Bruttolohnes auszuweisen.

8.4.3 Beamtenpensionen

Die Beamtenpensionen sind rein formal eine (Zusatz-)Versorgung des Arbeitgebers „Staat“ für einen Teil seiner Beschäftigten, eben die Beamten. Problematisch wird die Sache nur deshalb, weil diese Versorgung übermäßig hoch ist und weil sie aus dem allgemeinen Steueraufkommen bezahlt wird. Hier werden künftige Haushalte mit Ausgabenverpflichtungen belastet ohne dass auch nur im geringsten heute dafür vorgesorgt worden wäre.

01.10.2012
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

Hinweis: Tabellen sowie Hoch- und Tiefstellungen sind in dieser Seite nicht (korrekt) darstellbar.
Unter Verwendung des Buches von Hermann Müller: „Rente – Grundlagen einer allgemeinen Altersversorgung“. Das Manuskript ist bei www.querkopp-mue.de abrufbar.

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