Kreiensen erhöht die Steuern
In seiner Sitzung am 17. März 2011 hat der Gemeinderat von Kreiensen ab 2012 die Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer sowie der Hundesteuer beschlossen.
Die Vernügungssteuer bleibt unverändert. Das Aufkommen im letzten ausgewiesenen Haushalt 2007 betrug 13.448 Euro. Der Betrag ist für den Haushalt unbedeutend. Zieht man die Erhebungskosten ab, dann bleibt kaum ein Nettoaufkommen übrig. Ein Verzicht auf diese Steuer wäre zu erwägen und sinnvoll.
Die Hundesteuer wird erhöht, Die neuen ab 2012 geltenden Sätze sind (in Klammern die bisherigen Sätze): erster Hund: 60,00 Euro (48,00); zweiter Hund: 84,00 Euro (72); alle weiteren: 120,00 Euro (108). Das Aufkommen im letzten ausgewiesenen Haushalt 2007 betrug 32.141 Euro. Für den Haushalt bleibt auch hier nach Abzug der Erhebungskosten nur der Nettobetrag. Als Finanzmittel ist die Hundesteuer wenig ergiebig. Eher ist sie schon ein Instrument, die Zahl der Hunde in der Gemeinde zu begrenzen oder zu mindern. Die beschlossene Steuererhöhung wird somit nicht wesentlich mehr einbringen, weil eben einfach etliche Hunde abgeschafft werden.
Der Hebesatz der Gewerbesteuer von derzeit 350 bleibt unverändert. Die Gewerbesteuer erbrachte 2007 1.758.091 Euro, wovon aber ein erheblicher Teil als Umlage abzugeben ist. Das Aufkommen der Gewerbesteuer ist von Jahr zu Jahr stark schwankend und darum als Steuer einer Kommune denkbar ungeeignet. Die Gemeinde darf zwar den Hebesatz bestimmen, muss aber mindestens 200 festsetzen. Die Gewerbesteuer ist von ihrer ganzen Konstruktion schlecht und gehört daher abgeschafft. Allerdings verweigern dies die wenigen von dieser Steuer profitierenden Gemeinden (Städte), sie verhindern eine für die Mehrzahl der Kommunen wesentlich zweckmäßigeren Erhöhung des Kommunalanteils an der Einkommensteuer als Ausgleich.
Die Hebesätze der Grundsteuer wurden ab dem Jahr 2012 erhöht, von derzeit 340 für Grundsteuer A und B auf 350, also um 10 Hebesatzpunkte. Das Aufkommen war 2007 für die Grundsteuer A: 67.484 Euro und für die Grundsteuer B: 610.976 Euro, insgesamt also 678.460 Euro, Das macht für jeden Hebesatzpunkt (678.460 / 340 =) 1.995,47 Euro. Die beschlossene Erhöhung wird also rund 20.000 Euro mehr einbringen. Die Erhebungskosten bleiben unverändert (abgesehen von der einmaligen Versendung neuer Steuerbescheide). Die Grundsteuer ist die einzige Steuer, der der Steuerpflichtige in der Gemeinde nicht ausweichen kann und sie ist über Jahre praktisch keinen Schwankungen unterworfen. Die Grundsteuer ist damit die beste Kommunalsteuer. Die jetzt beschlossene Erhöhung der Hebesätze ist richtig, sie kommt aber um Jahre zu spät und ist viel zu gering.
18.03.2011
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen