Wer bezahlt eigentlich Schönheitsreparaturen?
Mieter- oder Vermieterpflicht? Obwohl das Bürgerliche Gesetzbuch Schönheitsreparaturen eigentlich als Pflicht des Eigentümers ansieht, wird immer wieder versucht, die Arbeit auf den Mieter abzuwälzen – vor allem beim Auszug kann das immer wieder zu Streitigkeiten führen.
Hier gibt’s Infos vom GDV, was Vermieter verlangen dürfen und was nicht: http://bit.ly/dv_renovierung
Posted on 19. Mai 2020 by MeBö