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Kirche, Kinder, Missbrauch, Misshandlung; Teil 8: Opfer des Missbrauchs

Unterstellen wir einmal, dass die Aussagen der (angeblichen) Opfer richtig seien, also Annahme: Vertreter, Mitarbeiter der (römisch-katholischen) Kirche haben die ihrem Schutz anvertrauten Kinder und/oder Jugendlichen sexuell in der einen oder anderen Weise missbraucht. Nehmen wir weiter an, dies sei alles unzweifelhaft erwiesen – und nicht eben nur durch (aus taktischen Gründen gegebene) Geständnisse bestätigt. Wir wollen auch noch annehmen, dass die Opfer wirklich Opfer und nicht Provokateur oder (heimlicher) Mittäter oder sogar die eigentlichen Täter sind. Ja, wir wollen auch annehmen, dass die Opfer nicht nur kurzzeitig – es gibt ja „Opfer“, die das ganze abschütteln wie einen Regenschauer und sagen: nun bin ich um eine (lustige) Erfahrung reicher – sondern langfristig, über Jahre, Jahrzehnte belastet sind. Also kurz, wir nehmen an, dass alles, was die Zeitungen schreiben und der (römisch-katholischen) Kirche anlasten die reine Wahrheit ist. Was dann?
Dann, und nur dann, sollte die (römisch-katholische) Kirche gezwungen werden, Schadensersatzzahlungen zu leisten. Wir habe bei uns das schöne Instrument der „Tagessätze“, Geldzahlungen, die in der Höhe nach dem Vermögen des Schuldigen bemessen werden und zwischen wenigen Euro und bis weit über zehntausend Euro reichen können. Ist das Vermögen des Schuldigen hoch, sind also auch die Tagessätze hoch. Da das Vermögen der schuldigen (römisch-katholischen) Kirche groß ist, müssen die Tagessätze angemessen sein. Ich denke da an Beträge von tausend bis zehntausend Euro je nach Schwere des Einzelfalles. Die Anzahl der Tage ergibt sich aus der Zeit des Leidens der Opfer. Für Opfer, die noch heute, zwanzig oder dreißig Jahre nach der eigentlichen Tag leiden, kommen so schon etliche tausend Tage zusammen, multipliziert mit den Tagessätzen macht das leicht einige Millionen Euro für den Einzelfall.
Die (römisch-katholische) Kirche mag, bei der Vielzahl der Fälle, durchaus gezwungen sein, ihr „weltliches“ Vermögen teilweise oder ganz zu verkaufen. Das wird die (römisch-katholische) Kirche nicht vernichten sondern eher reformieren und zu einer nach weltlichen Maßstäben zwar ärmeren, aus christlicher Sicht aber reicheren, wenn auch vielleicht zahlenmäßig kleineren Gemeinde machen. So gesehen kann sich diese aus heutiger Sicht Katastrophe auf längere Zeit für die (römisch-katholische) Kirche zum Segen auswirken. - Wie wird uns doch von der Kanzel gepredigt: Gottes Wege sind für uns Menschen nicht zu durchschauen.
* * *
Nachsatz.
Es ist das Vorrecht des Alters (Alten), borniert, verkalkt, stur zu sein, aber eben auch zu prüfen, zu wägen und ungläubig zu zweifeln.

15.04.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

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