myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Welcher (Un-)Geist weht im Landratsamt Oberallgäu

  • Angeklager Touqeer Nasir und seine Bevollmächtigte Patriza Lengger-Garthen vor Verhandlungsbeginn am Amtsgericht Kempten
  • hochgeladen von Erich Neumann

Es war bestimmt keine außergewöhnliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Kempten, doch legte sie in beklemmender Weise offen, woran es in der Bewältigung der Flüchtlingsthematik wirklich krankt und wie ungehemmt höchst fragwürdige Verhaltensmuster in bundesdeutschen Amtsstuben wieder Einzug gefunden haben – oder gar nie verschwunden sind?

Auf 90 Tagessätze zu € 10.- wegen angeblich unerlaubtem Aufenthalt ohne Pass lautete der, nach Einspruch des Beschuldigten am 06. März 2019, 13.00, zur Verhandlung anstehende Strafbefehl 11 Cs 260 Js 24665/18.

Touqeer Nasir, ein 27jähriger Pakistani, legte – nachdem der Strafrichter Kühn die Zulassung seiner Helferin Patrizia Lengger-Garthen als Bevollmächtigte abgelehnt hatte – seine Nachweise über – sowohl online, wie auch im Frankfurter Generalkonsulat von Pakistan persönlich – erfolgte Beantragungen der erforderlichen Ausweisdokumente vor.
Zeitliche Verzögerungen konnte er sowohl mit ärztlichen Attesten, als auch Aufenthalten im BKH schlüssig begründen.

Das hätte es an sich gewesen sein können, um zu einem entlasten Urteil zu kommen, doch war da noch der Zeuge des Landratsamtes Oberallgäu in Sonthofen.
Irgendwie seltsam anmutend, dass die anzeigende Behörde auch Zeugenstatus erhielt, während von entlastender Seite – bsw. dem über den gesamten Zeitraum begleitenden Helferkreis Asyl Niemand geladen war.

So aber taten sich Abgründe auf, welche sonst der allgemeinen Wahrnehmung entzogen blieben und zweifelsohne behördlichem, juristischem, wie auch politischem Nachspiel bedürfen: vor Allem aber der öffentlichen Wachsamkeit bzgl. wehret allen solchen Anfängen!

Der 25jährige Beamte des Amtes für Migration kam schon einmal erst 10 Minuten nach Verhandlungsbeginn und legte dann ein Konglomerat an Vermutungen und Verdächtigungen, jedoch nicht eine einzige klare Aussage vor, sodass angesichts der engagiert objektiven Verhandlungsführung von Strafrichter Kühn fraglich bleibt, weshalb er und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sich dies überhaupt bieten ließen.
Die Widersprüche zu Aussagen gegenüber dem Helferkreis Asyl, sowie vor dem Verwaltungsgericht und die durch andere, kurz darauf folgende Darstellungen widerlegten Erinnerungslücken lassen nur einen Schluss zu: die absichtliche Täuschung des Gerichtes zu Lasten des Beschuldigten.
Nachdem dieser auch mit, von der Regelhandhabung abweichenden, Ahndungen beschwert ist, wie auch andere Pakistani Ähnliches erleben, stellt sich die Frage nach rassistischen Denk- und Handlungsmustern bis in welche Kreise des Landratsamtes Oberallgäu, nachdem diese – zumindest bislang (noch) – weder erkannt werden, noch gar abgestellt wurden?

Der Vorsitzende tendierte zu einer Einstellung des Verfahrens nach § 153, Abs. 2 StPO, der sich die Staatsanwaltschaft anfänglich zumindest noch verwehren wollte und über 5 Monate Vakanz bzgl. Krankenhausaufenthalten und Beantragungen der Passdokumente zu argumentieren suchte.
Die Ursachen der psychischen Erkrankung wurden ebensowenig hinterfragt, als es der Judikative durchaus geläufig sein müsste/sollte, dass Niemand gesund in ein BKHB kommt, wie er auch nicht völlig gesund entlassen wird.
Letztlich allerdings rang sich die junge Staatsanwältin dann doch zur Zustimmung durch und erfolgte die Verfahrenseinstellung zu Lasten der Staatskasse, ausgenommen der Kosten des Beschuldigten selbst.
So bleibt, insbesonders angesichts der aktuellen Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, mit der sie den zunehmenden Beschwerden der Wirtschaft zu entsprechen sucht ein fahler Beigeschmack, wieviel unsinnige Ausgaben so produziert werden, während für Sinnvolles die Finanzmittel fehlen (sollen)!

In eben das Raster dieser politischen Entscheidung vom Rosenmontag, welche sicher kein Faschingsscherz war, fällt Touqeer Nasir wie kaum Jemand sonst: beste deutsche Sprachkenntnisse, neben Zusage eines Ausbildungsverhältnisses beim gleichen Betrieb gesichertes Dauerarbeitsverhältnis: nach Entscheid der Landratsamtes derzeit jedoch ruhend, sowie beim Roten Kreuz bsw. im Rettungsdienst aktiv.

