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Ein Bürger Dröge

Stadtrat spricht in Ratssitzung als Bürger

Ein Bürger Dröge

Das GK berichtet am 29.08.2009 über drei Spalten über eine ungewöhnliche Bürgerfragestunde in einer Ratssitzung in Bad Gandersheim.
Da tritt ein Ratsherr „im Zuge der Bürgerfragestunde“ als Fragender auf, er ist zufällig Geschäftsführer der AWS Global Management, und hält eine den Bürgermeister anklagende Rede. Jedem Normalbürger wäre sofort das Wort entzogen worden, denn die Bürgerfragestunde dient der Frage nicht der (Anklage-)Rede.
Zur Erinnerung: Da wird ein junger Bürger zum Ratsherrn gewählt und übernimmt auch gleich die Führung seiner Fraktion. Er bekommt als solcher Einblick in viele Unterlagen, die dem Normalbürger verschlossen bleiben. Irgendwann kommt ihm die Idee, er könne eine Gesellschaft gründen und er macht sich auch gleich zum Geschäftsführer, nichts dagegen einzuwenden. Aber diese Gesellschaft steht in einer ganz besonderen, sehr engen Beziehung zur Stadt, sie macht, oder will doch, weil es ihre Aufgabe sein soll, Geschäfte mit der Stadt machen. So verhandelt der junge Bürger mit der Stadt und dem Rat, dem er selbst angehört – und denkt an sein Geschäft. Bei der entscheidenden Ratssitzung verlässt er zur Abstimmung bescheiden den Saal, denn „er ist ja betroffen“. - An der Börse nennt man so etwas „Insidergeschäfte“, galten früher als besonders klever, dann als anrüchig, jetzt als kriminell. Im allgemeinen Rechtsbereich nennt man so etwas „Geschäft mit sich selbst“, gilt als zweifelhaft, moralisch bedenklich, rechtlich nicht immer ganz sauber.
Zurück zur Bürgerfragestunde. Da verkündet unser junger Bürger, zugleich Geschäftsführer und so Betroffener, dass jene 350.000 Euro kein „Zuschuss“ seien, sondern ein „Leistungsentgelt“ für bestimmte (mindestens öffentlich nicht näher definierte) Leistungen. Hoppla. Der Vertrag läuft – zunächst – auf zehn Jahre, die Stadt kauft für 350.000 Euro jährlich, also insgesamt 3,5 Millionen Euro Leistungen ein – und alles ohne Ausschreibung? Bei einem so hohen Betrag ist eine europaweite Ausschreibung fällig. - Nicht nötig, da es nur einen Anbieter gäbe? Eben das wäre durch eine öffentliche europaweite Ausschreibung nachzuweisen! Wenn es sich hier also um ein „Leistungsentgelt“ und eben nicht um einen „Zuschuss“ handelt, dann hätte die Verwaltung, der Bürgermeister, ohne Ausschreibung einen Fehler gemacht, und der Rat als Kontrollorgan hätte ihn darauf aufmerksam machen müssen. Also junger Bürger und Geschäftsführer, verwandle dich in den Ratsherrn und verlange von dem von dir so oft kritisierten Bürgermeister die sofortige öffentliche europaweite Ausschreibung genau für die von deiner Gesellschaft zu erbringenden Leistungen, für die die Stadt jährlich 350.000 Euro zahlen soll! So ganz nebenbei wären dann die zu erbringenden Leistungen genau definiert, und man brauchte jetzt nicht in den Vertragsverhandlungen darum zu feilschen.
Unter diesen Bedingungen wird ein Nebensatz interessant: der mit den Vertragsarbeiten befasste Rechtsanwalt habe sein Mandat „nicht allein aus rechtlichen Gründen“ niedergelegt. Und das wüssten alle Beteiligten. - Ob dieser nicht genannte Rechtsanwalt wohl erkannt hat, dass hier etwas nicht ganz Sauberes gemacht werden soll?
Lieber Herr Dröge, ich wünsche Ihnen zu Ihrem Sturm ins Bundeskanzleramt alles Gute – aber so werden Sie es nie erreichen.

Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

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