Köln: Freier Wähler fordert Privatisierung des Großmarkts. CDU und SPD halten an alten Plänen fest.
Die Bezirksvertreter von Köln-Rodenkirchen halten am Umzug des Großmarkts fest. Einzig Torsten Ilg von den Freier Wählern fordert eine Privatisierung des ganzen Projekts und den Verbleib eines kleinen privaten "Spezialitätenmarkts" in Raderberg.
(Raderberg/Marsdorf) Die Zukunft des Kölner Großmarkts steht auch weiterhin in den Sternen, zumal die Finanzierung des Projekts seitens der Stadt Köln nicht gesichert ist. Wie der Kölner Stadtanzeiger heute berichtet, sieht das Liegenschaftsamt durchaus die Möglichkeit, bis zur endgültigen Entscheidung den Kölner Großmarkt noch etwa zwei Jahre in Raderberg zu belassen. Dem Pressebericht zufolge arbeite die Verwaltung an zwei Modellen für eine städtische Finanzierung des geplanten "Frischezentrums" in Marsdorf. Doch weder eine öffentlich-private Partnerschaft noch Bau und Betrieb durch die Stadt Köln gelten als umsetzbar – zu kostspielig angesichts des Haushaltsdefizits. Dies sieht auch Torsten Ilg von den Freien Wählern so, der als einziger Bezirksvertreter in einer Pressemitteilung den Verbleib eines kleinen "Spezialitätenmarkts" in Raderberg fordert, und zwar als rein privatwirtschaftlich finanziertes Projekt: "Der Rückzug der Stadt Köln von einem öffentlich finanzierten Großmarkt ist die einzig richtige Lösung. Es ist nicht Aufgabe der Kommune einen Großmarkt zu betreiben", so Ilg. Unter diesen Voraussetzungen würde Torsten Ilg auch die Pläne einiger Großmarkthändler unterstützen, die einem Umzug ebenfalls kritisch gegenüberstehen und deswegen einen eigenen Entwurf vorgestellt haben, der einen kleinen Markt, zumindest teilweise in das geplante Viertel „Parkstadt-Süd“ integrieren soll. Ilg sieht in einem "kleinen aber feinen Marktviertel" auch eine Bereicherung für die ganze Südstadt. Für den Freien Wähler ist aber klar, dass solche Modelle nur durch eine Abkehr von der geplanten Verengung der Bonner Straße denkbar sind, "damit das Viertel insgesamt überlebensfähig bleibt." Außerdem müsse dann wie von den Händlern vorgeschlagen, der Zulieferbetrieb der Waren weitgehend unterirdisch verlaufen. CDU und SPD halten allerdings weiter an dem alten Fahrplan fest, der eine Verlagerung des Großmarkts bis 2020 vorsieht.
Herr Bachhausen: Der aus der AfD ausgetretende Mandatsträger ist in seinem Handeln, wie alle anderen Mandatsträger auch, nur seinem Gewissen verantwortlich, nicht der Fraktion und nicht der Partei. Mandate sind personengebunden. Daran gibt es nichts zu rütteln. Wäre er ein Volksvertreter in Südkorea, Lettland oder der Ukraine, wäre er seinen Parlamentssitz jetzt los. Es gibt nun mal Länder, in denen es üblich war oder ist, dass sich Parteien gegenseitig die Abgeordneten „abkaufen“, um Regierungen zu stürzen oder zu stabilisieren. Ein gesetzlich verankerter Mandatsentzug soll das in „korrupten“ Systemen offenbar verhindern. –
Aus gutem Grund ist also in Deutschland das freie Mandat durchs Grundgesetz geschützt. Egal, ob es im Wahlkreis oder über eine Parteiliste errungen wurde. Somit geht Ihre Forderung ins „Leere“.
Die Gewissensfreiheit zielt nicht auf Sachfragen. Sie zielt auf das Verständnis der Grundrechte und freiheitlich demokratischen Grundordnung. Abgeordnete sollen, wenn der Druck auf sie groß ist, sich auf die Gewissensfreiheit zurückziehen können wie in eine Bastion: Ihr könnt mir mit dem Karriereende drohen oder mit dem Entzug irgendwelcher Ämter – aber ihr könnt mich nicht zwingen. Das ist der Sinn der Freiheit eines Abgeordneten – unterhalb der alltäglichen Politik, in der Fraktionen funktionieren müssen und Parteien repräsentiert werden wollen. Fraktionszwang statt Freiheit? Das macht den Abgeordneten zum Objekt der Politkommissare und Autokraten, die sich gern als Moralisten verkleiden.