Und diese neuen Arbeitsmarkt-Perspektiven für Flüchtlinge in Bayern sind es, welche Bayerns Staatsminister des Inneren für Sport und Integration, Joachim Herrmann,verkündete: Abschiebungen gut integrierter Flüchtlinge, die eine Ausbildung in Bayern beginnen oder arbeiten möchten, sind gemäß Reaktion der Staatsregierung auf Forderungen bayerischer Unternehmen bald Vergangenheit.
Flüchtlingen in Bayern wird ab sofort der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert.
Die Bayerische Staatsregierung setzt damit eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. "Wir haben uns in der Asylpolitik eine Balance von Humanität und Ordnung zur Richtschnur gemacht. CSU und Freie Wähler haben dafür vereinbart, die sogenannte '3+2 Regel' noch offensiver anzuwenden", so Herrmann (CSU). Flüchtlinge können dann während ihrer dreijährigen Berufsausbildung und im Falle einer Anschlussbeschäftigung zwei weitere Jahre nicht abgeschoben werden – auch wenn ihr Asylantrag abgelehnt wird.
Die Koalition reagiert damit auch auf Kritik aus der Wirtschaft: Viele Unternehmen hatten in den vergangenen Jahren – auch wegen des Fachkräftemangels – die hohen Hürden für Flüchtlinge auf dem Weg in eine Ausbildung kritisiert.
Gut integrierte Flüchtlinge profitieren von neuen Regelungen!
Die Ausländerbehörden erhielten Herrmann zufolge am Montag bereits die notwendigen Vollzugshinweise und können nun direkt im Rahmen "ihres Ermessens" besondere Integrationsleistungen berücksichtigen, wenn sie darüber entscheiden, ob jemand eine Berufsausbildung beginnen darf. "Ich denke hier an besonders Engagierte, die beispielsweise überdurchschnittliche Schulleistungen vorweisen können. Auch wer ein besonderes bürgerschaftliches Engagement an den Tag gelegt hat, soll profitieren", sagte Bayerns Innenminister weiter. Auch schnelle Fortschritte beim Erwerb der deutschen Sprache oder Arbeitseinsätze vor einer Ausbildung zählen zu den Integrationsleistungen.
Identitätsprüfung besteht weiterhin, wird aber gelockert!
"Auf diese Weise schaffen wir mehr Raum, jedem Einzelfall und seinen Besonderheiten gerecht zu werden. Nach wie vor bestehen wir auf eine saubere Klärung der Identität, schon aus Sicherheitsgründen", allerdings sei die Vorlage eines Passes nicht mehr zwingend. Akzeptiert würden auch andere behördliche Dokumente, sofern sie Um die Planungssicherheit der Arbeitgeber zu verbessern, dürfen die Ausländerbehörden von nun an ohne weitere Einschränkungen Berufsausbildungen bereits bis zu sechs Monate vor Ausbildungsbeginn erlauben.
Flüchtlinge mit Geduldeten-Status erhalten zudem Bleibeperspektive!
Gute Nachrichten gibt es, Herrmann zufolge, auch für besonders gut integrierte Geduldete, die ohne eigenes Verschulden nicht abgeschoben werden könnten, etwa weil der Herkunftsstaat die Aufnahme verweigert. "Dieser Personenkreis bekommt die Chance auf einen verlässlichen Status, darf weiter arbeiten und erhält eine dauerhafte Bleibeperspektive", sagte er. Damit schaffe Bayern als erstes Bundesland schon jetzt Klarheit für einen Personenkreis, der voraussichtlich ab Januar 2020 von der neuen "Beschäftigungsduldung" profitiert, die der Bundesgesetzgeber noch auf den Weg bringen wolle.

Das kann an die Adresse des Amtes für Migration beim Landratsamtes Oberallgäu nur heißen: wer Ohren hat der höre, wer Augen hat, der lese und dann vor Allem handle er den elementaren Bestandteilen der Menschlichkeit entsprechend!

Erich Neumann, freier investigativer Journalist
über DFJ Deutsche-Foto-Journalisten e. V. www.dfj-ev.de
Medienunternehmer im Gesundheits- und Justizbereich
Postfach 11 11, 67501 Worms
GSM +49 160 962 86 676
e-Mail e.neumann@cmp-medien.de
www.cmp-medien.de

© Bild: www.cmp-medien.de CC – Angeklager Touqeer Nasir und seine Bevollmächtigte Patriza Lengger-Garthen vor Verhandlungsbeginn am Amtsgericht Kempten
© Bild: www.zdf.de CC – Joachim Herrmann (CS); Bayerischer Staatsminister des Inneren und für Integration
© Bild: www.justiz.bayern.de CC – Amtsgericht Kempten Außenansicht
© Bild: www.all-in.de CC – Landratsamt Oberallgäu Sonthofen Außenansicht

  • Angeklager Touqeer Nasir und seine Bevollmächtigte Patriza Lengger-Garthen vor Verhandlungsbeginn am Amtsgericht Kempten
  • hochgeladen von Erich Neumann
  • Bild 1 / 4
  • Joachim Herrmann (CS); Bayerischer Staatsminister des Inneren und für Integration
  • Foto: © Bild: www.zdf.de CC
  • hochgeladen von Erich Neumann
  • Bild 2 / 4
  • Amtsgericht Kempten Außenansicht
  • Foto: © Bild: www.justiz.bayern.de CC
  • hochgeladen von Erich Neumann
  • Bild 3 / 4
  • Landratsamt Oberallgäu Sonthofen Außenansicht
  • Foto: © Bild: www.all-in.de CC
  • hochgeladen von Erich Neumann
  • Bild 4 / 4

Weitere Beiträge zu den Themen

bayerische staatsregierungRassismusAmtsgericht KemptenPatriza Lengger-Garthenlandratsamt-oberallgäuBayerische WirtschaftTouqeer NasirJoachim Herrmann Innenminister BayernStrafverfahrenFlüchtlingeHelferkreis Asylunerlaubter Aufenthalt ohne Pass

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

SonneAllgäuWinterKemptenNaturLandschaftBergeWetterSchnee

Meistgelesene Beiträge