Bezahlkarte für Geflüchtete
FREIE WÄHLER Köln fordern Alleingang der Stadt
Köln: Freie Wähler üben Kritik an Politik und Verwaltung
„Die Kölner FDP hat unsere Forderung zur Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge nur zum Teil übernommen. Wir glauben nicht, dass die NRW-Landesregierung die Bezahlkarte für Flüchtlinge auch umsetzen wird. Deshalb fordern wir die Kölner FDP auf, die „Nebelkerzen zu löschen“ und sich eindeutig für eine Kölner Lösung zu positionieren.“
Kritisiert Torsten Ilg, Vorsitzender der FREIEN WÄHLER in Köln und im Bezirk Mittelrhein die zögerliche Haltung von Stadt und Politik. Er forderte bereits vor einigen Wochen ganz gezielt den Alleingang der Stadt Köln:
„Auf Kostenbeteiligung des Landes abwarten, ist aus unserer Sicht völlig unnötig. Momentan trägt die Stadt Köln sowieso einen viel zu hohen Kostenanteil bei der Flüchtlingspolitik. Das könnte die NRW-Landesregierung ändern, indem sie die Kosten der Kommunen für Integration und Unterbringung komplett übernehmen würde. Wir FREIE WÄHLER wollen den Einsatz der Bezahlkarte nur auf das Kölner Stadtgebiet und die Unternehmen der Region beschränken, damit das staatliche Geld auch in unserer Stadt bleibt. Kommt hingegen eine Karte für ganz NRW, dann wird dies sicher nicht mehr gewährleistet sein. Warum soll der Kölner Handel nicht möglichst schnell von der Einführung der Karte profitieren dürfen? Alle Städte die diese Karte bereits lokal eingeführt haben, berichten von einer reibungslosen Umsetzung. Die lokalen Unternehmen der Stadt Greiz in Thüringen profitieren bereits seit Dezember davon, denn die Karte kann ausschließlich im dortigen Landkreis eingesetzt werden. Für den Kölner Einzelhandel wäre die lokale Einführung der Karte auf Kölner Stadtgebiet ein wirklicher Segen. Das Geld käme nämlich direkt dem Kölner Einzelhandel zugute.“ So Ilg weiter.
Torsten Ilg: „Kölner Wirtschaft soll von Bezahlkarte profitieren“
Mit der Bezahlkarte sollen Geflüchtete und Asylsuchende einen Großteil der staatlichen Leistungen in Zukunft als Guthaben erhalten und nicht mehr als Bargeld. Dadurch soll verhindert werden, dass Leistungsempfänger Geldbeträge ins Ausland überweisen.