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Landkreisfusion (Teil 6) - Wahlkalender

Politiker denken in Legislaturperioden, in Wahlterminen.
Die nächsten Kommunalwahlen finden im Herbst 2011, und dann im Herbst 2016 und Herbst 2021 planmäßig statt. Landkreisfusionen müssen dann jeweils in der Mitte einer solchen Legislaturperiode grundsätzlich beschlossen werden, damit sie bis zum Ende der laufenden Wahlperiode hinreichend vorbereitet und mit der neuen Kommunalwahl dann auch vollzogen werden können. Dann muss man bedenken, dass die den Zusammenschluss beschließenden Abgeordneten gern noch einmal wiedergewählt werden möchten und so wird dann der Termin des Zusammenschlusses gern nicht auf das Ende der eigenen Wahlperiode gelegt sondern der danach folgenden. So ergibt sich ein Vorlauf von bis zu sieben oder acht Jahren zwischen dem Beschluss und der Realisierung. - Soweit die Zeitplanung der gewählten Kreistagsabgeordneten.
Für die Landräte, die ja zeitgleich gewählt werden, sieht die Planung ihres eigenen individuellen Lebens sehr ähnlich aus. Auch hier, habe ich den (lukrativen!) Posten mal ergattert, dann möchte ich ihn auch möglichst lange behalten. Also: Fusion zum Wohle des Volkes selbstverständlich, aber doch bitte nicht gleich. - Die beiden Landräte in Holzminden und Northeim, beide SPD, wollen – wie zu hören ist - beide nicht wieder zur Wahl antreten, daher hatten sie keine Probleme damit im Herbst 2009 die Fusion ihrer Landkreise zum nächsten Wahltermin in 2011 vorzuschlagen. Aber der SPD-Lokalfürst Uwe Schwarz, der jetzt gern Landrat werden will(?), tat alles, um diese schnelle Fusion zu verhindern. So gilt auch hier: Fusion zum Wohl des Volkes selbstverständlich, aber doch bitte nicht gleich. - Soweit also die Zeitplanung der Landräte, der gewählten oder der gewählt werden wollenden.
Nun muss aber das Land einer Landkreisfusion zustimmen und dies mit einem entsprechenden Gesetz absegnen. Und damit kommen die Landtagswahlen ins Spiel. Die nächsten Landtagswahlen sind planmäßig im Frühjahr 2013, dann Frühjahr 2018 und Frühjahr 2023. Im letzten Jahr einer Landtagswahlperiode fasst man nichts an, was Wählerstimmen kosten könnte, also lieber keine Landkreisfusion lostreten. Im ersten Jahr der Landtagswahlperiode geschieht auch nicht viel, man muss Wahlversprechen erfüllen und sich einarbeiten. Bleiben also für dieses Thema nur die mittleren drei Jahre einer Wahlperiode.
Kombiniert man nun die Zeitfenster in den Kommunalwahlen und den Landtagswahlen dann bleiben nur recht wenige kurze Zeiträume, in denen Landkreisfusionen beschlossen werden können, jedenfalls dann, wenn, wie es in der Politik ja üblich ist, immer mindestens einer aus Prinzip dagegen ist, und man den Beschluss mit Rücksicht auf die Wähler geschickt platzieren möchte.
In diese schöne Zeitrechnung platzt nun das Jahr 2020 mit dem Grundgesetzauftrag, keine Neuverschuldung in den Landeshaushalten – und das gilt dann auch gleich für die Haushalte der Landkreise und der Gemeinden.
Aus diesem Dilemma gibt es nun glücklicherweise einen sehr einfachen Ausweg: man wendet das bestehende Gesetz einfach einmal an. Die Haushalte der kreisabhängigen Gemeinden müssen vom Landkreis, die der kreisfreien Städte und Landkreise vom Landesinnenministerium genehmigt werden. Ohne Genehmigung kein Haushalt, und ohne Haushalt keine freiwilligen Leistungen und viele andere so gern verteilten Geschenke an die Bürger. Mit dieser Genehmigungspflicht kann nicht nur der ausgeglichene Haushalt erzwungen werden sondern darüber hinaus auch der Schuldenabbau, also eine schuldenfreie Kommune.
Diese Peitsche wirkt sicher sehr viel schneller und besser, als bisher der Versuch mit Schuldenübernahme durch das Land in die Fusion zu locken.

05.03.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

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