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Erdgas-Rebellen zahlen nicht nach !!!

die AZ schrieb groß nach der Urteilsverkündung am nächsten Tag "Gas-Rebellen müssen nachzahlen".

Gegen das Urteil des Landgericht Augsburg vom 27.01.2009 haben mir Gasrebellen Berufung eingelegt.

Des weiteren haben die Beklagten mit einem Klagewert unter 600 Euro eine Gehörsrüge beim Landgericht Augsburg eingereicht.

Das Urteil des LG Augsburg vom 27.01.2009 im Fall "Erdgas Schwaben gegen Erdgas-Rebellen" ist damit nicht rechtskräftig !!!

Fazit:Keiner der Erdgas-Rebellen zahlt nach !!

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