Kreiensen – was ändert sich bei einer Fusion?
Was ändert sich bei einer Gemeindefusion für die Bürger von Kreiensen? Es gibt keine offizielle Antwort vom Bürgermeister oder Gemeinderat. Hier meine Antwort: sehr wenig!
Allgemein
Eine Fusion erfolgt üblicherweise rechtlich und praktisch dadurch, dass der größere Partner den kleineren übernimmt. Im Moment der Übernahme wird der übernehmende Partner zum Gesamtrechtsnachfolger des übernommenen Partners, er tritt mit allen Rechten und Pflichten in alle Rechte des übernommenen Partner ein. Es werden also zum Beispiel alle Eigentumsrechte, alle Forderungen und alle Schulden, alle Mitarbeiter mit ihren jeweiligen Verträgen übernommen. Das alles festzulegen ist eine Sache der Juristen oder Verhandlungspartner, die praktische Durchführung eine Aufgabe der Organisatoren – der Bürger ist dabei fast gar nicht betroffen. Aber nun im Einzelnen.
Name der neuen fusionierten Gemeinde
Sinnvoll aber nicht zwingend bleibt es bei dem Namen der aufnehmenden Gemeinde, also bei „Bad Gandersheim“ oder „Einbeck“. Der Name „Kreiensen“ geht als Gemeindebezeichnung unter, bleibt aber als Name des Dorfes Kreiensen erhalten.
Ortsteile
Alle bisherigen Ortsteile der Gemeinde Kreiensen werden zu Ortsteilen der neuen fusionierten Kommune.
Ortsschilder
Auf den Ortseingangsschildern wird die bisherige Zeile „Gemeinde Kreiensen“ ersetzt durch „Stadt Bad Gandersheim“ oder „Stadt Einbeck“ (oder wie sonst sich die neue Gemeinde nennen wird).
Eigene Anschrift
In der eigenen Anschrift des jeweiligen Bürgers wird das Wort „Kreiensen“ durch den Namen der neuen Kommune ersetzt. Die Postleitzahl wird erhalten bleiben. Also statt bisher „37547 Kreiensen“ schreiben wir dann zum Beispiel „37547 Einbeck“. Mehrere Postleitzahlen sind in größeren Städten die Regel, für die Post also keine Besonderheit. Auch die eigene Festnetz-Telefonnummer und Vorwahlnummer bleiben unverändert.
Gemeindeverwaltung
Es ändert sich die Anschrift der Gemeindeverwaltung. Das gilt sowohl für die Postanschrift und Postfachnummer als auch die Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und auch für die Bankverbindung sowie den Dienstsitz, die Zimmernummer und den Namen des Ansprechpartners. Der Dienstsitz Rathaus Kreiensen wird aufgegeben.
Landkreis
Da die Grenzen des Landkreises Northeim nicht überschritten werden, gibt es auch keine Änderungen im Verhältnis zum Landkreis.
Ortsrecht, Gemeindesatzungen
Das Ortsrecht wird zusammengeführt. Das kann Änderungen in den Steuersätzen der Vergnügungssteuer und Hundesteuer sowie bei den Gebühren für Friedhöfe, Dorfgemeinschaftshäuser usw. bringen.
Wasserver- und -entsorgung
Es bleibt einstweilen bei der WVEK (Wasserver- und -entsorgung Kreiensen, GmbH). Die kürzlich von den Banken erzwungene Aufstockung des Eigenkapitals der WVEK muss von der neuen Gemeinde fortgesetzt werden.
Haushalt, Steuern
Die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer werden auf die Sätze der aufnehmenden Gemeinde angehoben. Bei beiden Steuern gibt es also eindeutig Steuererhöhungen. Die Hebesätze sind derzeit (Grundsteuer A, B, Gewerbesteuer): Kreiensen: 340, 340, 350; Bad Gandersheim: 370, 410, 390; Einbeck: 400, 400, 380.
Es gibt in der neuen Gemeinde nur einen Haushalt.
Kreiensen wird schon in den Fusionsverhandlungen seine Eröffungsbilanz und die Folgebilanzen vorlegen müssen.
Kreiensen wird darlegen müssen, welche Pensionsverpflichtungen bestehen. Der von mir geschätzte Barwert liegt bei drei bis vier Millionen.
Kreiensen wird darlegen müssen, welche Verpflichtungen für die WVEK bestehen und noch entstehen werden. Schätzwert: sofort eine Million; bei Vertragsablauf in 2025 weitere rund 10 Millionen.
Ortsrat
Für die Ortsräte gibt es keine Änderung.
Bürgermeister
Kreiensen hat für die Kommunalwahl am 11. September 2011 auf die Bürgermeisterwahl verzichtet. Von Kreiensen gibt es damit für die geplante Fusion keinen gewählten Bürgermeister oder anders gesagt: der Bürgermeister des aufnehmenden Partners könnte bis zur Wahl eines neuen, von allen Bürgern der fusionierten Gemeinde, gewählten Bürgermeisters das Amt führen.
Gemeinde-/Stadtrat
Die Gemeinde-/Stadträte werden im September 2011 neu gewählt und sie bleiben auch über eine Fusion hinweg gewählte Vertreter. Das ergibt eine Besonderheit. Die Zahl der zu wählenden Gemeinde-/Stadtratsherren/frauen hängt von der Bevölkerungszahl ab. Bad Gandersheim (Einwohner / Ratssitze): 10.400 / 26 [durch Beschluss herabgesetzt auf 20]; Kreiensen: 7.000 / 20; Einbeck: 26.600 / 36. Eine Fusion Kreiensen mit Bad Gandersheim ergibt (Einwohnerzahl / zu vergebende Ratssitze): 17.400 / 32 und Kreiensen mit Einbeck: 33.600 / 38 und alle drei zusammen: 44.000 / 40. Und damit entsteht das Problem: durch die Fusion wären in jedem Fall mehr Ratsherren/frauen gewählt, als noch nach der Fusion Sitze zu vergeben sind. Bis zur Neuwahl des Stadtrates gibt es also eine große Anzahl an „überzähligen“ Ratsherren/frauen.
24.05.2011
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen