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Was ist jetzt (wieder) erlaubt? ODER "Kreativität ist in der Krise weiterhin ein Muß!"

In Speiselokalen und Biergärten gilt keine Corona-Sperrstunde mehr. Gäste können also so lange bewirtet werden wie vor dem Shutdown. In der Gastronomie gelten nach wie vor diverse Hygieneregeln: An einem Tisch zusammensitzen darf, wer sich nach den Regeln der Kontaktbeschränkungen treffen darf - also Verwandte und Angehörige zweier Haushalte oder Gruppen von bis zu zehn Personen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt ansonsten. Gäste müssen ihren Namen und ihre Adresse angeben und dürfen den Mundschutz nur am Tisch ablegen, die Gastro-Crew muss eine Atemmaske tragen. Generell geschlossen bleiben weiterhin Discos und Bars. Hier hat Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger angekündigt, einen Weg zu finden, wie auch reine Schankwirtschaften (also Bars oder Kneipen) wieder öffnen dürfen. Das aber ist bislang bis Anfang Juli ausgeblieben.

Bereits bekannt und wieder praktiziert: In Wirtschaften darf man seit dem 22. Juni wieder in größerer Runde einen Geburtstag oder eine Hochzeit feiern. Auch Vereine dürfen sich wieder treffen. Für solche Feiern gilt eine Beschränkung auf 50 Personen in Innenräumen und 100 im Freien. (Quelle: SZ.de vom 03.07.2020).

Weitere Statements und Interviews gerne bei unserem Aktionstag am 09.07.2020. Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme unter https://www.eventbrite.de/…/events/108887144380/online-event

Wir freuen uns auf Euch!

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