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Prokon eG größte Energiegenossenschaft

Lassen sich 37.000 Gründungsmitglieder im 5ten Jahr der Genossenschaft und 25igsten Jahr von Prokon durch Gewinne blenden oder gilt noch der Anspruch

  • Optimale Sicherung des Kapitals u n d
  • Mitbestimmung der Mitglieder, Mitarbeiter. 

Die Online Generalversammlung am 26.11.2020 war emotional von "guten und bösen Tanten und Onkels" geprägt. Mitarbeiter meldeten sich nicht zu Wort. Sachargumente wurden formaljuristisch wegdiskutiert oder ignoriert.

Lasst Zahlen sprechen

Zur Erinnerung:
Aus 1.445 Mio. € wurden 935 Mio. € = Verlust 35 %

37.000 Genussrechtsinhaber waren für die Genossenschaft.
Ihre Bareinlage á 50 € mit Geschäftsguthaben 225.682.T€
Am 31.12.2015 hat die Genossenschaft einen Wert von 824.400.000 €
Bestehend aus Geschäftsguthaben mit 225.682.T€. 29 %
Anleihen 60 %

Am 20.12.2017 Information  aus der Aufsichtsratssitzung:
Anteile der Mitglieder werden um 18 € gekürzt auf 32 € = Verlust 36%
Geschäftsguthaben der Gründungsmitglieder fällt
von 225.682.T€ um 81.245.520 € auf 144.382.480 €.

Am 31.12.2019 wird ein Bilanz-Wert ausgewiesen von 641.629.945 €
in vier Jahren eine Minderung um 182.771.000 € oder = Verlust 22%,
obwohl 2.000 Neumitglieder mit rund 16 Mio. € eingetreten sind
und Gründungsmitglieder Ihre Anteile um 513.157 € aufgestockt haben.

Gleichbleibende Anteile von 29 % Eigenmitteln beziehen sich auf den um 22 % geminderte Wert der Prokon eG. Von den rund 40.000 Mitgliedern stimmten rund 8.000 auf der online Generalversammlung per Brief und direkt ab, Über 80 % sprachen sich, trotz wirtschaftlicher Verluste, für die Entlastung der Geschäftsführung des Vorstandes aus. Nur knapp siegte der gepuschte Aufsichtsratskandidat des Vorstandes vor dem Kandidaten der Freunde von Prokon e.V.

  • Reicht eine erfolgreiche, ordentliche Geschäftsführung durch die satzungs- und bilanzrechtlichen Möglichkeiten auf Dauer?

Wenn Beiräte nicht vom Vorstand geleitet, geführt werden wollen, ist ein Antrag zur nächsten Generalversammlung unumgänglich.
Nur unabhängiger Sachverstand kann die Rechte der Mitglieder im laufenden Jahr wahren und die Mitglieder im Vorfeld aufklären und das vorhandene Potential wahren. Warum haben sie sich sonst für den Erhalt der Windenergie in Bürgerhand entschieden? Stehen sie zur Zeit schlechter da, als die übrigen, die die Barabfindung direkt wählten?

Mitglieder aufgewacht!

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2 Kommentare

Hallo,
es handelt sich hier um eine völlig einseitige und eigenwillige Darstellung der Geschäftstätigkeit der Genossenschaft Prokon regenerative Energien eG und des Verlaufs ihrer letzten Generalversammlung. Der Beitrag reiht sich in gut organisierte Versuche ein, Misstrauen gegen Vorstand und Aufsichtsrat der Genossenschaft zu schüren und den Mitgliedern Angst vor weiteren Verlusten zu machen, die aber aus aktueller Sicht überhaupt nicht zu erwarten sind.
Ganz im Gegenteil!
Die Genossenschaft Prokon eG ist aus der Insolvenz der vorherigen GmbH hervorgegangen und hatte anfangs Probleme zu überwinden, die nicht selbst verschuldet waren.
Seit mehreren Jahren werden Gewinne erwirtschaftet und die Genossenschaft arbeitet auf solider Grundlage mit einer gute Zukunftsperspektive.
Vielleicht sollte man sich einfach mal auf der Website der Genossenschaft umsehen.
www.prokon.net
Eckhard Althaus, Dortmund

Die Einlassung von Herrn @-Eckart Althaus als Gründungsmitglied und Beirat des Vorstandes (West) zeigt, er nimmt seine Aufgaben im Sinne des Vorstandes wahr.

Leider kein fundiertes, nachvollziehbares Argument für die Notwendigkeit der weiteren Verluste allein für die Gründungsmitglieder. Die Leser mögen entscheiden, ob man sich bei Kapitaleinsatz auf die Hoffnung verlassen kann.

Der Vorstand gibt keine Versprechungen für die Zukunft ab. Er äußert sich auch nicht konkret und nachvollziehbar für einen 5 Jahres oder gar den 10Jahreszeitraum; dies ist die Laufzeit der mit den "Altanlagen" besicherten Anleihe. Wenn es eine klare Aussage gibt, dass diese Repowert, aufgerüstet werden, kann Vertrauen gefasst werden.

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