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Kein Vergnügen in Bad Gandersheim

Das Gandersheimer Kreisblatt berichtete am 23.06.2010 über eine Merkwürdigkeit. Am 17.06.2010 änderte der Rat der Stadt Bad Gandersheim die Gemeindesatzung zur Vergnügungssteuer – rückwirkend bis zum 01.11.2004. Was war geschehen?
Die alte Satzung war offensichtlich schlecht, nicht eindeutig formuliert (welcher Bürgermeister, welcher Rat ist daran schuld?). Ein Steuerschuldner war anderer Meinung als die Stadt, klagte vor dem Verwaltungsgericht in Göttingen – und bekam Recht, die Stadt hatte verloren.
Nun gibt sich in Deutschland keine Verwaltung im ersten Rechtszug geschlagen. Ab in die nächste Runde. Und da glaubt die Stadt bessere Chancen zu haben, wenn man schnell die Gemeindesatzung zur Vergnügungssteuer ändert – rückwirkend um sechs Jahre zum 01.11.2004.
Egal, ob dieser, eigentlich recht merkwürdige und im Zweifel rechtswidrige, Trick der Stadt Bad Gandersheim in diesem Streit helfen wird, Bad Gandersheim hat bereits verloren, verloren an Vertrauen. Denn wer seine Satzung rückwirkend ändert, verdient kein Vertrauen. Veranstalter werden sich das sehr genau merken – und das nächste Remmi-Demmi kann man auch jenseits der Stadtgrenzen machen, so groß und so schön ist Bad Gandersheim nun ja auch nicht.
Den laufenden Rechtsstreit mag Bad Gandersheim so vielleicht in ein paar Monaten gewinnen. Das verlorene Vertrauen zurückzugewinnen wird viele Jahre dauern – bis dahin: kein Vergnügen in Bad Gandersheim!

24.06.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

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