Die Polizei Köln informiert zum Protestverhalten bei Demonstrationen -- Hinweise für Versammlungsteilnehmer
Die Polizei Köln informiert zum Protestverhalten bei Demonstrationen -- Hinweise für Versammlungsteilnehmer
Beim Umgang mit Blockaden steht die Polizei vor einem schwierigen Abwägungsprozess. Diese Demonstrationsform kann zulässig sein, z. B. wenn sie angemeldet ist, nur symbolisch wirkt oder die davon ausgehenden Behinderungen nur sehr kurzzeitig sind.
Die beabsichtigte Verhinderung einer anderen Versammlung oder des Parteitages einer politischen Partei im Sinne des Grundgesetzes ist jedoch nicht erlaubt.
Die Polizei wird daher grundsätzlich solche Blockaden unterbinden. In diesen Fällen müssen die Beteiligten mit der Einleitung von Strafverfahren rechnen, z. B. wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (§ 21) oder das Strafgesetzbuch (§ 240 Nötigung).
Bei Versammlungen dürfen keine Angriffs- oder Schutzwaffen mitgeführt werden.
Dazu zählen z. B. auch Helme.
Darüber hinaus dürfen Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht "vermummt" sein. Wer sich gewaltbereiten Gruppierungen anschließt, sich an ihren "Laufspielen" beteiligt, sie anfeuert und ihnen Rückzugsräume schafft, ist in der Gefahr, unbeabsichtigt selbst in aggressive Auseinandersetzungen hineingezogen zu werden und damit in die "Gewaltfalle" zu geraten.
Nicht nur aktive Gewalttäterinnen und Gewalttäter, die aus einer Menschenmenge heraus agieren, sondern auch diejenigen, die solche Taten unterstützen, können sich wegen Landfriedensbruchs (§ 125 Strafgesetzbuch) strafbar machen.
Im Demonstrationsgeschehen werden Gewalttaten häufig von Personengruppen begangen oder geplant. Diese Gruppen können durch die Polizei eingeschlossen werden, um anschließend individuell weitergehende Maßnahmen zu treffen.
So kann beispielsweise eine Person in Gewahrsam genommen werden, um die Begehung oder Fortsetzung einer Straftat zu verhindern. Nach begangenen Straftaten kann die Polizei die Verdächtigen auch zur Identitätsfeststellung festhalten oder vorläufig festnehmen.
Am 22. und 23. April 2017 findet in Köln der Bundesparteitag der AfD statt. Mehrere Organisationen und Gruppierungen haben Gegenveranstaltungen angemeldet.
Hiermit wollen wir Menschen informieren, die gegen die AfD und ihre politischen Ansichten protestieren wollen. Wir appellieren an alle, die im Rahmen unserer Gesetze friedlich demonstrieren wollen: Halten Sie sich von gewaltbereiten Gruppierungen fern, lassen Sie sich nicht für illegale Aktionen instrumentalisieren!
Die AfD genießt über Artikel 21 des Grundgesetzes und Paragraf 1 des Parteiengesetzes den Status einer politischen Partei. Sie ist seit Mai 2014 im Europäischen Parlament und mittlerweile in elf Länderparlamenten vertreten.
Es ist Aufgabe der Polizei, die Durchführung von Veranstaltungen politischer Parteien zu ermöglichen und zu schützen. Protest
Es liegen Erkenntnisse über Mobilisierungen der linken Szene, auch über die Grenzen von NRW hinaus, vor.
Die Polizei Köln rechnet damit, dass hierdurch auch gewaltbereite Personen angezogen werden. Wir bereiten uns intensiv vor und werden alles daran setzen, Gewalt durch niedrigschwelliges, konsequentes Einschreiten mit starken Kräften frühzeitig zu unterbinden. Eine abweichende, protestbehaftete Meinung darf ausschließlich friedlich, insbesondere mit kommunikativen Mitteln zum Ausdruck gebracht werden. Wer eine Versammlung aufsucht oder nutzt, um eine andere (politische) Meinungsäußerung aktiv zu verhindern, kann sich nicht auf die Versammlungsfreiheit berufen und muss mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz rechnen. Problematische Protestformen.
Polizeipräsidium Köln – Pressestelle
Nachtrag der Polizei unkommentiert:
Köln (ots) - Die angemeldeten Kundgebungen und Aufzüge gegen den AfD-Parteitag verliefen weitgehend störungsfrei.
"Ich bin den vielen Menschen dankbar, die mit ihrem bunten Protest zu diesem Verlauf beigetragen haben. Dadurch haben sie der Polizei die Arbeit erleichtert", sagte Polizeipräsident Jürgen Mathies am Sonntagnachmittag. Bis zum Ende des Parteitags am heutigen Abend werden Einsatzkräfte noch im Umfeld des Maritim-Hotels vor Ort sein. Am Samstag (22. April) erforderten vereinzelte gewalttätige Aktionen den Einsatz der Polizei. Dabei erlitten zwei Polizeibeamte Verletzungen. Insgesamt waren mehr als 4.000 Polizisten eingesetzt.
Polizeipräsident Jürgen Mathies: "Wir haben diesen Einsatz umfassend geplant. Ich habe mir selbst einen Eindruck vor Ort gemacht. Die Bilder, die ich gesehen habe, bestätigten unsere vorherigen Erkenntnisse über die Anreise von mehreren hundert gewaltbereiten Personen. Durch das Einsatzkonzept, das konsequente aber auch umsichtige Einschreiten verhinderte die Polizei größere Auseinandersetzungen." Polizeipräsident Jürgen Mathies dankt allen Einsatzkräften aus Köln, anderen NRW-Behörden sowie mehreren Ländern und von der Bundespolizei. Er lobt die Unterstützung der Netzwerkpartner und dankt insbesondere der Stadt Köln und den Kölner Verkehrsbetrieben für die gute Zusammenarbeit.
Schon Wochen im Voraus hatte die Polizei Köln über den Einsatz informiert. Unter anderem erhielten 53.000 Haushalte Informationsschreiben per Post. Trotzdem sorgten die wegen der Protestaufzüge gesperrten Straßen bei Geschäftsleuten und der Kölner Bevölkerung für erhebliche Einschränkungen.
Mit E-Mails und in persönlichen Gesprächen wurden Dachverbände und Inhaber von Geschäften in der Kölner Innenstadt informiert. Beim Bürgertelefon der Polizei Köln gingen über 3500 Anrufe überwiegend zur Verkehrssituation ein. Über Facebook und Twitter informierten die Beamten des Social-Media-Teams der Polizei Köln. Sie entlarvten unter anderem gezielte Falschmeldungen und klärten diese auf. (lm)