Erdgas-Rebellen geben richtig gas !!!
nachdem das Urteil vom 27.01.2009 des Landgericht Augsburg sind Verbraucher ,die Gas zum Heizen und Kochen nehmen als Tarifkunden zu betrachten .
Nun stellt sich für uns Rebellen die Frage ,ob dementsprechend Erdgas Schwaben auch die "richtige"
Konzessionsabgabe an die Kommunen bezahlt hat.
An die Stadtverwaltungen der Region -dem Versorgungsgebiet von Erdgas Schwaben- (Kaufbeuren, Bobingen, Königsbrunn,ect....)sind Schreiben gegangen mit der Bitte um Überprüfung der Erdgas-Konzessionsabgabe.
Die Konzessionsabgabe ist ein Preisbestandteil ,wie die Energie- und Mehrwertsteuer dessen Preis Erdgas-Schwaben kennen müsste ?!?Denn Erdgas Schwaben ist immer schon der Meinung gewesen,daß wir Tarifkunden sind?!
In vielen Fällen hat Erdgas Schwaben nur die Konzessionsabgabe von 0,03 Cent/kWh ,die für Sondervertragskunden gilt ,an die Stadt abgeführt.
Für Tarifkunden,die wir nach dem Urteil wie oben erwähnt sind, liegt der Konzessionsabgaben Höchstsatz aber um das neunfache höher nämlich bei 0,27 Cent/kWk bei einer Stadt wie Königsbrunn mit einer Einwohnerzahl über 25.000 bis 100.000 Einwohnern.
Über die Prüfungsergebnisse werde ich berichten.
Des weiteren bleiben wir aktiv im Rechtsstreit gegen Erdgas Schwaben!! Mir haben bereits die Gehörsrüge eingereicht gegen das Urteil vom 27.01.2009.Im besagten Urteil ist auf die
Preisveröffentlichungs-Pflichtverletztung ,die wir beanstandet haben nicht eingegangen worden.
Des weiteren ziehen die berufungsfähigen Gasrebellen mit einem Klagewert mit jeweils über 600 Euro vor das Oberlandesgericht.
Ich denke, es ist wichtig zu erfahren, welchen Betrag Erdgas Schwaben seinen Kunden für die Konzessionsabgabe in Rechnung gestellt hat. Wenn nur 0,03 Cent/kWh abgeführt wurden, darf auch nur dieser Betrag den Abnehmern berechnet werden. Auf der Rechnung findet sich in der Regel eine entsprechende Aufstellung.