myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Online-Durchsuchung

Auch die neue Bundesregierung will die Online-Durchsuchung beibehalten. Das BKA gab zwar kürzlich bekannt, dass bisher noch kein einziger Rechner online durchsucht worden sei, aber das ist nur die Folge der zur Zeit noch bestehenden technischen Probleme – könnte man, man hätte es längst getan. Jeder Bürger ist mit seinem PC (= Persönlicher! Computer) weiter das Ziel dieser staatlichen Bespitzelung. Angeblich geht es nur um Schwestkriminelle, Modewort Terrorismus, aber verdächtig ist jeder, und wie viel Ermittlungserfolge auf die Computerspionage zurückgehen, wird nicht mitgeteilt.
Technisch – aus der Sicht meines PC – ist die Ausspähung durch einen Kriminellen oder einen Kriminalen nicht zu unterscheiden, beide setzen die gleiche Technik ein. Die Abwehr ist also auch – technisch gesehen – die gleiche. Rechtlich ist die Frage jedoch so: einen Angriff durch einen Kriminellen darf ich abwehren, zum Beispiel in dem ich die Schadsoftware, oder gar Hardware, entferne, zerstöre. Aber darf ich das auch, wenn der Angriff von einem Kriminalen gestartet wird? Wäre das nicht „die Behinderung einer polizeilichen Maßnahme“? Immerhin, wer sich gegen den handfesten Griff eines Polizisten genauso handgreiflich wert, macht sich des „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ schuldig und wird dafür unverhältnismäßig hart bestraft. Wer sich vor eine Radarfalle der Polizei stellt, wird wegen dieser Behinderung der polizeilichen Maßnahme bestraft. Wer sich ein Stück vor die Radarfalle stellt und die Fahrzeuge unter Hinweis auf die Radarfalle zur Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit auffordert, wird ebenfalls wegen Behinderung einer polizeilichen Maßnahme bestraft, dabei hilft er doch nur, das die geltenden Gesetze eingehalten werden. Also die Frage, ob ich mich gegen die polizeiliche Maßnahme der Online-Durchsuchung überhaupt wehren darf, ist einstweilen noch nicht entschieden. Um diese Frage zu entschärfen, empfehle ich jedem, im Fall eines Falles immer zu behaupten, dass von der polizeilichen Maßnahme gar keine Kenntnis besteht, schließlich wird sie ja ausdrücklich heimlich und verdeckt durchgeführt, und man daher alle Abwehrmaßnahmen nur und allein zur Abwehr eines Angriffs durch Kriminelle getroffen hat.
Ich habe gelernt, dass Fenster nicht nur zum Hinaussehen geeignet sind. Steht der Bildschirm ungünstig, kann der Bildschirminhalt leicht von draußen abgelesen werden. Klar, das lässt sich leicht verhindern. Ich habe dann gelernt, dass man Gespräche durch das geschlossene Fenster abhören kann, weil die Fensterschreiben entsprechend der Schallwellen schwingen. Auch diese Möglichkeit der Ausspähung wird sich relativ leicht verhindern lassen. Ich habe dann gelernt, dass jeder PC und vor allem Bildschirm sendet und darum leicht mitgelesen werden kann und zwar auch über größere Entfernungen. Die heutigen wenig Energie aufnehmenden Flachbildschirme werden hier zwar besser sein, aber trotzdem. Abhilfe: Faradayscher Käfig – viel Spaß in der Blechkiste.
Ein anderer Angriff könnte über die Stromleitung geführt werden. Die Abhilfe ist klar: Akkubetrieb. Und wer seinen Rechnerakku nicht über das Stromnetz direkt aufläd, sondern hier für eine Unterbrechung durch einen (Auto-)Akku sorgt – Autoakku aufladen aus dem Netz, dann kein Rechner angeschlossen; Rechnerakku nur vom Autoakku aufladen, wenn der keine Verbindung zum Netz hat – unterbricht diesen Spionageweg sicher.
Bleibt also die Leitung zum Internet. Alles was über die Leitung geht, kann der Feind ohnehin abhören und mitunter auch verändern. Was man dagegen tut, tun muss, ist eine eigene Sache, Chiffrierung und verdecktes Serven sind die Stichwörter.
Und mein PC? Ich habe zwei. Der eine ist mein persönlicher Computer, der kommt nie ans Netz, kann folglich auch nie online durchsucht werden. Der andere ist der Netzrechner, auf dem geschieht nichts, als das, was der Feind auf der Leitung ohnehin ablesen kann. Und eigentlich muss auch das Betriebssystem auf einen optischen, unveränderbaren Datenträger ausgelagert werden, von dem der Rechner auch gestartet und betrieben wird. Die eingebaute Platte soll dann leer sein, und nach jedem Netzbesuch sorgfältig gelöscht werden, so mag der neugierige Online-Durchsucher die Leere durchsuchen und beim nächsten Plattelöschen getötet werden. Selbstverständlich tue ich das nicht, um die von der guten Polizei gestarteten polizeilichen Maßnahmen zu behindern, sondern ganz im Gegenteil, ich erleichtere ihr die Arbeit, denn je weniger Daten um so einfache die Durchsuchung, und ich wehre mich nur gegen die Kriminellen – hier und anderswo.

23.10.2009
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

Weitere Beiträge zu den Themen

abhörenOnline-DurchsuchungInternetSpionageLauschangriffbelauschen

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite