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Aufstocken, um leben zu können

Der plötzliche Ruf der Arbeitgeber nach Mindestlöhnen sollte uns hellhörig machen. Denn Achtung, Mindestlohn ist nicht gleich Mindestlohn. Die Annahme, dass die Unternehmer damit die in aller Munde liegenden 7,50 € meinen, wird nirgends bestätigt. Viel mehr ist davon auszugehen, dass die bisher im Niedrigstlohnsektor gezahlten Löhne abgesegnet und festgeschrieben werden sollen, d.h. Stundenlöhne zwischen 3 und 5 €.

Selbst wenn ein Arbeitnehmer 200 Stunden im Monat arbeitet, das ist bei einer 5-Tage-Woche die gesetzlich erlaubte Höchstarbeitszeit von 10 Stunden pro Tag, kann er nach Steuern und Sozialversicherung kaum davon leben. Geschweige denn, eine Familie ernähren.

Findige Köpfe haben es verstanden, den Politikern weiszumachen, dass die Arbeitsplätze nur mit diesen niedrigen Löhnen erhalten werden können. Wenn über Hartz IV aufgestockt werde, seien die Kosten für die Allgemeinheit immer noch geringer, als wenn der volle Hartz IV-Satz bezahlt werden müsse.

Und die Politiker sind darauf hereingefallen. Die bis dahin immer abgelehnte Einführung des Kombilohns ist durch die Hintertür Realität geworden. Aber um welchen Preis! Für die Arbeitgeber ist es eine willkommene Subvention ihrer Gewinne. Für die betroffenen Arbeitnehmer jedoch, ist es eine Katastrophe.

Für sie heißt es nämlich nach den Regeln für Hartz IV, erst einmal alle eigenen Reserven aufzubrauchen. Lebensversicherungen müssen gekündigt und die meisten Rücklagen fürs Alter aufgelöst werden. Wer es einmal zum "Aufstocker" gebracht hat, entkommt der Hartz-Keule nur noch schwer.

Wir wollen keine Festschreibung einer Entlohnung, die die Gewinne der Arbeitgeber über Steuergelder subventioniert. Wir brauchen Mindestlöhne, von denen Menschen, die einer Vollzeitarbeit nachgehen, leben können. Nur dann sind Mindestlöhne sinnvoll und erhalten unserer Gesellschaft den sozialen Frieden.

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6 Kommentare

Hallo Sabine,

um die 10 € Stundenlohn zu relativieren, habe ich mal ausgerechnet, was dieser Arbeitnehmerin in Vollzeit netto übrig bleiben würde.
Brutto wären das in etwa 1700 €. Nach Abzug der Sozialabgaben und Steuern käme ein Nettolohn von 1.132,94 bei Steuerklasse 1 oder 4 heraus. Durch eine günstige Internetkrankenkasse könnten noch einmal 23 € gespart werden. Dann kommt immerhin 1164 € netto heraus. Ist das zuviel für Vollzeit in der 40 Stunden-Woche? Ich kann es mir nicht vorstellen, denn schließlich will jeder ordentlich wohnen, essen und sich kleiden.
Ein Alleinverdiener mit 2 Kindern würde bei brutto 1700 € netto 1342,15 € bekommen. So hat alles zwei Seiten.

Ich wünsche dir und deiner Familie ein gesundes und gutes Jahr 2008.
Brigitte

Liebe Brigitte,
es ist wichtig, dass Du diesen mutigen Artikel geschrieben hast, wichtig, dass Du nur zustimmende Kommentare bekommen hast, wichtig, dass viele Betroffene ihre eigene Situation, ihre eigene Ratlosigkeit offen darlegen.
Ein Problem ist, dass vieles, was auf den ersten Blick so einleuchtend und klar erscheint (Mindestlohn), auf den zweiten Blick bereits wieder einen Haken hat (den Du ja selbst gut beschrieben hast). So werden umfassende Lösungen immer schwieriger.
Aber wirklich schlimm ist, dass viele unserer "Volks-Vertreter" (?) die zunehmend schwierige soziale Lage nicht mehr realisieren können oder wollen.
Als ich z.B. im "Bürgerforum" des Bayer. Fernsehens vor kurzem zu diesem Thema anmahnte, dass sich im Landkreis LL immer mehr Bürger das Heizen nicht mehr leisten können und mit der Decke im Wohnzimmer sitzen - während die Zahl der Millionäre in Deutschland von 06 auf 07 um 31.000 zugenommen hat - meinte der Landrat nur: "In LL muss niemand frieren. Wir erhöhen die Beihilfen für die Heizkosten ab sofort."
Erfreulich, aber es ist leider der falsche Ansatz:
Die B U N D E S - Politik muss sich ändern, muss andere (Ausgaben-) Schwerpunkte setzen, so dass nicht die Landkreise eine falsche Politik ausbügeln müssen. Ich mach das zu einem eigenen myheimat-Artikel, weil sich die Lösungsansätze nur schwer für einen kurzen Kommentar vereinfachen lassen. Bis bald!

@Sabine: Der Mindestlohn soll sicherstellen, dass jeder einigermaßen von seiner eigenen Arbeit leben kann, aber auch dass gewinnorientierte Unternehmen ihren Gewinn weder durch Ausbeutung der Mitarbeiter noch durch staatliche Zuschüsse erhöhen. Das letztere trifft eben auf die von Brigitte beschriebenen Kombilohnmodelle zu.

Wenn Sie schreiben, Sie verdienten nicht genug, um sich eine Kinderbetreuung zu leisten, dann stellt sich die Frage, wie sich eine Mutter mit einem Stundenlohn von 3-4 Euro eine Kinderbetreuung leisten kann? Diese Mutter könnte mit dem gleichen Recht verlangen, dass sie jemanden findet, der für sagen wir einen Euro oder nur für 50 Cent in der Stunde arbeitet.

Soweit es die Betreuung von Kindern (oder von Jugendlichen, von Senioren, ...) betrifft, ist es eine Entscheidung der Gesellschaft wie diese Maßnahmen gefördert werden sollen. Hier kommt es darauf an, den betroffenen Eltern oder Senioren ausreichende Transfermittel zur Verfügung zu stellen, damit sie sich die Maßnahmen leisten können. Das kann im Falle der Kinderbetreuung zum Beispiel durch Bereitstellung kostengünstiger Betreuungseinrichtungen erfolgen. Die Defizite dieser Einrichtungen würden dann durch die öffentliche Hand getragen.

Das fällt aber in meinem Augen nicht aber unter das Thema Kombilohn, da hier die Leistungsempfänger (also die Eltern, die Senioren, ...) und nicht die Leistungsgeber (also die hauptberuflichen Betreuer) subventioniert werden.

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