myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Königsbrunner Campus startet wieder

Am Mittwoch, 27. April um 19 Uhr im 955, Alter Postweg 1

Der Königsbrunner Campus ist eine Veranstaltungsreihe des Kulturbüros, welche in Kooperation mit der Universität Augsburg stattfindet. 2016 wurden vier Referenten eingeladen, populärwissenschaftliche Kurzvorträge mit spannenden Themenschwerpunkten zu halten. Im Anschluss sind auch die Zuhörer eingeladen Fragen zu stellen und sich bei Getränken auszutauschen.

Den ersten Vortrag hält Stephan Christoph, vom Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht an der Juristischen Fakultät, mit dem Titel “WIE MAN DIE »HELL`S ANGELS« ZUM SINGEN BRINGT – DIE KRONZEUGENREGELUNG IM STRAFGESETZBUCH“.
Im Jahre 2009 trat die sog. „Kronzeugenregelung“ des § 46b StGB in Kraft. Sie erlaubt den Gerichten, Straftätern, die bei der Aufklärung weiterer Straftaten helfen, Sanktionserleichterungen zu gewähren. Durch Insider-Informationen erhofft man sich, in stark abgeschottete kriminelle Strukturen eindringen zu können, etwa in dem Bereich terroristischer Organisationen oder sog. Motorradrockerbanden wie den berüchtigten „Hell´s Angels“. Auch im Zusammenhang mit dem NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe wurde die Anwendung der Norm diskutiert. Der Kronzeuge wird in der Rechtspraxis sowie in der Wissenschaft mit größter Skepsis betrachtet und kontrovers diskutiert. Wie und in welchem Ausmaß die Kronzeugenregelung tatsächlich angewendet wird, ist bislang unklar. Ein bundesweit angelegtes Forschungsprojekt an der Universität Augsburg nahm sich exakt dieser Frage an, um die bestehenden Erkenntnislücken in diesem Bereich zu schließen. Sie ist die bisher umfangreichste Untersuchung zu dieser Thematik und umfasst neben einer Befragung von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Verteidigern und Polizeibeamten auch Studierendenbefragungen sowie Urteilsanalysen. Im Rahmen des Vortrags beim Königsbrunner Campus 2016 soll das Forschungsprojekt vorgestellt und anhand konkreter Fallbeispiele ein kleiner Einblick in die Anwendungspraxis der Vorschrift gewährt werden.

Der Eintritt ist frei.
Informationen zu allen Veranstaltung dieser Reihe erhalten Sie im Kulturbüro Königsbrunn

Weitere Beiträge zu den Themen

VorträgeStephan ChristophCampusKronzeugenregelungKulturbüro Königsbrunn955

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

BayernligaTSV ErdingBobby LinkeKönigsbrunnEishockey KönigsbrunnMika ReuterSportEishockeyEHC KönigsbrunnTim BullnheimerMarco SternheimerToms Prokopovics

Meistgelesene Beiträge