Landkreisfusion (Teile 3) – Folgen für den Bürger
Die Mehrzahl der Bürger wird von einer Landkreisfusion gar nichts merken, denn für sie ist die einzige Veränderung die Aufschrift auf den Ortseingangsschildern. Die in der Fläche geleisteten Dienste des Landkreises bleiben von einer Fusion unverändert. Es gibt auch gegenüber überregionalen Einrichtungen keine Änderung: die Bahn baut keinen Meter Schienen mehr und lässt auch nicht einen einzigen Zug mehr oder weniger fahren. Der Bund baut keinen Meter Autobahn oder Bundesstraße und das Land keinen Meter Landstraße mehr oder weniger.
Nun wird aber von manchen Beteiligten gefordert, sozusagen weil die Gelegenheit günstig ist, gleich eine neue Aufgabenverteilung zwischen Land, Landkreis, Gemeinden zu fordern, und zwar in der Form, das Aufgaben vom Land auf den Landkreis und andere Aufgaben vom Landkreis auf die Gemeinden übertragen werden.
Es kommt recht oft vor, dass Aufgaben zwischen den Gemeinden eines Landkreises und dem Landkreis verschoben werden. Dies wäre an sich keine Besonderheit. Warum dies geschieht und welche Vorteile sich die jeweiligen Akteure davon versprechen, mag einstweilen dahingestellt bleiben. Für den Bürger hat dies jedoch keine praktischen Auswirkungen. Wir können also festhalten: Aufgabenverlagerung vom Landkreis auf die Gemeinden oder nur eine einzelne Gemeinde dieses Landkreises haben für den Bürger keine praktischen Folgen. Aufgabenverlagerungen von einer Gemeinde oder allen Gemeinden eines Landkreises auf eben diesen Landkreis haben für den Bürger keine direkten Auswirkungen.
Ungewöhnlicher ist es schon, wenn Aufgaben des Landes auf die Landkreise verschoben werden. Aber wo auch immer dies geschehen ist, für den Bürger hatte das keine direkten Auswirkungen. Umgekehrt ist es auch möglich, dass Aufgaben vom Landkreis auf das Land übertragen werden. Auch diese Variante hat kaum auf den einzelnen Bürger direkte Auswirkungen.
Nun kann man sich selbstverständlich auch ein Szenarium vorstellen, das zwar Aufgaben vom Landkreis auf seine Gemeinden, aber keine Aufgaben vom Land auf den Landkreis übertragen werden. Dass würde dann die Gesamtaufgabenmenge des Landkreises verringern, was zwar keine direkten Auswirkungen für den Bürger, wohl aber für die Verwaltung des Landkreises hätte. Im Extremfall könnten für den Landkreis keine Aufgaben mehr übrig bleiben, spätestens dann stellt sich die Frage, wozu wir überhaupt Landkreise brauchen.
24.02.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen