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Eigentlich ist die „EnEV“ keine Einsparverordnung

Königsbrunn. Erstmals kam es zu einer gemeinsamen Veranstaltung des in Gründung befindlichen und aus dem Solar-Stammtisch hervorgegangenen Verein SOWAS sowie dem Economy Circle (EC) Königsbrunn e.V.. Eingeladen war der Bauingenieur Alfred Rauhut aus Königsbrunn, der die Anwesenden über die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) informierte.

Interessant war diese Informationsveranstaltung, die mehr Besucher verdient hätte, vor allem für alle Immobilienbesitzer. EC-Vorsitzender Peter Schwind begrüßte einleitend die gekommenen Mitglieder des SOWAS (Sonnenw(a)ende Ausgburg-Süd) mit ihrem Präsidenten Peter Braumandl und die Mitglieder des EC sowie die Gäste, die erwartungsvoll dem Vortrag von Alfred Rauhut lauschten. Der berichtete zunächst, dass der ursprüngliche Vorläufer der heutigen EnEV das seinerzeit unter dem Eindruck der gerade überstandenen Ölkrise entstandene Energieeinsparungsgesetz von 1976 war. Später wurde die Wärmeschutzverordnung eingeführt, die der Heizungsanlagenverordnung weichen musste. Diese mündet nunmehr in die seitens der EU in die deutsche Gesetzgebung umzusetzende EnEV. Sie soll dem Verbraucher dazu dienen, mittels Energieausweis die energetischen Standarts von Gebäuden in Bezug auf Wärmedämmfähigkeit und Effektivität der Heizanlagen zu ermitteln und summiert alle Energiegewinne und Verluste auf.
Statistisch werden heute 78 Prozent der gesamten verbrauchten Energie in Gebäuden für’s Heizen und 12 Prozent für die Warmwasserbereitung aufgewandt. Obwohl dies ein unbefriedigender Zustand ist, dient der Energieausweis dennoch nicht primär der Energieeinsparung, sondern lediglich der Feststellung der Situation von Gebäuden. Ein Energieausweis wird von Gebäudeeigentümern erst beim Verkauf oder der Vermietung ihres Hauses oder ihrer Wohnung benötigt, führte Rauhut aus. Er wird weiterhin benötigt bei Änderungen der Bausubstanz, beim Mieterwechsel oder bei der Nutzung von Fördermaßnahmen und hat eine Laufzeit von zehn Jahren. Dadurch erhält der Immobilienbesitzer Klarheit über Maßnahmen zur Beseitigung von Wärmebrücken in Gebäuden und zur Verbesserung der Wärme-Anlagentechnik. Stichtag für die Ausstellung des Energieausweises ist für Gebäude bis Baujahr 1965 der 01.01.2008, für jüngere Gebäude ist es der 01.07.2008. Für sogenannte Nicht-Wohngebäude, also für öffentliche und gewerbliche Gebäude soll er ab 01.01.2009 ausgestellt werden.
In erster Linie wird er neben Architekten und Bauingenieuren von Energieberatern und Bautechnikern ausgestellt. Eine Skala auf dem Energieausweis weist den Primärenregiebedarf in Gebäuden aus und gibt Auskunft über die Höhe der laufenden Energiekosten. Damit soll er als Entscheidungshilfe für künftige Käufer und Mieter dienen.
Für Aufklärung sorgte Rauhut bei einigen Begriffen, die immer wieder in der Werbung auftauchen. So ist das sogenannte Niedrigenergiehaus ein veralteter Begriff, der früher als Grundlage für den Erhalt von staatlichen Fördergeldern bei Gebäuden mit einem Energiebedarf von 70 bis 80 Prozent des Durchschnitts diente. Die derzeit bekannten KfW60- und KfW40-Häuser geben den Primärenergiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr (KWh/m²/a) an. Die Staatsbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt an Bauherren solcher Häuser Zuschüsse und Fördermittel. Ein Passivhaus soll im Idealfall eine so gute Dämmung haben, dass keine Heizung mehr benötigt wird, zumindest soll der Energiebedarf geringer als 15 KWh/m²/a sein. Generell ist es ratsam zusätzlich sogenannte kontrollierte Lüftungsanlagen einzubauen zu lassen, um ohne Wärmeverluste ständig eine angenehme und gesunde Atemluft zu erzeugen.
Die Fragen in der anschließenden Diskussion zeigten, dass SOWAS und der EC mit dieser gemeinsamen Veranstaltung für eine notwendige Aufklärung gesorgt hatten.

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