“Energiepass” Thema beim Economy Circle
Er informierte die Anwesenden über Wärmeverluste an ihren Häusern, wie durch verschiedene bauliche Maßnahmen eine bessere Energiebilanz und damit Kosteneinsparungen erzielt werden können und über die Richtlinie des bald für Immobilienbesitzer verpflichtend geplanten Energieausweises, im Volksmund „Energiepass“ genannt.
Vorsitzender Peter Schwind lieferte in seiner kurzen Einleitung einen Überblick über die vergangenen und geplanten Veranstaltungen des Economy Circle (EC). Dabei wies er besonders auf den für den 21. Oktober terminierten 2. Königlichen Herbstball im Dance Point Center hin, zu der er alle Interessierten bereits jetzt herzlich einlud. Für die musikalische Unterrahmung wird das Salon-Orchester coronale musicale sorgen.
Dipl-Ing. Alfred Rauhut klärte einleitend über die Energie-Einsparverordnung (EnEV) auf, die nach einer EU-Richtlinie den Energieausweis als bauphysikalischen Nachweis auch in Deutschland vorsieht, der alle Energiewerte und Verluste von Immobilien summiert.
Die ersten Richtlinien wurden im Jahre 1976 nach der Ölkrise erlassen, auf die in den folgenden Jahren mehrere Änderungen und Ergänzungen folgten und an dessen vorläufigen Ende die Einführung des Energieausweises als Skala für die Energieeffizienz von Gebäuden in diesem oder nächsten Jahr stehen soll.
In deutschen Haushalten werden derzeit 11 Prozent der Gesamtkosten für die Erzeugung von warmem Wasser und 78 Prozent für Heizungswärme aufgewandt. Die wichtigsten Maßnahmen zur Reduzierung dieser Kosten sieht Rauhut in der Dämmung und der Beseitigung von Wärmebrücken. Dabei könnten bei richtiger Isolierung des Daches 75 Prozent, der Wände 70 Prozent, der Böden 60 Prozent und der Fenster 45 Prozent eingespart werden. Als weitere Maßnahme nannte er den Wechsel von fossilen zu regenerativen Energieträgern, also die Unterstützung zur Gebäudeerwärmung durch Solarenergie und Wärmepumpen sowie den Einbau einer kontrollierten Raumbelüftung mit Wärmetauschern. Der Austausch der Heizungsanlage sei aus finanziellen Gründen nur dann sinnvoll, wenn deren maximale Lebensdauer ohnehin erreicht sei. Ein guter Wert auf der Skala des Energieausweises ist je nach Einzelfall auch durch eine Verbesserung der Bausubstanz zu erreichen.
Der Energieausweis muss vor Baubeginn erstellt werden, bei bestehenden Gebäuden beim Wechsel des Eigentümers und bei Vermietung, nicht jedoch bei selbstgenutzten Immobilien. Er hat jeweils eine Gültigkeit von zehn Jahren, kostet für ein durchschnittliches Einfamilienhaus voraussichtlich ca. 450.- € und wird durch Architekten, Bauingenieuren und Energieberatern ausgestellt.
Rauhut räumte gleichzeitig mit der Fehleinschätzung des vielfach in der Werbung genutzten Ausdrucks ‚Niedrigenergiehaus’ auf, der kein genormter Begriff ist und daher zu Fehlinterpretationen hinsichtlich besonders energiesparend gebauter Häuser führt. Hingegen werden sogenannte Passivhäuser staatlich gefördert. Hier gibt es die Begriffe „KfW 40 bzw. 60“, die den maximalen Energiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr (kwh/m²/a) angeben und mit ansehnlichen Beträgen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu sehr günstigen Zinssätzen um etwa zwei Prozent gefördert werden.
Mit dem Fazit aus ökologischer Sicht die langfristige Verwendung bestimmter Brennmaterialien im Hinblick auf die Kohlendioxidbelastung (CO²) der Luft zu überdenken, schloss Alfred Rauhut sein Referat. Denn die CO²-Neutralität der staatlich geförderten Holzpellets, die als Abfallprodukt bei der Holzverarbeitung anfallen, ist langfristig nicht gegeben, wenn man bedenkt, dass das Wachstum von Bäumen je nach Art etwa 100 Jahre benötigt, während eine Menschengeneration in etwa 25 Jahren heranwächst.