Was bedeutet Allgemeine Ambulante PalliativVersorgung (AAPV)
Liebe Leserin, lieber Leser,
in Deutschland gibt es für die Versorgung vom Menschen am Lebensende spezielle Strukturen, die gesetzlich verankert sind. Wem diese Strukturen vertraut sind, der kann sich im „Bedarfsfall“ besser zurechtfinden. Wir haben Ihnen bereits erklärt, was Ihnen ein stationäres Hospiz oder eine Palliativstation bieten kann. Heute möchten wir Ihnen näherbringen, was mit dem Begriff „Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV)“ gemeint ist.
Palliativversorgung
Palliativversorgung umfasst die ganzheitliche Betreuung und Behandlung von Menschen mit unheilbaren oder chronisch fortschreitenden Krankheiten. Da Heilung nicht erreicht werden kann, ist es auch nicht Ziel der Behandlung und Betreuung. Trotzdem kann sehr viel für den Menschen getan werden. Der Kranke wird mit all seinen Bedürfnissen gesehen. Das Ziel ist, dem Patienten eine optimale Lebensqualität bis zum Tode zu gewährleisten und die nahestehenden Bezugspersonen angemessen zu unterstützen. (siehe Beitrag Palliative Care)
Ambulant
Die Versorgung kann zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann.
Allgemein
An die Versorgung werden keine besonderen ärztlichen oder pflegerischen Herausforderungen gestellt. Die Betreuung kann von den allgemeinen Strukturen übernommen werden.
Zuallererst gehört zu den allgemeinen palliativen Versorgungstrukturen ihr niedergelassener Haus- oder Facharzt. Seit November 2016 gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung (nach § 87 Abs. 1b SGB V) In dieser wird festgelegt, dass unter bestimmten Voraussetzungen, wozu u.a. eine Fachweiterbildung im Bereich Palliativmedizin und die Vorhaltung eines Bereitschaftsdienstes gehört, der teilnehmende Vertragsarzt den zeitlichen Mehraufwand für eine palliativmedizinische Behandlung mit den Kassen abrechnen kann.
Ebenso gehören ambulante Pflegedienste und Sozialstationen zu den allgemeinen Versorgern. Immer mehr Pflegedienste bieten die Pflege durch examinierte Pflegekräfte mit einer Zusatzausbildung „Palliative Care“ an. Palliativ-Pflegekräfte übernehmen z. B. die Überwachung der Schmerztherapie, die Versorgung mit Portsystemen oder den Verbandswechsel eines Tumors. Auch hierfür wurden verbesserte Abrechnunspositionen geschaffen.
AAPV wird in jedem Seniorenwohnheim geleistet. Sowohl von den Hausärzten als auch vom Pflegepersonal. Der Gesetzgeber finanziert seit Dezember 2017 mit der Vereinbarung nach § 132g ABs. 3 SGB V die Beratung zur Vorsorgeplanung in Pflegeeinrichtungen. Ziel ist die Selbstbestimmung der Betroffenen bezügliche ihrer Behandlung und Pflege am Lebensende zu stärken.
Hospizvereine wie Christrose sind auch in der AAPV angesiedelt. Wir erbringen eine palliativ-pflegerische und psychosoziale Beratung sowie Begleitung am Lebensende.
Unsere Arbeit wird mit der Rahmenvereinbarung nach § 39 a Abs. 2 Satz 8 SGB V (neueste Fassung 2016) gefördert. Was Christrose im Detail leistet können Sie in unserem nächsten Artikel lesen.
Wie sie an den verschiedenen Vereinbarungen der letzten Jahre sehen können, wird die ambulante Versorgungsstruktur am Lebensende derzeit beständig ausgebaut. Dies entspricht dem Wunsch vieler Menschen zu Hause selbstbestimmt sterben zu können.