Bayerische Justizdefizite haben im Allgäu ganz besondere Aspekte!
Zu den 7 Gaben des Hl. Geistes gehört u. A. auch der Starkmut, weshalb gerade heute am Pfingstfest eine Aktion von geniall, dem Gesundheitsnetz im Allgäu www.geniall.net ans Herz gelegt wird: eine Petition zum Bayerischen Landtag, damit dem ebenso beliebten, als engagierten Kaufbeurer Arzt Dr. med. Thomas Melcher nicht wegen angeblichen Defiziten in der Behandlung von Drogennabhängigen die Approbation entzogen wird. Eine Gefahr, wie sie auch anderen Medizinern im Allgäu droht, da, wie die Hospizgruppe der Katholisch-evangelischen Sozialstation Kaufbeuren, welche diese Petition unterstützt, durch Marie-Luise Nieberle bestens veranschaulichend schreibt: “… Dr. Melcher soll die Approbation aberkannt werden, weil es einen Staatsanwalt gibt, der ein Denkmal statuieren muss …“. Eine weitere Fragwürdigkeit in einer an Skandalen keineswegs armen Bayerischen Justiz.
Bitte unterstützen Sie daher diese Aktion – Sie erreichen geniall unter info@geniall.net – zumal dies ähnliche Fragen aufwirft, wie dieser konkrete weitere Fall im Allgäu: http://martindeeg.wordpress.com/2014/02/21/justiz-... seitens www.facebook.com/MehrEthikinderWirtschaf, der reinen non-profit Initiative zur Selbsthilfe gegen die Negativfolgen aus (landes-)politisch gedeckter Wirtschaftskriminalität, Politverflechtungen, unterdrückter Pressefreiheit und Justizdefiziten, sowie den, für Betroffene, Geschädigte und Opfer dort Eintretenden.
Dabei basiert eine Verurteilung wegen sexuellem Missbrauch auf Aussagen einer seinerzeit 7-jährigen, welche ohne Verfahrensbeistand erfolgten. Die heute 14-jährige bestreitet ebenso wie der beschuldigte Opa nachdrücklichst jeden Übergriff, sondern gibt – wie auch schon seit kurz nach den erhobenen Vorwürfen – an, von ihrer Mutter in Rahmen eines "Rosenkrieges" dazu veranlasst worden zu sein. Dennoch zeigt die Bayerische Justiz nicht den geringsten Ansatz dies und einige weitere – vorsichtig gesprochen – Merkwürdigkeiten aufzuklären, sondern überlässt die Minderjährige – neben einem Haftungsanspruch für die Gerichtskosten – der zusätzlichen nervlichen Belastung erst ab Volljährigkeit selbst neue Schritte einleiten zu können, da ihr allein sorgeberechtigter Vater alle rechtlichen Optionen erfolglos ausgeschöpft hat. Dabei zehrt insbesonders und jeden Tag des Heranwachsens mehr, nicht zu wissen, ob so ihr geliebter und von den Abläufen natürlich auch gezeichneter Opa seine Rehabilitierung noch erlebt.
http://www.myheimat.de/memmingen/politik/offener-b... Soweit selbst ein Missstand beendet und aufgearbeitet werden soll, findet sich in der dortigen Gemeinschaft auch die Stärke, welche der/dem Einzelnen fehlt!
Dabei legt sie Wert darauf, dass nicht Jede(r) mit einem Urteil Unzufriedene ein Justizopfer ist/sein kann!
Erich Neumann, freier Journalist über VZB Verband
der Zeitschriftenverlage in Bayern e. V.
und Medienunternehmer www.cmp-medien.de
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© Bild: www.spd-kaufbeuren.de CC – Dr. med. Thomas Melcher
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