Terroranschlag
Freie Wähler Köln fordern Abschiebung von Straftätern durch bessere Gesetze
„Der Aufschrei des Entsetzens nach dem Messerattentat von Mannheim ist purer Wahlkampf. Schon seit Jahren wird die Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan zwar diskutiert, gehandelt wird aber nicht. Der Grund ist relativ einfach: Die Bundesregierung weiß, dass unsere Gesetze in Deutschland und Europa, ausländische Straftäter vor Abschiebung umfassend schützen. Statt die Gesetze anzupassen, wartet man immer weiter ab, bis erneut etwas geschieht. Das geht so nicht weiter.“
Kritisiert Torsten Ilg, Vorsitzender der Partei FREIE WÄHLER in Köln und Mittelrhein die derzeitige Abschiebungspolitik. Die FREIEN WÄHLER konkretisieren die juristischen Hürden:
„Das deutsche Abschiebungsverbot verhindert zügiges Handeln unserer Behörden. Denn kein Ausländer darf nach geltendem Recht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit bedroht ist. Demnach haben die meisten Personen ein Bleiberecht bzw. können nicht zurückgeführt werden. Dies gilt leider auch für die Abschiebung von Gefährdern oder Straftätern, die sich nach § 60 Abs. 8 AufenthaltsG nicht auf das Refoulementverbot der Genfer Flüchtlingskonvention berufen können. Fakt ist, dass es problematischen Ländern wie Afghanistan oder Syrien damit bequem gemacht wird, sich von Terroristen im eigenen Land zu befreien, indem man sie einfach nach Europa schickt um dort unsere Freiheit zu gefährden. Wir setzen uns dafür ein, dass das Abschiebungsverbot deutlich gelockert wird und sich nur noch eine Minderheit der straffällig gewordenen Personen darauf berufen können. Nur so lösen wir das Problem, statt uns hinter „pseudo-toleranten“ Gesetzen zu verstecken, die in der Praxis den Täterschutz vor den Opferschutz stellen.
Die Freien Wähler fordern ja nicht die Abschaffung des Asylrechts, sondern lediglich die Anpassung von Gesetzen zugunsten der Sicherheit unserer eigenen Bevölkerung. Fakt ist: Personen die Verbrechen begangen haben oder die ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko für das Land darstellen, sind vom Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention ausgeschlossen. Hier widersprechen sich EU-Gesetze und die entsprechende Auslegung in Deutschland. Der Handlungsbedarf ist also dringend erforderlich, sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland.