Flüchtlinge Köln
Freie Wähler fordern Stopp kommunaler Flüchtlingsunterkünfte
Freie Wähler Köln fordern regionalen Flüchtlingsgipfel im Regierungsbezirk Köln
„Die Partei FREIE WÄHLER fordert Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker auf, ihrer gestrigen Kritik am Ergebnis des „Bund-Länder-Gipfels“ zur Flüchtlingspolitik, endlich auch Taten folgen zu lassen. Frau Reker sollte kurzfristig einen „regionalen Flüchtlingsgipfel“ mit den Bürgermeistern und Landräten des Regierungsbezirks Köln einberufen, um so das weitere Vorgehen zu besprechen und möglicherweise auch die Weigerung der Städte und Gemeinden zu beschließen, die derzeitige Flüchtlingspolitik der Bundesregierung in diesem Umfang mitzutragen und weiter zu finanzieren.“
Erklärt der Vorsitzende der Partei FREIE WÄHLER in Köln und im Bezirk Mittelrhein. Die Freien Wähler verweisen darauf, dass die Bezirksregierung Köln unmittelbar für die Errichtung und den Betrieb der Landesunterkünfte für Flüchtlinge im ganzen Regierungsbezirk zuständig sei:
Bundespolizei und Bundeswehr sollen stärker bei der Abschiebung helfen
„Die Finanzierung der Landesunterkünfte obliegt dem Land NRW. Hier gilt es die Kapazitäten maximal auszuschöpfen, bevor mit städtischen bzw. kommunalen Geldern weitere Einrichtungen gebaut und unterhalten werden. Die NRW-Landesregierung und Ministerpräsident Hendrik Wüst sind in der Beweispflicht. Sie müssen in jedem Einzelfall darlegen, ob und warum die Kapazitäten der vorhandenen Landesunterkünfte nicht ausbaufähig sind. Der Betrieb aller dieser Unterkünfte liegt in der Hand von Betreuungsorganisationen wie z. B. Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, ASB usw. . Auch diese Organisationen müssen stärker unterstützt werden. Zum Beispiel durch das Technische Hilfswerk. Auch die schleppende Abschiebepraxis von abgelehnten Asylbewerbern verschärft die Situation in den Unterkünften. Die Hilfe der Bundespolizei muss umfangreicher in Anspruch genommen werden als bisher, wenn es um die Abschiebung von Personen geht. Ebenso der Einsatz der Bundeswehr im verfassungsrechtlichen Rahmen, zum Beispiel bei der Logistik, beim Rückflug, oder direkt im Einsatzgebiet außerhalb Deutschlands. Also dort wohin die Menschen letztlich zurückgeführt werden müssen.“
So Torsten Ilg in einer aktuellen Pressemitteilung